Miete zahlen oder nicht nach Schlüsselübergabe

4 Antworten

Ja, musst Du, da Du es versäumt hast, mit dem Vermieter eine entsprechende Vereinbarung zu treffen, Du hast die Wohnung bedingungslos übergeben. Du darfst zwar die Schlüssel und den Zugang zurückverlangen, aber nicht die Mietzahlung einstellen. Erst wenn Dir der Zugang verweigert wird, darfst Du das...

Die Miete muss man bis zum letzten Tag bezahlen, auch wenn man gar nicht darin wohnt. Ausnahme, wenn auf Verlangen/Bitte des Vermieters du früher ausziehst, damit er die Wohnung renovieren kann. Dadurch ist die Wohnung quasi nicht mehr nutzbar und der Mietvertrag endet somit in deinem Fall am 30.01.2015 (Ok, sagen wir 31.01.2015). Die Februar Miete ist nicht mehr nötig zu bezahlen.

Du hast schließlich keine Verfügungsgewalt über die Wohnung mehr und die Wohnungsübergabe mit den Hinweis auf Renovierungen durch den Vermieter kann man als Aufhebungsvertrag ansehen. Es gab übrigens ein Urteil des kleinen AG Lörrach, dass es genauso sah, was aber nicht heißt, jedes Amtsgericht sieht es genauso.

Mephisto2343  10.02.2015, 08:54

Die Verfügungsgewalt wurde aber bedingungslos abgegeben, somit läuft der Vertrag weiter. Der Fragesteller hätte die Abgabe ausdrücklich an die Zahlungseinstellung bzw. die Beendigung des Vertrags knüpfen müssen, so ist darüber keine Vereinbarung zustande gekommen...

Man kann hier natürlich eine konkludente Vertragsauflösung konstruieren, das halte ich aber für ziemlich gewagt...

Jewi14  10.02.2015, 08:57
@Mephisto2343

Diese "gewagte" Vertragsauslösung hat aber sehr wohl ein Amtsgericht bestätigt, wie ich schrieb. So gewagt ist es also nicht. Es ist genauso schon mal passiert.

Mephisto2343  10.02.2015, 09:01
@Jewi14

Auch und gerade Amtsgerichte treffen oft gewagte Entscheidungen... ;-)

Du musst so lange Miete Zahlen, wie Du die Wohnung gemäß Vertrag auch mietest. Wenn Du ihn wärend Deines laufenden Vertrages schon reinlässt ist das leider Deine eigene Angelegenheit...

Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Bruttowarmmiete endet erst mit dem Ende des Mietvertrages und keinesfalls beim vorzeitigen Auszug aus der Wohnung!