Mieter leben mit mehr Personen als gemeldet?

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Grundsätzlich brauchen Mieter für den Zuzug von Kind(ern) nicht die Zustimmung des Vermieters, es sei denn, die Wohnung würde dadurch überbeleght. Wenn hier die Wohnung eine Wohnfläche von mehr als 32 m² hat, ist sie jetzt nicht überbelegt.

Bei Berechnung der Betriebskosten ist entscheidend, ob etwa einige davon nach Personenschlüssel vereinbart umgelegt werden. Dementsprechend wären für diese also (ab Zuzug) bei dir mit 4 Personen anzurechnen. Das Lebensalter spielt keine Rolle. Auf alle Fälle wäre das für 2021 und auch noch 2020 (falls bereits abgerechnet, als Korrektur) möglich und zulässig.

Ein Problem sehe ich hier nur in einer möglichen Überbelegung. Hier gilt als Faustregel, dass jeder Person 10m² zur Verfügung stehen müssen. Ist die Wohnung größer als 40m², liegt also auch keine Überbelegung vor.

Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, da Eltern oder Kinder nicht als "Dritte Personen" im Sinne des BGB gelten.

Sofern es aber Betriebskosten gibt, die nach Personenanzahl abgerechnet werden, muss der Zuzug zumindest gemeldet werden.

Ein Grund für eine Abmahnung ist das aber nicht.

Das ist auf jeden Fall eine Vertragsverletzung.

Werde Mitglied im Hausbesitzerverein "Haus und Grund". Die helfen dir.

Auch eine Rechtschutzversicherung für Vermietung ist sehr sinnvoll bei den vielen Problemen, die es heute gibt.

albatros  04.11.2021, 14:50
Das ist auf jeden Fall eine Vertragsverletzung.

Nein, der Zuzug von Kindern bedarf keiner Erlaubnis.

Welche Nebenkosten werden bei Euch nach Personenzahl umgelegt? Davon hängt es ab, wie man reagieren sollte.

Kann man die Nebenkosten einfach anheben und denen dann schriftlich mitteilen?

Ja, man kann, wenn nötig, die Vorauszahlungen anpassen.