Grund für Eigenbedarfskündigung gerechtfertigt?
Vermieter kündigt Mieter, weil er noch bei seinen Eltern zuhause lebt und die Wohnung für sich selber benötigt. Er hat die Wohnung gekauft, um dort selber zu leben. Ist der Grund angemessen und die EBK somit rechtens?
4 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht, Mietrecht
Ist der Grund angemessen und die EBK somit rechtens?
Ja. Das berechtigte Interesse des Vermieters an der Beendigug eures Mietverhältnisses ist in § 573 BGB sogar ausdrücklich benannt, wenn er "die Räume für sich benötigt."
Sofern du keine anerkannten Härtefallgründe geltend machen kannst, scheitert dein Widerspruch.
Deutlicher geht Eigenbedarf kaum, wenn der Eigentümer der Wohnung dort einziehen möchte 🙄. Natürlich nur, wenn er dann auch tatsächlich dort einzieht.
Natürlich das ein begründeter Eigenbedarf. Natürlich muss er dann auch tatsächlich dort einziehen.
Natürlich!