Begeht ein Mieter die Ruhestörung, wenn sein Besucher nachts um 3 Uhr bei den Nachbarn klingelt?

3 Antworten

Ja, die Abmahnung ist gerechtfertigt. Es war der Besucher des Mieters. Dieser hat für die Störung durch seinen Besucher einzustehen.

klingelte der Besucher bei allen Nachbarn Sturm.

Ein völlig unnötiges Verhalten. Jeder hat ein Handy in der Tasche, ein kurzer Anruf beim Mieter hätte gereicht.

Offensichtlich hatten Nachbarn auch nicht das Interesse nachzuschauen, ob es ein Notfall gibt.

Warum sollten sie das tun? Wenn jemand nachts um 3 bei mir Sturm klingelt, mach ich die Tür auch nicht auf. Sollte ich es dennoch tun und es handelt sich um den Besuch eines anderen Mieters, der nur rein will und deshalb das ganze Haus aufweckt, hätte dieser ein großes Problem mit mir - und der Mieter gleich mit.

BVBDortmund 
Fragesteller
 12.01.2019, 08:52

Wir wissen nicht, ob der Störer ein Handy hatte.

Wäre es ein Notfall gewesen, machen sich Nachbarn strafbar wegen unterlassene Hilfeleistung.

Lotta1965  12.01.2019, 08:59
@BVBDortmund

Nein, machen die Nachbarn nicht. Niemand ist verpflichtet, nachts um drei die Tür zu öffnen, weil ein Notfall vorliegen könnte. Unterlassene Hilfeleistung ist nur dann gegeben, wenn jemand in einem vorliegenden erkennbarem Notfall keine Hilfe leistet.

Nee, was kann der Mieter dafür wenn ein anderer bei denen klingelt, auch wenn er ihn kennt.

Der Vermieter hat aber das Recht, den Klingler anzuzeigen. Aber der Mieter ist aussen vor.

BVBDortmund 
Fragesteller
 12.01.2019, 03:55

Es war ja keine bestimmungsgemäße Nutzung der Klingelanlage, weil der Besucher eigentlich nichts zu den Nachbarn wollte. Die  Zurechenbarkeit ist von dem Mieter bisher nicht abgestritten worden, weil es sein Besucher war. Außerdem wäre nicht das Handeln des Mieters ein Vergehen, sondern das Handeln des Besuchers.

In der Abmahnung steht , " für eine erhebliche Ruhestörung im gesamten Wohnhaus gesorgt.", was ich als nicht selbst begangen interpretiere. Ist den demnach der Mieter gemeinsam mit dem Besucher ein Störer?

Es ist ein Anwalt der diese Abmahnung im Auftrag des Vermieters geschrieben hat.

Der Mieter erhielt daraufhin eine Abmahnung, obwohl er nicht höchstpersönlich geklingelt hat. Ist das Gerecht?

Ja: Der M hat n. h. M. der Gerichte grds. für das Fehlverhalten seiner Besucher einzustehen. Wenn seine Besucher sich daneben benehmen, etwa das Treppenhaus beschädigen, auf einer Party Brandlöcher im vermieteten Teppichboden hinterlassen oder eben Lärm machen oder in anderer Weise den Hausfrieden stören, drohen dem Mieter aus Rechtsgrund schuldhafter Pflichtverletzung Abmahnungen, Schadensersatz und schlimmstenfalls die Kündigung.

BVBDortmund 
Fragesteller
 12.01.2019, 09:17

Wegen einer fast gleichen Störung waren bereits Kündungsdrohungen ausgesprochen. Bei dem ersten Vorfall (Abmahnung) war aber gar nicht klar wer da geklingelt hat, und ob überhaupt an einem ungenannten Tag es passiert ist. Entweder bemerkte der Mieter es nicht, oder war gar nicht zu Hause.

Diese Abmahnung hat der Mieter deshalb widersprochen.

Der Anwalt mahnte im gleichen Schreiben auch das laute Musikhören ab (Wochen her) woran sich der Mieter gar nicht mehr erinnern kann, ob er Musik an dem genannten Tag gehört hatte. Der Mieter wurde auch abgemahnt, wegen einer Auseinandersetzung mit einem anderen Mieter, da aber wieder so, dass es keine Kritik an dem anderen Mieter gegeben hat, der ganz erheblich an der Auseinandersetzung beteiligt war.

Was dann der Vermieter gerne übersieht, ist der Stromdiebstahl in der Waschküche, wo gegen einen anderen Mieter ein Ermittlungsverfahren läuft.

Schreiben wegen nötige Reparaturen werden seit Wochen vom Vermieter ignoriert, der Verwalter ist ja in einer REHA.

Da der Mieter nicht damit rechnen muß, dass irgendwas passiert, wenn er Besuch bekommt, kann ihm das doch gar nicht angerechnet werden. Erst Recht, wenn zu Besuch verschiedene Personen kommen.

Danke, wegen Deinem Hinweis habe ich das „Ohrfeigen-Urteil“ aus Neukölln gefunden.

imager761  12.01.2019, 15:57
@BVBDortmund

Das Ohrfeigen-Urteil ist hier nicht anwendbar. Dabei handelte es sich um einen Exzess, den du als Mieter nicht vorhersehen und damit nicht verhindern kannst.

Deinen Besucher aufzufordern, sich im Haus extrem leise und ruhig zu verhalten, dich nicht nachts um 3 Uhr vlt. sogar angetrunken zu besuchen, gerade weil du bereits wg. ruhestörendem Lärm abgemahnt wurdest, kannst du verhindern, weil du damit rechnen konntest. Oder hast es sogar verursacht, weil du vergessen hast, ihm die nachts abgeschlossen Haustür zu öffnen.