kann ich den mietvertrag rückgängig machen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Rücktrittsrecht Ein einmal abgeschlossener Mietvertrag ist grundsätzlich wirksam. Es gibt kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Ist der Mietvertrag von beiden Vertragsseiten unterschrieben, kann es sich der Mieter nicht „noch einmal anders überlegen“. Das gilt, so der Deutsche Mieterbund (DMB), auch dann, wenn der Mieter noch gar nicht in die neue Wohnung eingezogen ist. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn im Mietvertrag ausdrücklich ein vertragliches Rücktrittsrecht für den Mieter vereinbart ist. Im Normalfall dagegen bleibt dem Mieter nur die Möglichkeit, den unbefristeten Mietvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monate zu kündigen. Dies ist schon vor Einzug in die Wohnung möglich. Ein Widerrufsrecht bzw. die Möglichkeit, Vertragsvereinbarungen rückgängig zu machen, haben Mieter dagegen bei so genannten Haustürgeschäften. Wer in seiner Privatwohnung unaufgefordert zum Beispiel von seinem Vermieter oder der Hausverwaltung aufgesucht wird und dann sofort einen Vertrag unterschreibt, kann seine Unterschrift widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt erst dann zu laufen, wenn der Verbraucher und Mieter eine schriftliche Belehrung über dieses Recht erhalten hat. Von diesem Verbraucherschutzgesetz profitieren beispielsweise Mieter, die zum Abschluss eines neuen Mietvertrages, zur Unterschrift unter einen Mietaufhebungsvertrag oder zu einer zweifelhaften Mieterhöhung „überredet“ wurden. Der Deutsche Mieterbund empfiehlt unabhängig von diesem Widerrufsrecht allen Mieter, die Vertragsunterlagen vor einer Unterschrift sorgfältig zu prüfen. Das Widerrufsrecht gilt beispielsweise nicht, wenn der Vermieter nicht geschäftsmäßig handelt, wenn er in die Wohnung bestellt wurde usw

selten aber möglich. Der Hinweis auf "Haustürgeschäfte" verdient somit ein fettes DH

da hilft nur ein vernünftiges Gespräch mit dem Vermieter

Rechtlich gesehen ist Vertrag Vertrag und im ungünstigsten Falle kündigst du wieder, musst aber für 3 Monate Miete bezahlen..

Ich wünsche dir Verhandlungsgeschick und Glück

Genau.Immer erst mal das Gespräch suchen.Erkäre Deinem Vermieter, das Deine finanzielle Situation sich so verändert hat, das es Dir unmöglich ist, die Miete zu begleichen.LG pacole1

Die Kündigungsklausel des Vertrages lesen. Da Du noch nicht eingezogen bist ist im Vertrag zu prüfen ob Du noch vom Vertrag zurücktreten kannst.

Ich würde schnellstens mit dem Vermieter darüber reden, da Vermieter kein Interesse haben an jemanden zu vermieten, die dadurch in finanzielle Schwirigkeiten geraten könnte.

Wenn Du an einen verständnisvollen Vermieter geraten bist, Ja.

Wenn nicht, kannst Du Dich auf eine Abstandszahlung gefasst machen.

Erklär ihm Deine Situation und biet ihm an ihm bei der Suche nach einem Nachmieter behilflich zu sein. Ansonsten siehts düster aus..