Kann man eine Anzeige wegen Mietbetrug bei der Polizei wegen Desinteresse zurücknehmen?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Nachweis des Betruges dürfte nicht einfach sein. Um den TB zu erfüllen, müsste der Mieter schon bei der Unterzeichnung des Mietvertrages vorgehabt haben, keine Miete zu zahlen. Da er aber 3 Mieten zahlte, kann man eigentlich nicht von so einer Absicht ausgehen.

Du solltest bei deiner Vernehmng wahrheitsgemäß dabei bleiben, was der Mieter tatsächlich bezahlt und welche Quittungen er bekommen hat. Ich befürchte aber, dass das Verfahren eingestellt wird (verm. 170 Abs.2 StPO).

Wegen einer falschen Anzeige kanst du nicht belangt werden (falsche Verdächtigung erfordert eine Anzeige "widern besseres Wissen").

Du kannst neben dem Strafverfahren zivilrechtlich gegen den Ex-Mieter vorgehen, also zunächst Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Vollstreckung (oder Klage). Das dürfte der erfolgversprechenste Weg sein.

Du solltest mal im Strafgesetzbuch nachschlagen: §§ 263 bis 265. Da geht es um Betrug. "Einmietbetrug" findest du dort nicht. Mietschulden fallen nicht unter Betrug. Betrug ist Strafrecht, Mietschulden fallen unter Zivilrecht und deshalb ist die Polizei der falsche Ansprechpartner. Du könntest also zunächst eine Mahnbescheid beim AG beantragen und danach gegebenenfalls auf Zahlung klagen (lassen). Die Fakten zur Mietzahlung wären im Verfahren zu beweisen.

istdochegaltom  19.02.2013, 11:26

Natürlich kann ein Betrugsdelikt im Sinne der §§ 263 ff StGB vorliegen. Da der Mieter aber die ersten drei Monatsmieten im Voraus bezahlt hat, wird es schwer sein, den strafrechtlichen Nachweis eines Betruges zu führen. Zumindest muss ein Mieter mit dem Wissen die Wohnung beziehen, die Miete nicht bezahlen zu können/wollen.

http://www.kanzlei-breidenbach.de/glossar/einmietbetrug-mietnomaden/

istdochegaltom  19.02.2013, 15:42
@albatros

"Der Eingehungsbetrug ist eine besondere Erscheinungsform des Betrugs [§ 263 StGB]. Der Betrüger täuscht hierbei über seine Absicht, die ihm aus einem Vertrag erwachsenden Verpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit auch tatsächlich zu erfüllen. Häufig auftretende Beispiele sind etwa der Einmietbetrug oder die Zechprellerei."

http://www.bosas.de/definition/einmietbetrug.htm

istdochegaltom  19.02.2013, 17:25
@albatros

§ 263 Abs. 1 StGB:

****Wer in der Absicht**** [also mit Wissen und Wollen bei Vertragsunterzeichnung]****, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen**** [der Mieter spart sich die Miete und hat dadurch einen Vermögensvorteil]****, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt**** [der Vermieter hat keine Mieteinnahme und dadurch einen Vermögensnachteil]****, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält**** [der Mieter täuscht eine Zahlungsfähigkeit vor (hier liegt aber der Knackpunkt im Einzelfall)]****, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.****

Also kann durchaus ein Betrug im Sinne von § 263 StGB vorliegen. Man muss dem Mieter nur nachweisen, dass er bei Vertragsunterzeichnung bereits gewusst und gewollt hat, lediglich die ersten drei Monatsmieten in bar zu bezahlen und die weiteren Mieten nicht bezahlen kann oder will.

Da es ein offizial Delikt ist ist es nicht relevant ob du an einer Verfolgung interessiert bist. Das entscheidet jetzt der Staatsanwalt.

Fordern Sie exakt die Mieten ein, die er Ihnen tatsächlich schuldet! Mehr als das, was Ihnen zzgl. der Kosten der Rechtsverfolgung zusteht, dürfen Sie nicht fordern. Bei den Mieten handelt es sich um eine Bringschuld, deren Zahlung der Mieter beweisen muß.

Sie scheine sehr gut beraten, indem Sie sich eines Fachanwaltes für Mietrecht bedienen, bevor Sie eigene Fehler begehen!

rivendu 
Fragesteller
 19.02.2013, 10:20

Aber die Sache ist relativ einfach, dachte ich. Der Mieter hat 2700 Euro Schulden. Die ersten drei Mietzahlungen kann zwar niemand beweisen, ich kann aber aus Ehrlichkeit sagen, dass ich die drei Mieten bekommen habe.

ich würde zur Anhörung gehen, sprich mit der Polizei, vllt. sind sie mit der Rücknahme der Anzeige einverstanden, wenn Du ihnen sagst, dass Du nur froh bist, den unangenehmen Zeitgenossen los zu sein. Nach dem Gespräch kannst Du immer noch entscheiden, wie es weiter gehen soll. Ob die Polizei auf Weiterverfolgung der Anzeige besteht, kann man von hier aus schlecht beantworten. Versuch macht klug und auf jeden fall zur Anhörung gehen, sonst hast Du wegen dem Deppen noch mehr Ärger. Viel Glück