Kann man den Mieter kündigen wenn man einen zweitwohnsitz in der Vermieteten wohnung hat?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Am besten wäre es wenn du ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt vereinbarst oder dem Mieter ein Angebot machst, z.B.: Auszahlung von einer gewissen Summe.

Ja, letzteres sehe ich auch so. Diese "Summe" sollte dann aber auch für den derzeitgen Mieter attraktiv sein: Garantie der Rückzahlung der Kaution, Maklercourtage für die nächste Wohnung, Umzugskosten und natürlich noch etwas vernüftiges dazu.

Also, das Melderecht hat ja mit dem Mietrecht nichts zu tun und werfen könnte gehen, wenn man/frau den Mieter heben kann. Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, daß ein Vermieter den Mietgegenstand zwei Mal vermietet hat. Ob das Folgen hat? Ja, es hat, kann ich versichern und eine Kündigung wg. Eigenbedarf wird mit dieser Begründung so nicht durchgehen, fürchte ich. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß Kontakte mietvertraglich geschuldet werden, man muß schließlich auch mal zur Arbeit und in Urlaub.

Du bist Vermieter und bewohnst einen Teil der vermieteten Wohnung? Dann kannst du ganz einfach nach BGB 573a (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573a.html) kuendigen und brauchst auch keinen Grund anzugeben. Die Frist verlaengert sich aber um 3 Monate und du musst in der Kuendigung angeben, dass sich die Kuendigung auf BGB 573a Abs. 1 oder 2 stuetzt.

Voraussetzung ist aber, dass du deinen Teil der Wohnung auch wirklich zu Wohnzwecken nutzt. Es muss sich aber nicht um deinen Hauptwohnsitz handeln.

Hae!? Wenn der Mieter einen unbefristeten Mietvertrag hat und sich nichts zu schulden kommen lassen hat, dann hast du da gar keine Chance. Im Gegenteil, wenn du in dieser - nun fremden - Wohnung einen Zweitwohnsitz angemeldet hast, dann musst du diese Wohnsitzmeldung SOFORT zurücknehmen, sonst gibts dafür noch ne Strafe Du wohnst dort nicht und hast KEINERLEI Befugnis, diese Wohnung zu betreten. Wenn du einen nachweisbaren Eigenbedarf hast, dann musst du den über einen Anwalt durchsetzen.

Hier scheint nur ein Teil der Wohnung vermietet zu sein und der Vermieter scheint einen anderen Teil der Wohnung selbst zumindest zeitweise zu bewohnen. Dann kriegt er den Mieter ganz leicht raus, allerdings nicht unbedingt schnell (BGB 573a).

@DerCAM

.. ich werde aus dieser Fragestellung ehrlich gesagt gar nicht schlau. Was das mit nem persönlichen Kontakt zu tun haben soll ist mir auch unklar.

@DerCAM

Die Wohnung ist komplett vermietet, jedoch habe ich einen Zweitwohnsitz dort. Ich will den Mieter raus werfen, da er Sachbeschädigung begangen hat, und jeglichen Kontakt vermeidet. Ich war sogar vor der Haustür.

@justanormalone

Dann stimmt das, was ich geschrieben habe. Du musst den Zweitwohnsitz schleunigst ABMELDEN!!!!! Wenn er irgendwas nachweisbar beschädigt hat, dann ist das eine ZIVILRECHTLICHE Angelegenheit und das hat NICHTS mit dem Mietrecht zu tun! KEIN MIETER IST VERPFLICHTET IRGENDEINEN KONTAKT ZUM VERMIETER ZU HALTEN! Im Gegenteil: Wenn du da vor der Haustüre irgendeinen Terror machst, dann kann der Mieter wegen unzumutbarer Belästigung gegen dich vorgehen!

@justanormalone

Dann stimmt das, was ich geschrieben habe. Du musst den Zweitwohnsitz schleunigst ABMELDEN!!!!! Wenn er irgendwas nachweisbar beschädigt hat, dann ist das eine ZIVILRECHTLICHE Angelegenheit und das hat NICHTS mit dem Mietrecht zu tun! KEIN MIETER IST VERPFLICHTET IRGENDEINEN KONTAKT ZUM VERMIETER ZU HALTEN! Im Gegenteil: Wenn du da vor der Haustüre irgendeinen Terror machst, dann kann der Mieter wegen unzumutbarer Belästigung gegen dich vorgehen!

@Vienna1000

Die Tür wurde von der Polizei aufgebrochen. Der Mieter hat sich beschwert, das die Tür beschädigt ist. Wir haben daraufhin einen Fachmann besorgt, danach hat der Mieter den Kontakt abgebrochen, und die Rechnung verweigert zu zahlen. Daraufhin haben wir die Mieterin gekündigt. Danach ist der Kontakt komplett verschwunden.

