Eltern mieten für ihr Kind Wohnung?

5 Antworten

ohne es dem Mieter zu sagen? 

Du meinst, ohne es dem Vermieter zu sagen. Nein und natürlich wird das kontrolliert.

Unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte. Kann die sofortige fristlose Kündigung nach sich ziehen.

Das Kind kann auch als Minderjährige/r einen Mietvertrag unterschreiben, aber er gilt dann erst, wenn auch die Eltern unterschreiben. Wenn die Eltern nur eine Bürgschaft erklären, aber nicht auf dem Mietvertrag unterschreiben, ist der Mietvertrag nicht wirksam abgeschlossen.

Und wie funktioniert das dann mit der Ummeldung und der Wohnungsgeberbestätigung?

Die muß der Wohnungsgeber, in dem Fall die Eltern, ausstellen.

ABER da die nicht Eigentümer der Wohnung sind müssen sie in der Bescheinigung den Namen des Eigentümers angeben.

Sollte der Eigentümer mitbekommen das der Mieter die Wohnung jemand anderen zur alleinigen Nutzung überlassen hat kann er dem Mieter kündigen.

Das dieser "Jemand" das Kind des Mieters ist spielt keine Rolle.

Mieter? Du meinst wohl Vermieter. Natürlich geht das nicht. Ich würde als Vermieter keinen Mietvertrag für solch ein Konstrukt machen.

Eine durchaus übliche Form der Vermietung, denn die Eltern haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht über ihr Kind und verantworten die Handlungen ihres Kindes im Mietverhältnis. DAs Kind ist vermutlich nicht geschäftsfähig, weil minderjährig.

@Gerhart

Super, danke.

@Hibinauchhier

Problem ist einen Vermieter zu finden, der einen Minderjährigen in seiner Wohnung leben lassen will. Da hilft auch die vorhandene rechtliche Möglichkeit des Abschlusses eines Mietvertrages über die Eltern nicht. Ein Vermieter ist nicht verpflichtet einen bestimmten Mieter zu nehmen.

Natürlich will der Vermieter auch wissen, wer in der Wohnung wohnt. Und gerade bei einem Minderjährigen würde ich genau hingucken. Da geht es ja auch um eventuelle Schäden, Probleme bei den Ruhezeiten etc.

Die Eltern sollten mit offenen Karten spielen, wenn sie für ihr Kind eine Wohnung mieten, dann gibt es auch keine Probleme.

Auch in diesem Fall kann der Vermieter eine Mietbescheinigung für das Kind ausstellen. Dabei müsste der Vermieter angeben:

"Vermietet an Eheleute Heidi und Klaus Müller zu dem Zweck, dass Monika Müller (die Tochter) die Wohnung bezieht."