Hartz 4 Mietbescheinigung

5 Antworten

Normalerweise wollen die eine ausdrückliche Erklärung des Vermieters über die aktuelle Miethöhe (die Miete kann sich ja gegenüber dem Mietvertrag geändert haben), über den Umfang der Nebenkosten (z.B. ob und wie weit Heizkosten, Wasser usw. enthalten sind), sowie über das Baualter der Wohnung und darüber, ob es sich um öffentlich geförderten Wohnraum handelt. Dabei handelt es sich halt um Informationen, die so nicht (oder zumindest nicht sauber herausgearbeitet) im Mietvertrag drinstehen, insofern werden sie sich - zumindest hier in Hamburg - nicht mit dem Mietvertrag alleine zufrieden geben.

Gruß Ragnar

Dein Mietvertrag kann doch schon uralt sein. Der Jobcenter möchte nur wissen, ob Du aktuell wirklich da wohnst. Das können sie aus Deinem Mietvertrag doch gar nicht sehen. Vielleicht hast Du ja längst gekündigt und wohnst mit einer anderen Person zusammen. Da wirst Du wohl zum Vermieter gehen müssen.

normalerweise ist der Mietvertrag ausreichend, gib ihn als Kopie ab und lass dir das bescheinigen

In der Mietbescheinigung muß der Vermieter noch einige Angaben machen die im Mietvertrag nicht enthalten sind. Genaueres kannst du darüber im Sozialgesetzbuch nachlesen. www.sozialgesetzbuch.de

Eine Vermieterbescheinigung darf in der Regel nicht verlangt werden, da alle leistungsrelevanten Angaben in den allermeisten Fällen aus der Anlage KDU i.V.m. dem Mietvertrag hervorgehen und eine Bescheinigung also eine doppelte - und damit unzulässige - Datenerhebung wäre.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Anlage-KDU-Kosten-der-Unterkunft-u-Heizung.pdf

Lass dir also von deinem SB genau begründen wozu er die Bescheinigung benötigt.