@justanormalone

AU MANN. Das ist hier definitiv kein Fall von "böser Mieter", sondern "böser Vermieter"! Wenn die Türe von aussen im Rahmen eines Polizeieinsatzes beschädigt wurde, dann ist tatsächlich die HV bzw. der Vermieter zuständig. Das ist eine haftungsrechtliche "Schnittstelle" - Wenn die Beschädigung von INNEN heraus entstanden wäre, dann wäre das eindeutig der Vermieter. Mit deiner Rechnung für diese Türe wendest du dich also primär an den SCHADENSVERURSACHER und das ist in diesem Fall die POLIZEI!!! Nochmal: Sowas ist schon gleich ZWEIMAL kein Kündigungsgrund. Da scheints um irgendwas ganz anderes zu gehen und da frage ich mich, ob du nicht bei einem Psychologen am besten aufgehoben wärst.

@Vienna1000

wegen eines Polizeieinsatzes wurde einer der Mieter verhaftet, und ich habe davon lange keine Kenntnis gehabt. lesen sie mal bitte genauer, was ich schreibe. Mit mir hat diese Sachbeschädigung nichts zu tun. Zudem hat der andere Mieter sich beschwert. Danke, das sie mich versuchen zu Verstehen, aber es nicht tuen.

@justanormalone

Ja, bei dem Versuch bleibts wohl auch: Ich erkläre das nochmal: 1. Wie der Begriff "Wohnsitzmeldung" eigentlich schon logischerweise Aussage, handelt es sich um einen Ort an dem man selbst wohnt. Du wohnst nicht in dieser Wohnung in sofern ist diese Meldung "nicht legal". 2. Der Mieter hat nicht darum gebeten, dass ihm die Polizei die Türe eintritt. Somit geht von ihm keine Sachbeschädigung aus! Doch, diese Sachbeschädigung bleibt erstmal zu 100% an dir hängen. Die Rechnung für die Türe leitest du an den wirklichen schuldigen für die Sachbeschädigung weiter. Das ist in diesem Fall die Polizei. Und die wird das dann über die Verfahrenskosten von deinem Mieter zurückholen. Sollte das so nicht klappen, dann hast du den Schaden deiner eigenen Versicherung zu melden. Dafür sind die da. Du kannst ja auch logischerweise nicht hergehen und bei einem versuchten Einbruch, bei dem Türen von aussen beschädigt werden die jeweiligen Mieter als Schadensverursacher anzugehen!

@Vienna1000

wegen eines Polizeieinsatzes wurde einer der Mieter verhaftet, und ich habe davon lange keine Kenntnis gehabt. lesen sie mal bitte genauer, was ich schreibe. Mit mir hat diese Sachbeschädigung nichts zu tun. Zudem hat der andere Mieter sich beschwert. Danke, das sie mich versuchen zu Verstehen, aber es nicht tuen.

@Vienna1000

wegen eines Polizeieinsatzes wurde einer der Mieter verhaftet, und ich habe davon lange keine Kenntnis gehabt. lesen sie mal bitte genauer, was ich schreibe. Mit mir hat diese Sachbeschädigung nichts zu tun. Zudem hat der andere Mieter sich beschwert. Danke, das sie mich versuchen zu Verstehen, aber es nicht tuen.

@justanormalone

O MEIN GOTT.. SINNLOS! Das der Mieter mit dir nicht kommunizieren möchte, ist glaube ich jedem klar, der diesen Thread liesst. Du suchst keinen objektiven Rat, sondern du suchst irgendwas, dass weder menschlich, noch rechtlich irgendwie nachvollziehbar ist. Du bist definintiv nicht in der Lage, daß, was man dir schreibt umzusetzen! Bei jedem, der z. B. einen Waffenschein besitzt muss man doch davon ausgehen können, dass er sich mit dem entsprechenden Recht vertraut gemacht hat. Du als Vermieter kennst noch nicht mal die Basics im Mietrecht. DU hast nicht nur RECHTE, sondern auch PFLICHTEN. Und die Türbeschädigung ist KEINE Sachbeschädigung DURCH DEN MIETER. Das ist in erster Linie SEHR WOHL DEINE SACHE!!!

Rausschmeissen kannst Du wegen Eigenbedarf niemanden. Du kannst Eigenbedarf anmelden und den Mieter ordentlich und fristgerecht kuendigen. Aber Du kannst nicht verlangen, dass er von heute auf morgen auszieht. Die Dauer der Kuendigung haengt davon ab, wielange der Mieter schon in der Wohnung wohnt.