Wohnung mieten für ein Freund?

6 Antworten

Kann man - sollte man aber tunlichst lassen.

1. Du haftest für alles - für Mietschulden, für Schäden in der Wohnung usw.

2. wenn der du die Mietsache einem Dritten überlässt ohne mietvertraglich hierzu berechtigt zu sein oder ohne vorher die mietvertraglich notwendige Erlaubnis des Vermieters einzuholen, kann der Vermieter nach Abmahnung fristlos kündigen.

Du handelst dir damit nur Ärger ein.

Nein, dass kann man nicht. Der VM hat ein Interesse zu erfahren, wer genau in seinem Mieträumen wohnt und vor dieser Strohmannanmietung hat der Gesetzgeber den § 540 BGB gesetzt, der eine unerlaubte Überlassung Dritter wirksam ausschliesst :-)

Im Übrigen wäre der arglistig erschlichene MV deswegen anfechtbar, wenn der VM mit Kenntis der wahren Umstände mit deinem Freund allein nie einen Mietvertrag geschlossen hätte.

G imager761

Das würde ich an Deiner stelle nicht tun, weil wenn der Mietvertrag auf Deinen namen läuft kommst Du auch für die Miete auf und für alle weiteren kosten..Der jennige mag vielleicht ein guter Freund sein, aber Du weißt ja bei Geld hört die Freundschaft auf. Das würde ich mir sehr gut an deiner stelle Überlegen, weil ich persönlich würde es niemals tun. Weil Du weißt ja ein Mensch kann vieles versprechen, aber ein versprechen zu halten können leider nur die wennigsten.

Wo meldet sich dein Freund denn an? Die Probleme beginnen spätestens nach 3 Monate. Dann muss er sich offiziell in der Wohnung anmelden. Hierzu benötigt er dann einen auf sich geltenden Mietvertrag.

Wer seine Wohnung oder einen Teil der Wohnung einem Dritten zum Gebrauch überlassen will - egal ob gegen Geld oder umsonst - braucht dazu die Erlaubnis des Vermieters (§ 540 Abs. 1 BGB)


Die Probleme beginnen spätestens nach 3 Monate. Dann muss er sich offiziell in der Wohnung anmelden.

Binnen 2 Wochen nach Einzug.

Das Problem wird aber sein das er dazu eine Wohnungsgeberbestätigung, umgangssprachlich Vermieterschscheinigung genannt, braucht. Mietvertrag, selbst wenn er einen auf seinen Namen hätte, reicht nicht.

Davon solltest du Abstand nehmen. 

Zum Einen wärst du Mieter und müsstest somit auch für alle Eventualitäten wie Schäden oder Mietrückstände aufkommen. 

Weiter könnte der Vermieter jederzeit den Vertrag kündigen, wenn herauskommt, dass du als Mieter die Mietsache einem dem Vermieter unbekannten Dritten überlässt, ohne ihn darüber zu informieren. 

Dies wäre eine vertragswidrige Überlassung, die die fristlose Kündigung und Schadensersatz rechtfertigen würde. Dieser Schadensersatz würde dann gegen dich erhoben.