Rechte des Mieters nach Schlüsselübergabe?
Mein Vermieter hat fristgerecht zum 31.08.11 gekündigt. Ausgezogen bin ich bereits am 02.08.11. Am 05.08.11 fand die Schlüsselübergabe an den Vermieter statt. Jetzt wollte ich den Schlüssel noch einmal zurück, da ich ja noch bis zum 31.08.11 Miete bezahlt habe. Mein Vermieter gibt mir den Schlüssel aber nicht zurück da ich, wie er es begründet, mein Besitzrecht an der Wohnung mit der Schlüsselübergabe verwirkt hätte. Außerdem sei ein Übergabeprotokoll gefertigt worden was dann hinfällig wäre. Lohnt es sich einen Anwalt zu nehmen?
5 Antworten
Dein Vermieter hat Recht. Ein Anwalt lohnt nicht. Mit der Schlüsselübergabe hast du tatsächlich dein Besitzrecht und damit auch dein Hausrecht verwirkt. Wenn dein Vermieter die Wohnung im Übergabeprotokoll abgenommen hat ist das Mietvertragsverhältnis abgeschlossen. Wenn du noch etwas in der Wohnung von deinen Privatsachen hast, kannst du nur die Herausgabe verlangen.
Kommentar völliger Unsinn. Und darüber noch völlig überflüssig. Der Fragesteller hat seine hilfreichste Antwort bereits ausgewählt. Er wird den Kommentar eh nicht mehr lesen.
Der Mietvertrag endet mit dem Kündigungstermin am 31.08. . Eine Übergabe der Wohnung beendet NICHT das Mietverhältnis, wenn dies nicht ausdrücklich von beiden Seiten so vereinbart wird.
So und nicht anders.
So ist das nicht.
Es lohnt sich nicht einen Anwalt zu nehmen! Sie hab en die Wohnung selber freiwillig vorzeitig zurückgegeben! Folglich Ihr eigenes Verschulden! Bis der die Sache in Schwung gebracht hat, ist der 31.08.2011 längst verstrichen und Ihnen bleibt nur noch Lehrgeld zu zahlen!
Durch die Übergabe hat der Vermieter und der Mieter das frühzeitige beenden des Mietverhältnisses akzeptiert. Der Mieter hat keine Rechte mehr an der Wohnung aber auch keine Pflichten mehr, ab der Übergabe braucht dann keine Miete mehr bezahlt zu werden!
Warum willst du dir Stress machen für nichts?
Was willst du mit den Schlüsseln? Das Übergabeprotokoll ist fertig, Nacharbeiten dementsprechend wohl nicht vermerkt, also gibt es keinen Grund für dich in die Wohnung zurück zu kehren. Bedeutet im Umkehrschluss du hast entweder vor Mist zu bauen oder willst einfach nur den Vermieter ärgern indem du die Schlüssel nochmal einforderst.
Mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls und der Abgabe der Schlüssel hast du aber AFAIR akzeptiert, die Wohnung übergeben zu haben und somit auch kein Recht mehr sie wieder zu betreten. Insofern sollte ein Anwalt dir bereits bei einem Telefonat von dem Vorgehen abraten. Durch die Übergabe der Schlüssel vor Endzeit des Vertrages hast du ihm quasie den Restmonat geschenkt. Diesen wird er vermutlich den Nachmietern auch schenken, damit diese schonmal einziehen können. Gängiges Vorgehen beim Wohnungswechsel, man geht etwa einen halben Monat vor Mietende aus der Wohnung raus, weil man auch von seinem neuen Vormietern etwa 2 Wochen vor Vertragsbegin bereits die Schlüssel bekommt und schonmal einziehen kann.
Der Vermieter hat Recht, nur mit einer besonders wichtigen Begründung darfst du, in Begleitung des Vermieters in die Wohnun.
nur mit einer besonders wichtigen Begründung darfst du, in Begleitung des Vermieters in die Wohnun.
Hallo? Wohnung ist zum 31.8. gekündigt und bis dahin ist auch die Miete bezahlt. Ergo hat bis dahin der Mieter das Recht die Wohnung zu nutzen.
Der Mietvertrag endet mit dem Kündigungstermin am 31.08. . Eine Übergabe der Wohnung beendet NICHT das Mietverhältnis, wenn dies nicht ausdrücklich von beiden Seiten so vereinbart wird. Man könnte dies zwar anders als Willenserklärung durch konkludente Handlung auslegen, eine vorherige Mietzahlung für den ganzen Monat würde dem aber diametral widersprechen, dann wäre die Konkludenz nicht mehr vorhanden...