Mieterfreundlicher Mietvertrag?


12.02.2020, 13:56

Nur zur Info: Der Vermieter fragte mich ob ich einen Mietvertrag mitbringen will, deswegen diese Frage

10 Antworten

Den kannst Du Dir sonst wohin hängen.

Der Vermieter sucht den Mietvertrag aus und gestaltet es zu seinen Gunsten.

Bist Du damit nicht einverstanden bekommst Du auch die Wohnung nicht!

Solche Mieter wie Dich würde ich meiden!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
kevin1905  12.02.2020, 13:58

Wobei das BGB in vielen §§ zum Mietrecht ohnehin den Passus "Eine zum Nachteil des Mieters getroffene Vereinbarung ist unwirksam" enthält.

Heißt allein dadurch ist der Gestaltungsspielraum des Vermieters beschränkt.

Für so etwas gibt es keine Muster. Die Mustermietverträge orientieren sich am geltenden Recht. Wenn du deinem Mieter etwas Gutes tun willst, musst du nur sämtliche Formulierungen des Mustermietvertrages zu seinem Gunsten ändern.

ChristianLE  12.02.2020, 11:51

ach, der Mietvertrag es Mieterbundes ist da nicht schlecht. Ausschluss Kündigungsrecht Vermieter, keine Schönheitsreparaturen, etc.

anitari  12.02.2020, 11:55
@ChristianLE

Keine Kleinreparaturen, Tierhaltung, auch Hund und Katze, pauschal erlaubt, so gut wie keine Betriebskosten ... ;-)

TreudoofeTomate  12.02.2020, 11:55
@ChristianLE

Wie gesagt, er orientiert sich am geltenden Recht. ;-)

ChristianLE  12.02.2020, 11:58
@anitari

Es gab vor Jahren sogar mal ein Exemplar, dass eine ordentliche Kündigung des Vermieters grundsätzlich ausgeschlossen hat. In der Fassung sind das nur 3 Jahre und 9 Monate.

Salue

Du kannst immer, mit dem Einverständnis des Vermieters und wenn dies geltendes Recht nicht verletzt, spezielle Bedinungen absprechen und im Vertrag so regeln.

Allerdings wird der Vermieter wohl darauf achten, dass beide Parteien "gleich lange Spiesse" haben. Wenn ich mir die Kündigungsbestimmungen des Deutschen Mietrechts anschaue, sind die allerdings schon recht stark zu Gunsten des Mieters ausgelegt. Ob das ein Vermieter sich seine Rechte beschneiden lässt, ist eine andere Frage.

Tellensohn

Wenn du Mieter bist, musst du das dem Vermieter überlassen.

Bist du Vermieter, kannst du nach Belieben zu Gunsten des Mieters vereinbaren: Keine Eigenbedarfskündigung, keine Kleinreparaturklausel, keine Schönheitsreparaturen, keine Umlage von Betriebskosten. Günstiger ginge es nimmer.