Was tun wenn der Mieter kündigt ,der Untermieter aber nicht ausziehen will?

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Was tun wenn der Mieter kündigt ,der Untermieter aber nicht ausziehen will?

Hier hast Du einige Infos zu Deiner Frage:

http://www.mietrecht.org/untervermietung/untermietvertrag-kuendigung-hauptmietvertrag/#2-Hauptvermieter-kann-vom-Untermieter-Rueckgabe-verlangen

Weiter unten stehen dann Fragen auf die Du klicken musst um mehr Infos zu bekommen bzw. direkt zu bekommen.

Dort wird die rechtliche Situation zwischen Hauptmieter, Untermieter und Vermieter erklärt.

LG

johnnymcmuff

Der MIETER hätte natürlich seinem Untermieter ebenfalls kündigen müssen.

Du als Vermieter hast mit ihm kein Vertragsverhältnis und kannst ihn am letzten Tag des Mietvertrages vor die Tür setzen.

Wegen Schadensersatz muss er sich dann an den Hauptmieter wenden.

Dass er nicht ausziehen will, muss ihm dann u.U. die hinzugerufene Polizei ausreden.

Wenn du wegen seiner Weigerung, die Wohnung nicht sofort wieder vermieten kannst, sind sowohl Haupt- als auch Untermieter schadensersatzpflichtig. Du kannst dir aussuchen, wen du verklagst

Der Mieter hat seinem Untermieter gekündigt , dieser aber akteptiert die Kündigung nicht.

@Gigi2000

Das ist aber nicht dein Problem. Mit diesem hast du überhaupt kein Vertragsverhältnis.

@DerHans

Übergibt der Mieter die Wohnung nicht vollständig geräumt und frei von allen Bewohnern, ist das ein Problem für den Vermieter.

Denn der muß ggf. gegen alle Personen Räumungsklage erheben. Gegen seinen Mieter und dessen Untermieter.

Das er mit letzterem keinen Vertrag hat tut nichts zur Sache.

@anitari

Die Räumung eines illegalen Bewohners dürfte aber eher einfach sein. Das geht dann über das Hausrecht.

Generell macht der Gesetzgeber keinen Unterschied zwischen Mieter und Untermieter oder Vermieter und Hauptvermieter. Das BGB kennt nur Mieter und Vermieter.

Nun habe ich die fristgerechte Kündigung des Mieters erhalten

Da Du nur ein Vertragsverhältnis mit Deinem Mieter hast haftet dieser für die fristgerechte Räumung und Übergabe der Mietsache an Dich.

Nach Rücksprache mit dem Untermieter ist Ihm die Wohnung ohne angabe von Gründen durch meinen Mieter gekündigt worden.

Nun tatsächlich benötigt jeder Vermieter einen berechtigten Kündigungsgrund gegenüber dem Mieter, so auch Dein Mieter gegenüber seinem Untermieter. Daß der Mieter die Wohnung bei Dir gekündigt hat ist gegenüber dem Untermieter kein berechtigter Kündigungsgrund. Somit würde sich die Kündigungsfrist des Mieters gegenüber dem Untermieter um 3 auf 6 Mon. verlängern, dann könnte er auch ohne Angaben von Gründen kündigen.

Eine Ausnahme wäre wenn Dein Mieter die Mietsache seines Untermieters also Zimmer komplett selbst möbliert hätte. Dann könnte auf gem. § 549 BGB kündigen.

Alle Infos hier im Link:

http://www.mietrecht.org/untervermietung/kuendigungsfristen-untermietvertrag/

Dieser Untermieter will aber die Wohnung nicht verlassen .

Evtl. bleibt Dir nichts anderes übrig, als nach Mietvertragsende eine Räumungsklage sowohl gegen Deinen Mieter, als auch den Untermieter einzuleiten.

http://www.mietrecht.org/kuendigung/raeumungsklage-alle-bewohner/

Die Anwalts- und Gerichtskosten müßte dann Mieter tragen, da er für die fristgerechte Räumung der Mietwohnung Dir gegenüber haftet.

Danke Nemisis für die schnelle Antwort . Noch ein Problem ! Der Mieter mit dem ich den Vertrag geschlossen habe hat diesen nur kopiert und nur den Kopf nämlich meine Adresse gegen seine ausgetauscht . Wie ist das rechtlich zu bewerten ?

@Gigi2000

Die komplette Wohnung hätte er gar nicht untervermieten dürfen.

Einfach deinen Mietvertrag umzuändern, könnte man schon als Urkundenfälschung bezeichnen.

@DerHans

Das ist doch jetzt völlig egal. Fragesteller geht es darum was sie/er machen kann/muß wenn der Untermieter nicht auszieht.

Wo ist das bitte Urkundenfälschung wenn ich einen Vertrag als Muster/Vorlage verwende?

@Gigi2000

Der Mieter mit dem ich den Vertrag geschlossen habe hat diesen nur
kopiert und nur den Kopf nämlich meine Adresse gegen seine ausgetauscht .
Wie ist das rechtlich zu bewerten?

mMn ist, wenn sowohl der Vermieter, also Dein Mieter und auch der Untermieter den Mietvertrag unterzeichnet haben, ein rechtswirksamer Mietvertrag entstanden.

Selbst wenn Du Deine Zustimmung zur Untervermietung nicht erteilt hättest, wäre dieser Mietvertrag wirksam.

Wenn Dein Mieter die Wohnung zum Mietvertragsende nicht geräumt übergeben kann, wäre er aufgrund seiner Haftung Dir gegenüber verpflichtet statt Miete eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Raeumungsklage-gegen-Untermieter--f202668.html

Ich empfehle Dir daß Du einen Anwalt konsultierst, denn das Mietrecht bildet viele Fallstricke in denen man sich schon mal verheddern kann.

@Gigi2000

Urkundenfälschung und strafbar (da kann sogar Haft drohen)!

Inserieren kannst Du die Wohnung schon. Nur Angesichts dessen das Du nicht sagen kannst ob und wann die Wohnung wirklich zur Verfügung steht wäre das sinnlos.

Zieht der Untermieter nicht aus mußt Du wohl oder über Räumungsklage einreichen. Und zwar gegen Mieter und Untermieter.

Untermieter = Unterirdisches Mietrecht

kurz gesagt Pech für den Untermieter

Falsch. Für sog. Untermieter gilt das selbe Mietrecht wie für alle anderen Mieter auch.

@anitari

Zwischen Untermieter und Vermieter besteht aber überhaupt kein Vertragsverhältnis. Das ist eher eine illegale Wohnraumüberlassung seitens des "richtigen" Mieters.

@DerHans

Auch sog. Untermieter sind "richtige" Mieter. Übergibt der "richtige" Mieter die Wohnung nach Mietende nicht vollständig geräumt, was auch frei von Untermietern bzw. allen Bewohnern heißt, haben der "richtige" Mieter und der Untermieter ein Problem. Und natürlich der Vermieter.