Mieterfreundlicher Mietvertrag?
Hallo,
ich bräuchte einen mieterfreundlichen Mietvertrag für das mieten einer Wohnung.
Wo bekommt man dafür ein Muster her oder muss ich es selbst umschreiben?
Nur zur Info: Der Vermieter fragte mich ob ich einen Mietvertrag mitbringen will, deswegen diese Frage
10 Antworten
Den kannst Du Dir sonst wohin hängen.
Der Vermieter sucht den Mietvertrag aus und gestaltet es zu seinen Gunsten.
Bist Du damit nicht einverstanden bekommst Du auch die Wohnung nicht!
Solche Mieter wie Dich würde ich meiden!
Wobei das BGB in vielen §§ zum Mietrecht ohnehin den Passus "Eine zum Nachteil des Mieters getroffene Vereinbarung ist unwirksam" enthält.
Heißt allein dadurch ist der Gestaltungsspielraum des Vermieters beschränkt.
Für so etwas gibt es keine Muster. Die Mustermietverträge orientieren sich am geltenden Recht. Wenn du deinem Mieter etwas Gutes tun willst, musst du nur sämtliche Formulierungen des Mustermietvertrages zu seinem Gunsten ändern.
Keine Kleinreparaturen, Tierhaltung, auch Hund und Katze, pauschal erlaubt, so gut wie keine Betriebskosten ... ;-)
Wie gesagt, er orientiert sich am geltenden Recht. ;-)
Es gab vor Jahren sogar mal ein Exemplar, dass eine ordentliche Kündigung des Vermieters grundsätzlich ausgeschlossen hat. In der Fassung sind das nur 3 Jahre und 9 Monate.
Noch Mieterfreundlicher geht es kaum:
http://www.mieterbund.de/fileadmin/public/dmb-wohnungsmietvertrag.pdf
Salue
Du kannst immer, mit dem Einverständnis des Vermieters und wenn dies geltendes Recht nicht verletzt, spezielle Bedinungen absprechen und im Vertrag so regeln.
Allerdings wird der Vermieter wohl darauf achten, dass beide Parteien "gleich lange Spiesse" haben. Wenn ich mir die Kündigungsbestimmungen des Deutschen Mietrechts anschaue, sind die allerdings schon recht stark zu Gunsten des Mieters ausgelegt. Ob das ein Vermieter sich seine Rechte beschneiden lässt, ist eine andere Frage.
Tellensohn
Wenn du Mieter bist, musst du das dem Vermieter überlassen.
Bist du Vermieter, kannst du nach Belieben zu Gunsten des Mieters vereinbaren: Keine Eigenbedarfskündigung, keine Kleinreparaturklausel, keine Schönheitsreparaturen, keine Umlage von Betriebskosten. Günstiger ginge es nimmer.
ach, der Mietvertrag es Mieterbundes ist da nicht schlecht. Ausschluss Kündigungsrecht Vermieter, keine Schönheitsreparaturen, etc.