Grund für Eigenbedarfskündigung gerechtfertigt?

4 Antworten

Ist der Grund angemessen und die EBK somit rechtens?

Ja. Das berechtigte Interesse des Vermieters an der Beendigug eures Mietverhältnisses ist in § 573 BGB sogar ausdrücklich benannt, wenn er "die Räume für sich benötigt."

Sofern du keine anerkannten Härtefallgründe geltend machen kannst, scheitert dein Widerspruch.

Deutlicher geht Eigenbedarf kaum, wenn der Eigentümer der Wohnung dort einziehen möchte 🙄. Natürlich nur, wenn er dann auch tatsächlich dort einzieht.

Natürlich das ein begründeter Eigenbedarf. Natürlich muss er dann auch tatsächlich dort einziehen.

Natürlich!