Wie lange muß die Wohnung leer bleiben bis man eine wegen Eigennutzung gekündigte Wohnung wieder fremd vermietet?

8 Antworten

Boa also irgendwie kriegt hier keiner ne vernünftige Aussage über die Mindestnutzungsdauer hin....

Also in nem Artikel auf ner Mietrechtseite steht: "Ist die Nutzung durch den Vermieter nur für wenige Monate beabsichtigt, kann ein vernünftiger nachvollziehbarer Grund für die Kündigung in der Regel nicht bejaht werden."

Also schonmal länger als "wenige" Monate.

nein, dafür werden sie ohne gleitcreme durch den richter genommen

eigenbedarf MUSS zwingend auch dann genutzt werden oder man ist dem mieter schadensersatzpflichtig

Schöne Antwort :)

Wie lange muß die Wohnung dann mit Eigenbedarf genutzt werden? Reicht dann ein Monat aus?

Dürfen die das ohne Probleme zu bekommen?

Das ist absolut unzulässig.

Eigenbedarf heißt man selbst oder ein naher Angehöriger wollen asap die Wohnung nutzen bzw. brauchen diese dringlich.

Ansonsten ist der Eigenbedarf vorgeschoben und der Vermieter macht sich schadenersatzpflichtig (Umzug, Differenzmiete, ggf. Einlagerung von Möbeln, etc.).

Natürlich kann der Grund für den Eigenbedarf noch vor Einzug wieder entfallen, dies sollte man aber für den Fall einer Klage auch gut dokumentieren können.

Wie lange muß den die Wohnung an einem Verwandten vermietet werden? Reicht da ein Monat aus?

@christl10

Es reichen u.U. auch 0 Monate aus.

Wichtig ist nur, dass

  • im Moment wo die EBK ausgesprochen wurde (nachweislich) Eigenbedarf vorgelegen hat
  • man nachweisen kann wann dieser konkret nicht mehr bestanden hat.

Überhaupt nicht!

Die Eigenbedarfskündigung ist dazu vorgesehen, dass der Eigentümer oder eine andere berechtigte Person auch tatsächlich einzieht. Alles andere ist rechtsmißbräuchlich.

Selbstverständlich können sich die Umstände im Laufe der Kündigungszeit geändert haben, wodurch die vorgesehene Person dann doch nicht einziehen kann. Aber so wie du die Frage stellst, hat der Eigentümer von Anfang an nicht vor gehabt, die Wohnung selber zu nutzen. Und das ist ganz eindeutig rechtsmißbräuchlich!

Ich denke es wird davon abhängen, ob z. B. die bald Exmieter das so hinnehmen. Nach meinen Informationen, muss man auch als Eigenbedarf die Wohnung eine Zeit lang nutzen. Wenn dagegen geklagt wird, kann die Eigenbedarfskündigung hinfällig werden. Bei einer begründeten Klage kann es teuer werden.

Aber ich bin auch kein Experte für Mietfragen. Vielleicht weiß es jemand genauer.