Nach Wohnungskündigung für Mietausfall aufkommen?

9 Antworten

Die Kündigungsfrist für Mieter beträgt i. d. R. 3 Monate.

Gekündigt werden kann bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ende des Übernächsten Monats.

Der 3. Werktag des Januar ist ja schon lange vorbei. Folglich beginnt die Kündigungsfrist mit dem Monat Februar und endet am 30. April.

Und so lange sind Miete und Nebenkosten zu zahlen.

Sollte im Mietvertrag Eures Opas jedoch eine kürzere Kündigungsfrist von 1 Monat  vereinbart sein gilt natürlich diese.

Das solltet Ihr dem Vermieter dann mitteilen.

Seid Ihr, die Enkel oder einer von Euch, bevollmächtigt die Wohnung zu kündigen?

die Wohnung haben wir bereits renoviert, also für den potentiellen Nachmieter fertig gemacht.

Den wer gesucht hat?

Gibt es schon einen Mietvertrag ab dem 01.03. mit einem neuen Mieter?

Wenn ihr fristgemäß gekündigt habt. Und keine Langfristige Mietbindung vereinbart ist kann die Baugenossenschaft das nicht verlangen.

Wenn Ihr heute gekündigt habt, dann läuft der Vertrag noch bis zum 30.4.2016.  Eine wirksame kündigung zum 29.2.2016 hätte am 3.12.2015 beim Vermieter sein müssen. Kündigungsfrist sind 3 Monate, und die Kündigung muss zum 3. Werktag beim vermieter sein. Vielleicht lässt Euch die genossenschaft eher raus, wenn sie rechtzeitig einen NAchmieter findet, verpflichtet dazu ist sie nicht.

http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/category/kuendigung/

Möglich das hier darüber etwas zu finden ist. Der Inhalt ist schon älter.

Vermutlich dürfte diese Klausel nicht umsetzbar sein. Ein Todesfall ändert außerdem die Situation.

Wenn die Oma einen alten Mietvertrag hatte, kann bereits die Renovierungsklausel entfallen. (Bitte auch darüber aktuell nachlesen)

http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-11384/mietrecht-spielregeln-fuer-mieter-und-vermieter-renovierung-wer-zahlt-die-farbe_aid_323024.html

wir haben heute fristgerecht die Wohnung unseres an Demenz erkrankten Opa gekündigt. 

Habt Ihr eine Vollmacht oder hat der Opa unterschrieben?

Wenn nein, ist die Kündigung unwirksam.

Der Vertrag ist ab dem 29.02. beendet und die Wohnung haben wir bereits renoviert, also für den potentiellen Nachmieter fertig gemacht.

Was steht zur Kündigungsfrist im Mietvertrag, denn wenn heute gekündigt wurde , ist im Normalfall eine Kündigung zum 30.April möglich, es sei denn eine kürzere Kündigungsfrist wurde vereinbart.

Falls Ihr falsch gekündigt habt, bzw. nicht die richtige Unterschrift da steht, schnellstens erneut per Einwurfeinschreiben kündigen.


Nun steht aber in der Kündigung, dass wir nach dem 29.02. für den Mietausfall aufkommen müssen, sollte die Baugenossenschafft noch keinen Mieter gefunden haben.

Wenn wirksam fristgerecht gekündigt wurde zahlt man nur bis zum Ende der Kündigungsfrist.