Was wenn einer von zwei Mietern kündigt oder auszieht?

7 Antworten

Hier waere erst einmal zu pruefen, ob den nun ein Mietvertrag mit beiden Mietern besteht (es stehen beide im Mietvertrag) oder nur mit einem (nur einer hat unterschrieben). Wahrscheinlich besteht der Mietvertrag aber mit beiden gemeinsam. Dennoch waere es moeglich, dass tatsaechlich nur einer Mieter geworden ist (z.B. wenn der, der nicht unterschrieben hat, gar nicht wusste, dass er dort ebenfalls als Mieter eingetragen wurde).

Ist nur der auszugswillige Bewohner Mieter (nur der hat unterschrieben und der andere wusste gar nichts von dem gemeinsamen Vertrag), kann auch nur der kuendigen. Das Mietverhaeltnis endet mit Ablauf der Kuendigungsfrist und beide Bewohner muessen dann auch raus. Dem bleibewilligen steht es aber frei, selbst mit dem Vermieter einen Mietvertrag zu schliessen (Vertragsbedingungen koennen dann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen frei ausgehandelt werden, also u.a. auch die Hoehe der Miete). Das geht aber natuerlich nur, wenn der Vermieter ueberhaupt einen Mietvertrag mit dem bleibewilligen Bewohner schliessen will. Verpflichtet ist er dazu nicht.

Sind hingegen beide Bewohner auch Mieter geworden, dass besteht das Mietverhaeltnis zwischen der Gemeinschaft der beiden Mieter und dem Vermieter. Vertragspartei des Vermieters sind dann also beide Mieter gemeinsam. Es koennen dann auch nur beide Mieter gemeinsam kuendigen. Eine Kuendigung durch nur einen der Mieter waere unwirksam. Verweigert einer der Mieter seine Zustimmung zur gemeinsamen Kuendigung, kann der kuendigungswillige diese Zustimmung gerichtlich einklagen (geht meist schnell ud problemlos weil der Mitmieter i.d.R. zur Zustimmung verpflichtet ist).

Auch hier muessen dann beide raus. Dem bleibewilligen Mieter steht es aber auch hier frei, mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag zu schliessen (wenn der Vermieter das ebenfalls will). Ebenfalls koennten beide Mieter und der Vermieter eine Vertragsaenderung vereinbaren, nach der der bestehende Mietvertrag zum zu vereinbarenden Zeitpunkt vom Bleibewilligen als alleiniger Mieter fortgefuehrt wird und der andere aus dem Vertrag entlassen wird. Hierzu ist dann die Zustimmung beider Mieter sowie die des Vermieters erforderlich. Geht also auch wieder nur mit Zustimmung des Vermieters, zu der dieser aber nicht verpflichtet ist.

Erklärungsberechtigte

Zur Kündigungserklärung berechtigt sind die Parteien des Mietvertrags, also Mieter und Vermieter. Steht auf einer oder beiden Seiten des Mietvertrags eine Personenmehrheit, etwa auf Vermieterseite eine Erbengemeinschaft oder ein Ehepaar, auf Mieterseite etwa eine Wohngemeinschaft oder ein Ehepaar, so müssen, wenn nicht eine besondere vertragliche Regelung getroffen ist, alle auf einer Seite stehenden Personen kündigen. Ansonsten liegt eine unwirksame Teilkündigung vor.

http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/kuendigung.html


Hier stellt sich aber die Frage ob wirklich beide Personen Mieter sind oder nur die die den Vertrag unterschrieben hat.

Sollte der Vertrag nur mit der Person die unterschrieben hat zustande gekommen sein, kann die andere Person ausziehen ohne das es einer Kündigung oder Vertragsänderung bedarf.

Zieht die Person die unterschrieben hat aus gilt der Vertrag für sie weiter, wenn sie nicht kündigt. Kündigt sie aber muß bei Vertragsende auch die Person ausziehen die den Vertrag nicht unterschrieben hat.

Klasse Antwort, typisch anitari.

Mit dem verbliebenen Mieter einen neuen Vertrag abschliessen, den alten Vertrag vorher kündigen (lassen) LGpw

Die Kündigung eines Mietvertrages grundsätzlich nur durch aller Vertragsbeteiligten Mieter möglich. Wenn also 2 Mieter im Vertrag genannt sind und auch unterschrieben haben, können nur beide gemeinsam den Vertrag kündigen. Einer der Mieter kann zwar ausziehen, erst dennoch weiter Mietvertragspartner und für die volle Mietzahlung verantwortlich. Nur einer der Mietvertragspartner den Mietvertrag unterschrieben hat, ist nur dieser Mietvertragspartner alleiniger Mieter. Der andere wohnt dort illegal. Er kann demzufolge überhaupt nicht kündigen.

Kurz und bündig: Der Mietvertrag bleibt gültig, bis beide gemeinsam kündigen. Dass nur einer unterschrieben hat, spielt keine Rolle. Beide stehen im Vertrag und der Vertrag bleibt bestehen, auch wenn einer von beiden auszieht.