Mieter sind ausgezogen und werden von der Polizei gesucht. Darf die Polizei bei den übrigen Mietern deswegen nachfragen?
Wir haben einem Pärchen die Wohnung gekündigt weil die die Miete nicht mehr gezahlt haben. Beide werden von der Polizei gesucht. Diese kommt nun regelmäßig vorbei und fragt bei den anderen Mietern wo die sind. Diese fühlen sich belästigt und haben sich bei uns beschwert. Wir wissen nicht wo sich das Paar aufhält. Müssen wir es hinnehmen, dass regelmäßig die Polizei bei uns Sturm klingelt (z.B. sonntags morgens)?
10 Antworten
... wenn denn die Vermieter die neue Anschrift nicht herausgeben, schlage ich vor, diese einfach vor Gericht zu zerren und die Mitbewohner können dann in Ruhe gelassen werden, so auch meine Glaskugel.
Zudem benötigen die Stromlieferanten ja auch eine Abmeldung, oder bezahlen die bisherigen Mieter freiwillig weiter?
Hängt einen Zettel raus, auf dem die Antwort steht und auf dem die Polizei gebeten wird, die Sonntagsruhe nicht zu stören. Wenn sie es weiterhin mit dem Klingeln übertreiben, wäre eine Beschwerde anzupeilen.
Die Polizei darf fragen - schließlich wollen sie etwas ermitteln. Sturmklingeln dürfen sie nicht - da macht sich eine Beschwerde bei der Dienststelle gut.
Ja, man muss Auskunft geben. Wenn sie gesucht geben gibt es sicher mehr Gründe als Schulden.
Warum denn nicht...???? Wenn es bei Dir um einen Schaden gehen würde????