Miete bis zum Monatsende trotz Schlüsselübergabe?

19 Antworten

Auch wenn Du den Schlüssel nicht mehr hast, darf niemand ohne Dein Einverständnis die Wohnung betreten. Es sei denn, dass derjenige auch die Mietkosten trägt. Wie das allerdings zu beweisen und durchsetzbar ist, ist eine andere Sache. Da hilft wohl nur miteinander reden oder klagen.

Als Nicht-Jurist sind alle meine Angaben ohne Gewähr!

Warum fragst Du das nicht Deinen Vermieter? Wenn er die Schlüssel haben will, soll er auf die Miete verzichten, sonst bekommt er die Schlüssel nicht...

Rein rechtlich musst du die Miete bis zum 31.12. bezahlen, ab dem 1.1. gibt es ja den offiziellen Nachmieter, der dann die Miete übernimmt. Da hattest du schonmal Glück. Wenn er ihn früher reinlassen will, ohne dass dieser bezahlt die zwanzig Dezembertage bezahlt, wäre es eine Kulanz deinerseits, den Schlüssel vorher zu übergeben und das zu ermöglichen.

Die Frage ist halt, ob der Vermieter doppelt kassieren möchte. Das fände ich dann wieder nicht seriös und bei diesem Verdacht würde ich versuchen, den Nachmieter zu kontaktieren. Und danach den Vermieter damit konfrontieren. Im Extremfall könntest du den Schlüssel erst Ende Dezember übergeben. Überleg dir, ob dir dieser Tanz das Ganze wert ist. lg

Hallo, normal mußt Du auch die Miete für den Monat Dezember komplett zahlen, aber Du solltest mit Deinem Vermieter reden, Dein Nachmieter hat damit nichts zu tun. Wenn Dein Vermieter Dir nicht entgegen kommt, vereinbahre mit ihm einen neuen Übergabetermin Ende Dezember. Du mußt die Schlüssel von der Wohnung eigentlich erst am 31.12. abgeben, wenn Du die Miete für den ganzen Dezember zahlen mußt.

Hallo, ich bin aus meiner Wohnung ausgezogen, Frist endet am 31.01.2014. Mein Vermieter hat schon Nachmieter zum 1.01.2014 gefunden, was an sich sehr gut ist. Aber Schlüsselübergabe haben die für 9.12.2013 eingesetzt. Jetzt meine Frage: muss ich bis Ende Dezemder Mieter zahlen oder ein Teil soll Vermieter/Nachmieter mir erstattet.

Die Schlüsselübergabe muss ja nicht am 9.12. sein, Sie können die Schlüssel bis zu dem Tag einbehalten, an dem der Vertrag des Nachmieters beginnt; also am 1.1. muss der Nachmieter den Schlüssel bekommen.

Eine Wohnungsabnahme kann natürlich vorher erfolgen.

Will der Vermieter oder der Nacmieter vorher schon in die Wohnung, dann sll man Ihnen anteilig Miete erlassen bzw. der Nachmieter dafür was zahlen, das ist aber alles Vereinbarungssache.