Mietbescheinigung. Mietvertrag vorher unterschreiben.
Hallo Liebes Forum,
Ich habe folgende Situation.Ich bin vor ca. einer Woche nach 11 Monaten aus Norwegen zurück gekommen und übernachte bei einem Freund auf dem Sofa. Ich hatte mir eigentlich ein WG Zimmer organisiert. Aber als die beiden anderen Mitbewohner gehört haben, dass ich vor habe ALGII zu beantragen und eine Mietbescheinigung brauch, haben die sich das anders überlegt und mir abgesagt. Sie Dienstag hab ich mich jetzt „ohne festen Wohnsitz“ gemeldet, um gestern ALG II zu beantragen. Ich hab am 1.8 einen Termin bekommen um meine Unterlagen abzugeben. Mei eigentliches Problem ist, dass ich jetzt wieder ein WG Zimmer angeboten bekommen habe. Es ist von der Größe und dem Preis her absolut Angemessen. Jetzt ist aber wider die blöde Mietbescheinigung. Hab die Sorge, dass sobald ich das erwähne, die WG mir wieder absagt. Was passiert denn, wenn ich den Mietvertrag unterschreibe und einfach 1.8 abgebe ohne Mietbescheinigung??
3 Antworten
Eine Mietbescheinigung wird in der Regel nur verlangt, wenn der Mietvertrag schon etwas älter ist und das Amt deshalb wissen möchte, wie der aktuelle Stand ist - inkl. aktueller Kosten, die ja auch mal steigen oder sinken können.
Zudem könnten sonst Leute sich dazu verleitet fühlen, einen alten Mietvertag vorzulegen, etwa von einer früheren teureren Wohnung, oder von einer, in der sie noch ohne Partner gewohnt haben.
Nun spricht aber nichts dagegen, einen Mietvertrag abzuschließen, um danach zu bitten, dass der Vermieter noch eine Mietbescheinigung unterschreibt für das Jobcenter.
Denn das ist ja kein triftiger Kündigungsgrund ;-). Außer, wenn man zuvor dem Vermieter versichert hatte, dass man kein ALG II benötigt für seinen Lebensunterhalt. Dann wird es verzwickt:
Ist der Mietvertrag dann nichtig, weil unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zustande gekommen?
Oder durfte man den Bedarf an ALG II vor Vertragsabschluss verschweigen, ja gar leugnen, so wie eine Schwangerschaft beim Arbeitsvertrag, selbst wenn der Arbeitgeber danach gefragt hatte?
Fragen über Fragen, aber sagen wir mal so: Schon der Rausschmiss aus der ersten WG wg. ALG II war im Grunde nicht zulässig, hier hätte man Schadensersatz fordern können wegen Bruchs des gültigen (wenn auch nur mündlichen) Mietvertrags mit seinen lieben Kommunarden!
Gruß aus Berlin, Gerd
Wer hat dir erzählt, dass du eine Mietbescheinigung brauchst?
Aus unterschriebenem Mietvertrag und der Anlage KDU gehen in der Regel SÄMTLICHE leistungsrelevanten Daten hervor und insofern stellt eine solche Bescheinigung oftmals eine doppelte Datenerhebung dar.
Will das Jobcenter eine Bescheinigung, fordere eine dezidierte Begründung mit dem Verweis, dass Mietvertrag und Anlage KDU vorliegen und vollständig sind.
Hast Du denn potentiellen Vermietern erklärt das Du keine Mietbescheinigung (ich nehme an Mietschuldenfreiheitsbescheinigung) vorlegen kannst und warum?