Mietbescheinigung?

5 Antworten

Sofern der Vermieter mit der Untervermitung an den Bruder einverstanden ist, werden Sie dessen Unterveremiter und müßten dann als Wohnungsgeber eine solche Bestätigung für ihn ausstellen.

Ihr sagt den VM bescheid, das er mit einzieht. Familienzuzug kann nicht untersagt werden, wenn die Wohnung groß genug ist.

Nein, er muß nicht mit im Mietvertrag stehen, der VM kann allerdings die Personenbezogenen Nebenkosten anpassen.

Die Wohnungsgeberbescheinigung zur Anmeldung beim Meldeamt füllst du selber aus.

Ob ihr einen Untermietvertrag macht oder nicht, bleibt euch überlassen.

Jenny660 
Fragesteller
 06.07.2020, 11:57

Wohnung ist 80qm und ein Zimmer ist noch Frei das er nun bekommt.

Ja gut, Nebenkosten anpassen ist OK.

Die Mietbescheinigung füll ich aus oder der Vermieter?

berlina76  06.07.2020, 11:59
@Jenny660

Du bist der VM deines Bruders, also füllst du aus.

Jenny660 
Fragesteller
 06.07.2020, 11:59

Dein Bruder muss in der Mietbescheinigung drinnen stehen um sich bei euch anzumelden. Das Einwohnermeldeamt verlangt danach auch.

So war das zumindest auch bei mir

Und dein Mieter muss auch in Kenntniss gesetzt werden, dass dein Bruder bei euch wohnen möchtet. Denn ich glaube, dass das auch ein Kündigungsgrund ist falls du es ihm verschweigst.

Jenny660 
Fragesteller
 06.07.2020, 11:47

na ich verschweig das ned ^^ wollt nur wissen ob man die auch bekommen kann OHNE das mein Bruder im Vertrag steht

stichelhaar  06.07.2020, 12:01

Das muss heißen der Vermieter muss informiert werden

Anmeldung beim EMA hat mit Mietvertrag rein gar nichts zu tun.

Die Bescheinigung heißt übrigens Wohnungsgeberbestätigung.

Und die ist von dem auszustellen der den Wohnraum zur Verfügung stellt (gibt).

In dem Fall Du oder dein Freund.

ja, soll der vermieter ausfüllen

Jenny660 
Fragesteller
 06.07.2020, 11:42

super danke!

bwhoch2  06.07.2020, 11:50

Wohnungsgeber ist, wer die Wohnung zum Zeitpunkt des Einzugs besitzt. Hier also FS selbst und nicht der Vermieter. Deswegen ist diese nicht vom Vermieter auszufüllen.

wasletzt3Preis  06.07.2020, 11:50
bwhoch2  06.07.2020, 12:11
@wasletzt3Preis

Wohnungsgeber ist immer der-/diejenige, die jemandem eine Wohnung bzw. Unterkunft geben und in der Lage sind, diese auch wieder zu entziehen.

Da der Mietvertrag zwischen Deinem Vermieter und Dir bzw. Deinem Freund abgeschlossen wurde, aber nicht mit Deinem Bruder, hat es der Vermieter nicht in der Hand, ob Dein Bruder nun bei Dir wohnen kann oder nicht. Dabei ist es völlig egal, ob Du einen Untermietvertrag mit dem Bruder machst oder nicht. Dass Du und/oder Dein Freund Wohnungsgeber ist, erleichtert nicht nur die Anmeldung, sondern bedeutet auch eine Verpflichtung gegenüber der Meldebehörde, denn Ihr seid verpflichtet, mitzuwirken.

Im Übrigen würde ich sehr empfehlen, einen Untermietvertrag zu machen, der die Rechte und Pflichten des Bruders eindeutig regelt. Wieviel Mietanteil er zu zahlen hat, mit wie viel er sich an den Nebenkosten beteiligt, welche sonstige Pflichten er innerhalb der Wohnung, aber auch im Rahmen der Hausordnung im Haus zu übernehmen hat und welchen Teil der Wohnung er exklusiv nutzen kann, also ggf. sein eigenes Zimmer.

Schließlich gibt es noch das Thema Kündigung. Ist sein Zimmer leer, sodass er es komplett selbst einrichtet, hat er die üblichen 3 Monate Kündigungsfrist und Ihr auch.

Ist das Zimmer aber schon (überwiegend) von Euch eingerichtet, könnt Ihr immer mit 2 Wochen zum Monatsende kündigen. Kündigungsfrist somit 2 bis 6 Wochen, je nach dem, wann eine Kündigung ausgesprochen wird.

Falls Ihr keinen Untermietvertrag schließt und der Bruder nur so mit wohnt, könnt Ihr ihn zwar theoretisch jederzeit vor die Tür setzen, aber sobald er regelmäßig "Miete" bezahlt, könnte er sich auch auf einen mündlichen Mietvertrag berufen, in dem dann aber nichts geregelt ist, also nur zu seinem Vorteil. Überlegt Euch das, falls diese Frage noch offen ist.