Wohnung vorzeitig an Nachmieter übergeben--wer haftet?

4 Antworten

und der Nachmieter zahlt dafür die 2 Wochen Miete an mich. Angenommen, in diesen 2 Wochen brennt dann die Wohnung ab oder irgendsowas. Hafte ich dann noch vor dem Vermieter, weil ich ja vertraglich noch der Mieter bin, oder haftet der Nachmieter, da ja bereits eine offizielle Wohnungsübergabe stattgefunden hat?

Du meinst wahrscheinlich die Wohnungsabnahme, nicht die Übergabe.

Leider wirst Du haften,denn Du zahlst ja bis zum Ende der Kündigungsfrist die Miete an Deinen Vermieter.

Es müsste schon eine richtige Übergabe stattfinden bei der die Verwaltung dann z.B. für die zwei Wochen Miete von dem Nachmieter verlangt.

Sie haften für die Dauer Ihres Mietvertages, soweit der Vermieter, Neumieter und Sie nichts anderes schriftlich gemeinsam vereinbart haben!

Selbständlich haftets du unverändert für die Mietsache, solange dein Mietverhältnuis nicht beendet wäre, sprich der Vermieter den Mietvertrag mit dem Nachmieter ausdrücklich fortsetzt oder mit ihm neu abschliesst und dich aus deinen Pflichten entlässt (Aufhebungsvertrag, Änderungsvertrag).

Rechtlich hält sich (d)ein Besucher dort auf, Haftung aus dessen Verschulden fällt dir zu :-O

G imager761

Da ja eine Wohnungsübergabe stattfindet haftest du definitiv nicht! Du hast die Wohnung abgegeben und gut ist.

Außerdem: Was soll denn da brennen oder so?

Da ja eine Wohnungsübergabe stattfindet haftest du definitiv nicht! Du hast die Wohnung abgegeben und gut ist.

Falsch: Tatsächlich hat er mit dem Nachmieter vorzeitige Nutzung vereinbart, als Mieter haftet er dem Vermieter gegenüber aber unverändert für Schäden, Miete, Vertragspflichten, ... solange Vertrag zwischen ihnen besteht :-O

Den Unterschied erkennt man an der Mietzahlung des Nachmieters :-O

G imager761

Da ja eine Wohnungsübergabe stattfindet haftest du definitiv nicht!

Da wäre ich mir nicht so sicher, denn ich denke es ist nur eine Wohnungsabnahe und der Mieter zahlt bis zum Ende der Kündigungsfrist Miete und somit haftet er.

Er zieht vorzeitig aus und verlangt ein Entgelt, dass der Nachmieter früher rein darf.

Dessen Vertrag beginnt also am 1. 9.

Konzanto1, ich glaube Du irrst in diesem Fall

@johnnymcmuff
findet die Wohnungsübergabe mit der Hausverwaltung bereits 2 Wochen vorher statt,>

Ich gehe jetzt davon aus, dass die Wohnungsübergabe MIT der Hausverwaltung zusammen stattfindet, der Altmieter also die Schlüssel abgibt und mit der Wohnung nichts mehr zu tun hat (Außer dass er eben noch laut Mietvertrag der Mieter ist).

Das wäre für mich das Gleiche, wenn der 30. und 31. des Monats auf ein Wochenende fällt und ich die Schlüsselübergabe schon am 29. mit der Hausverwaltung mache. Und wenn dann am 30. oder 31. die Bude abbrennt, bin ich raus, da ich je die Wohnung abgegeben habe.

Falls ich mich irren sollte, dann sorry.

@konzato1

Ja, es war genau so gemeint, wie Konzato es hier verstanden hat; es würde ein Übergabetermin mit mir, dem Nachmieter und dem Vermieter (der Hausverwaltung) stattfinden, ein Wohnungsprotokoll würde gemacht, alle Schlüssel übergeben usw. Bin ich dann aus aller Haftung raus, weil ich die Wohnung schon übergeben habe, oder bräuchten wir noch eine schriftliche Abmachung, daß die Haftung für die 2 Wochen an den Nachmieter übergeht, oder hafte ich weiter bis zum 1.9. (solange mein Vertrag geht)? Danke für alle Antworten bisher. Beagle