muss man im Mietvertrag stehen, wenn man zum Freund zieht und kann die Vermieterin deshalb kündigen, wenn man nicht im Mietvertrag stehen will?

5 Antworten

muss man im Mietvertrag stehen, wenn man zum Freund zieht

Nein. Der Vermieter muss informiert werden.

und kann die Vermieterin deshalb kündigen, wenn man nicht im Mietvertrag stehen will?

Das wäre ja noch schöner. Es gibt in Deutschland kein Gesetz, in dem steht, dass nur derjenige in einer Mietwohnung wohnen darf, dessen Name im Mietvertrag steht.

muss man im Mietvertrag stehen, wenn man zum Freund zieht

Nein

und kann die Vermieterin deshalb kündigen, wenn man nicht im Mietvertrag stehen will?

Nein

ja das kann sie, weil die Kosten der Wohnung wenn eine weitere Person dort lebt höher sind für den Vermieter.

Rosemarie1703 
Fragesteller
 08.12.2015, 18:09

Inwieweit höher? Wasser usw. wird doch nach Verbrauch berechnet. Abwohnen- wird durch Kaution gesichert.

anitari  08.12.2015, 18:41
@Rosemarie1703

Wasser usw. wird doch nach Verbrauch berechnet. 

Stimmt, sofern monatliche Vorauszahlungen für Neben-/Betriebskosten vereinbart sind.

Abwohnen- wird durch Kaution gesichert.

Nicht Abwohnen, sondern Ansprüche des Vermieters nach Vertragsende.

Nein und nein, dennoch ist der Vermieter zu informieren, da manche Betriebskosten evtl. nach Köpfen umgelegt werden.

pilot350  08.12.2015, 18:10

Doch genau deshalb und wenn der Vermieter nicht informiert wird hat er das Recht auf Kündigung denn im Vertrag wurde die Wohnung an eine Einzelperson vermietet und nicht an zwei Personen. Insoweit ist der Mieter Vertragsbrüchig geworden.

RobertLiebling  08.12.2015, 18:33
@pilot350

wenn der Vermieter nicht informiert wird

Ich hab ja geschrieben, dass der Vermieter zu informieren ist. Die Frage war aber, ob

die Vermieterin deshalb kündigen, wenn man nicht im Mietvertrag stehen will?

Und das allein ist kein Kündigungsgrund. Vertragspartei muss man nicht werden.

anitari  08.12.2015, 18:35
@pilot350

denn im Vertrag wurde die Wohnung an eine Einzelperson vermietet

Kennst Du den Mietvertrag im Detail? 

pilot350  08.12.2015, 18:44
@RobertLiebling

wenn der Vermieter nur an eine Einzelperson vermietet hat und Du den bestehenden Mietvertrag auf eine zweite Person erweiteren möchtest, muss der Vermieter nicht zustimmen. Stell Dir doch einmal vor jemand mietet eine Wohnung als Einzelperson und lässt dann einen Kinderschänder bei sich einziehen und möchte dass dieser in den Mietvertrag aufgenommen werden soll. Also der Vermieter muss das nicht akzeptieren.

pilot350  08.12.2015, 18:46
@anitari

die Person die eingezogen ist, steht nicht im Mietvertrag deshalb soll sie doch eingetragen werden. Ich bin sicher die Person lebt schon länger dort und es gibt schon Abmahnungen deshalb. Der jetzt gestellt Antrag wurde auf Grund der Vorgeschichte abgelehnt.

DarthMario72  08.12.2015, 23:36
@pilot350

Ich bin sicher die Person lebt schon länger dort und es gibt schon Abmahnungen deshalb. Der jetzt gestellt Antrag wurde auf Grund der Vorgeschichte abgelehnt.

Interessante Vermutung. Und das weißt du, weil du Fragesteller und Vermieter persönlich kennst? Ansonsten solltest du solche gewagten Spekulationen unbedingt unterlassen.

Rosemarie1703 
Fragesteller
 08.12.2015, 18:49

Vermieterin ist informiert. Es geht doch nur darum, was ist, wenn die Liebe zerbricht und meine Tochter wieder ausziehen will, weil es eben nicht passt. Wenn der Vertrag schon bestanden hat, spielt es doch keine Rolle oder wird zBsp. bei Geburt eines Kindes auch die Miete erhöht? Wenn ein Kind auszieht, wird dann die Miete gesenkt? Was soll diese Unterstellung- Abmahnung, so ein Quatsch.

natürlich muß man im Mietvertrag stehen

zumindest der Vermieterin sagen abklären

wie kann man annehmen das wäre anders

kostet ein Doppelzimmer im Hotel dasselbe wie ein Einzelzimmer

Rosemarie1703 
Fragesteller
 08.12.2015, 18:17

könntest ein bisschen freundlicher sein

Bestie10  08.12.2015, 18:26
@Rosemarie1703

du hast mich noch nicht unfreundlich erlebt :-)

abgesehen davon, was ist denn dabei der Vermieterin zu sagen meine Freundin zieht ein und bei ner Tasse Kaffee vorstellen

glaubst du die stellt sich bockig an ?

anitari  08.12.2015, 18:38

Zuziehende Personen müssen nicht im Mietvertrag stehen.

Bestie10  08.12.2015, 19:13
@anitari

schrieb ich nicht explizit, zumindest informieren ????

DarthMario72  08.12.2015, 23:29

natürlich muß man im Mietvertrag stehen

Nein, muss man nicht.

zumindest der Vermieterin sagen abklären

Ja, aber das ist nicht dasselbe.