muss man im Mietvertrag stehen, wenn man zum Freund zieht und kann die Vermieterin deshalb kündigen, wenn man nicht im Mietvertrag stehen will?
5 Antworten
muss man im Mietvertrag stehen, wenn man zum Freund zieht
Nein. Der Vermieter muss informiert werden.
und kann die Vermieterin deshalb kündigen, wenn man nicht im Mietvertrag stehen will?
Das wäre ja noch schöner. Es gibt in Deutschland kein Gesetz, in dem steht, dass nur derjenige in einer Mietwohnung wohnen darf, dessen Name im Mietvertrag steht.
muss man im Mietvertrag stehen, wenn man zum Freund zieht
Nein
und kann die Vermieterin deshalb kündigen, wenn man nicht im Mietvertrag stehen will?
Nein
ja das kann sie, weil die Kosten der Wohnung wenn eine weitere Person dort lebt höher sind für den Vermieter.
Wasser usw. wird doch nach Verbrauch berechnet.
Stimmt, sofern monatliche Vorauszahlungen für Neben-/Betriebskosten vereinbart sind.
Abwohnen- wird durch Kaution gesichert.
Nicht Abwohnen, sondern Ansprüche des Vermieters nach Vertragsende.
Nein und nein, dennoch ist der Vermieter zu informieren, da manche Betriebskosten evtl. nach Köpfen umgelegt werden.
Doch genau deshalb und wenn der Vermieter nicht informiert wird hat er das Recht auf Kündigung denn im Vertrag wurde die Wohnung an eine Einzelperson vermietet und nicht an zwei Personen. Insoweit ist der Mieter Vertragsbrüchig geworden.
wenn der Vermieter nicht informiert wird
Ich hab ja geschrieben, dass der Vermieter zu informieren ist. Die Frage war aber, ob
die Vermieterin deshalb kündigen, wenn man nicht im Mietvertrag stehen will?
Und das allein ist kein Kündigungsgrund. Vertragspartei muss man nicht werden.
denn im Vertrag wurde die Wohnung an eine Einzelperson vermietet
Kennst Du den Mietvertrag im Detail?
wenn der Vermieter nur an eine Einzelperson vermietet hat und Du den bestehenden Mietvertrag auf eine zweite Person erweiteren möchtest, muss der Vermieter nicht zustimmen. Stell Dir doch einmal vor jemand mietet eine Wohnung als Einzelperson und lässt dann einen Kinderschänder bei sich einziehen und möchte dass dieser in den Mietvertrag aufgenommen werden soll. Also der Vermieter muss das nicht akzeptieren.
die Person die eingezogen ist, steht nicht im Mietvertrag deshalb soll sie doch eingetragen werden. Ich bin sicher die Person lebt schon länger dort und es gibt schon Abmahnungen deshalb. Der jetzt gestellt Antrag wurde auf Grund der Vorgeschichte abgelehnt.
Ich bin sicher die Person lebt schon länger dort und es gibt schon Abmahnungen deshalb. Der jetzt gestellt Antrag wurde auf Grund der Vorgeschichte abgelehnt.
Interessante Vermutung. Und das weißt du, weil du Fragesteller und Vermieter persönlich kennst? Ansonsten solltest du solche gewagten Spekulationen unbedingt unterlassen.
Vermieterin ist informiert. Es geht doch nur darum, was ist, wenn die Liebe zerbricht und meine Tochter wieder ausziehen will, weil es eben nicht passt. Wenn der Vertrag schon bestanden hat, spielt es doch keine Rolle oder wird zBsp. bei Geburt eines Kindes auch die Miete erhöht? Wenn ein Kind auszieht, wird dann die Miete gesenkt? Was soll diese Unterstellung- Abmahnung, so ein Quatsch.
natürlich muß man im Mietvertrag stehen
zumindest der Vermieterin sagen abklären
wie kann man annehmen das wäre anders
kostet ein Doppelzimmer im Hotel dasselbe wie ein Einzelzimmer
könntest ein bisschen freundlicher sein
du hast mich noch nicht unfreundlich erlebt :-)
abgesehen davon, was ist denn dabei der Vermieterin zu sagen meine Freundin zieht ein und bei ner Tasse Kaffee vorstellen
glaubst du die stellt sich bockig an ?
Zuziehende Personen müssen nicht im Mietvertrag stehen.
schrieb ich nicht explizit, zumindest informieren ????
natürlich muß man im Mietvertrag stehen
Nein, muss man nicht.
zumindest der Vermieterin sagen abklären
Ja, aber das ist nicht dasselbe.
Inwieweit höher? Wasser usw. wird doch nach Verbrauch berechnet. Abwohnen- wird durch Kaution gesichert.