Mietvertrag: Vereinbarung einer Mindest-Mietzeit von 1 Jahr erlaubt? Sonst Entschädigung?

14 Antworten

Dass der Vermieter auch einen Vertrag mit einer Mindestmietzeit abschliessen darf, das haben dir die andern Antworten ja schon zu genuege gesagt. Daher von mir nur noch ein Punkt, den du bedenken solltest.

  • Steht einfach nur die Mindestmietzeit von einem Jahr drin, dann musst du ein Jahr drin bleiben. Du kannst dann 3 Monate vor Ablauf des Jahres kuendigen und nach dem einen Jahr ausziehen.

  • Steht im Vertrag, dass erst nach einem Jahr gekuendigt werden kann, dann heisst das, erst wenn die 12 Monate vorbei sind, kannst du kuendigen. Mit einer gesetzlichen Kuendigungsfrist von 3 Monaten wirst du dann aber noch 3 Monate da wohnen, also insgesamt 15 Monate.

Gut erklärt.

@johnnymcmuff

Danke. Das habe ich aber auch erst hier gelernt aus Antworten von anderen. Wahrscheinlich sogar auch aus Antworten von dir. Man lernt eben nie aus.

@johnnymcmuff

.. eher nicht gut erklärt. Mindestmietzeit gibt es nicht.

@Gerhart

eher nicht gut erklärt. Mindestmietzeit gibt es nicht.

So kleinlich wollen wir jetztmal nicht sein. Im Prinzip ist es eine Mindestmietzeit auch wenn es das im Mietrecht nicht gibt.

@johnnymcmuff

Rein rechtlich gesehen und nach den §§ des BGB gibt es tatsächliche keine Mindestmietzeit. Zumindest seit der vorletzten Mietrechtsreform. Entweder Befristung mit der Angabe eines von der zulässigen Gründen oder Kündigungsverzicht. Das muss so eindeutig formuliert sein (im Mietvertrag!).

Kündigungsverzicht muss beidseitig vereinbart sein, ansonsten ist er hinfällig. Die Vereinbarung einer "Mindestmietzeit" entspricht nicht (mehr) den Buchstaben des Gesetzes (BGB). Ein befristeter MV gilt nur mit Angabe eines von drei zulässigen Gründen als wirksam. Schau also mal, was konkret vereinbart ist. Daraus ergibt sich alles Weitere.

Ja,darf er !!!

...nur, wenn die richtigen Textpassagen Verwendung finden.

@Gerhart

Wie es nun einmal bei jedem Vertrag der Fall ist,es kommt auf die Formulierungen im Vertrag an !!!

Nur diese Klausel ist hinfällig; Du kannst den Vertrag ruhig unterschreiben, wenn Du z. B. einen Job in einer anderen Stadt bekämmst und wegen der Anfahrtszeit umziehen müsstest, gelte die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.

Sag das aber nicht dem Vermieter, der könnte Dich nämlich schon vor der Vertragsunterzeichnung, ohne irgendwelche Gründe zu nennen, als Mieter ablehnen.

Viel Erfolg!

Nur diese Klausel ist hinfällig; Du kannst den Vertrag ruhig unterschreiben, wenn Du z. B. einen Job in einer anderen Stadt bekämmst und wegen der Anfahrtszeit umziehen müsstest, gelte die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.

Das ist kompletter Unsinn...

Nur diese Klausel ist hinfällig;

Blödsinn.

Du bist schon lange genug bei gf und solltest die Richtlinie 3 kennen.

In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit und Du mußt den Vertrag ja nicht unterschreiben.

Zur Not mal zum Mieterschutzbund gehen

Die Vertragsfreiheit der Mietverträge wird durch das BGB aber doch eingeschränkt.