brache ich unbedingt eine mietbescheinigung für die arge?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mietbescheinigung ist in der Regel überflüssig, denn alle relevanten Daten - u.U. mit Ausnahme der Baualtersklasse - gehen aus dem Mietvertrag hervor.
Das heißt: KdU-Antrag und Mietvertrag muss der Sachbearbeiterin reichen, denn es geht den Vermieter nichts an, dass du Alg2 beziehst.

falsch die mietbescheinigung ist pflicht, ohne dem geht es nun mal nicht

@fragetierchen

Mietvertrag ist aus datenschutzrechtlichen Gründen vollkommen ausreichend, denn alles, was die ARGE zu Bemessung braucht (außer evtl. dem Baujahr), geht aus dem Mietvertrag hervor.

@VirtualSelf

Eine Mietbescheinigung wird nur dann angefordert, wenn aus dem Mietvertrag nicht eindeutig hervorgeht, wie die Warmwasseraufbereitung erfolgt.

@VirtualSelf

Ich denke ohne genehmigte Mietbesvchdeinigung darf kein Mietvertrag unterschrieben werden. Stimmt das? Denn der Fragesteller hat ja den Mietvertrag schon unterschrieben.

@letiki05

Jup. So stimmt's.

@andreas124

Ohne Zustimmung des Leistungsträgers zum Umzug sollte ein Mietvertrag nicht unterrschrieben werden.
Allerdings ist unter gewissen Umständen die vorherige Zustimmung verzichtbar.
Wenn wie im vorliegenden Fall der Mietvertrag definitiv ausläuft und die neue Wohnung angemessen ist, dann kann sich die ARGE m.E. nicht auf fehlende Zustimmung berufen.

@VirtualSelf

"Mietbescheinigung ist in der Regel überflüssig, denn alle relevanten Daten ... gehen aus dem Mietvertrag hervor." Gehen sie eben meistens nich. In der Regel steht im Mietvertrag nur die Kaltmiete + der gesamten Nebenkosten. Die Arge fordert aber die genaue Aufteilung der NK. Insbesondere der Heizkosten und der Warmwasseraufbereitung (die wird von der ARGE nicht übernommen).

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"Mietvertrag ist aus datenschutzrechtlichen Gründen vollkommen ausreichend" Na darüber könnte man endlos diskutieren. Was geht die ARGE z. B. die Kontonummer des Vermieters oder individuelle Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter an?

@anitari

In Hamburg arbeiten wir nicht mit Mietbescheinigungen, da in der Tat alle leistungsrelevanten Daten regelmäßig aus dem Mietvertrag (oder der Anlage) ersichtlich sind, es also eine doppelte Datenerhebung wäre, die zudem durch die Mitwirkungspflicht des Antragsstellers nicht mehr zu rechtfertigen ist, da die ARGE die Daten bei Bedarf notfalls anderweitig beschaffen kann.

Auch mal hier schauen:
https://www.datenschutzzentrum.de/blauereihe/blauereihe-alg2.pdf
Nicht ohne Grund gehört Hamburg m.E. zu den rechtlich am Saubersten arbeitenden ARGEn ... im Großen und Ganzen ;)

Du musst zur Berechnung des AG2 Satzes die Mietbescheinigung einreichen. Steht der Mietvertrag schon? Die Agentur bezahlt für Dich doch die Miete, besser kann es der Vermieter nicht haben.

ja mietvertrag ist bereits unterschrieben. Alle relevanten Daten stehen doch im mietvertrag??

Muss die Mietbescheinigung denn vom Vermieter auch unterschrieben werden? Wenn nicht, dann würd ich sie auch selbst ausfüllen und zusammen mit dem Mietvertrag der Sachbearbeiterin vorlegen. Dann siehst du ja, was passiert und wenn sie freindlich ist, hilft sie dir auf jeden Fall weiter und teilt dir mit, ob es so ausreicht für den Antrag. Andererseits ist es auch keine Schande, Harzt4 zu beziehen, vor allem, wenn man ja einen Arbeitsplatz hat. Aber ich würde da auch abwägen, ob es sinnvoll ist, dem Vermieter die Herkunft meines Einkommens so genau mitzuteilen.

"Muss die Mietbescheinigung denn vom Vermieter auch unterschrieben werden?" Ja muß sie. Von den meisten ARGE gibt es direkt ein Formular dazu. Ganz unten steht dann

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Ort, Datum Unterschrift/Stempel des Vermieters

ist betrug wenn du das machst.das muss der vermieter machen sonnst kann es sein das du keine unterstützung bekommst

du kannst auch einen noch nicht unterschriebenen Mietvertrag vorlegen.

Mietvertrag steht schon ist also unterschrieben