Ich stehe im Mietvertrag aber bin nicht da angemeldet- Haftung beim Kündigung?

6 Antworten

Ja, das ist recht. Dein Bruder war sehr leichtsinnig. Er hätte nach seinem Rauswurf sofort auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung klagen müssen.

Wegen der Kinder hat er das nicht gemacht und leider auch nicht bedacht, welche Folgen das für ihn haben könnte. Nun hat er die Schulden am Bein.

Ich glaube nicht, dass eine Insolvenz nun auch für ihn die richtige Konsequenz ist. Wie wäre es, wenn er sich Arbeit suchen würde, um ganz normal wie jeder andere auch in dem Alter sein Geld verdienen würde. Er wäre dann nicht mehr auf Hartz IV angewiesen und könnte seine Schulden, die ihn 30 Jahre mindestens verfolgen werden, ganz normal zurück zahlen.

Dein bruder hätte kündiegn müssen als sie ihn rauswarf nicht erst nach einem schaden was er tun kann den neuen zu verklsgen um an das geld zu kommen bzw auch seine ex da sie die schäden ja nicht verhidnert hat!

Aber an die genossenschaft wird er zahlen müssen!

Aber besser ist er erkundigts sich auch bei einem anwalt!

Tja, seine Ex hat Insolvenz angemeldet, deswegen kriegt er wahrscheinlich kein Geld zurück

@PaulinaKopec

Nich unbeding er ist ja auch ein Opfer den sie mus allaes an schulden angeben und isolventz heist nicht man zahlt nichts zurück sondern man zahlt in 7 jahre soviel zurück wie möglich ohne neu schulden zu machen,Udn wen er einer ihr gläubihger ist mus sie auch ihmd as geld teilweis zurückzahlen !Außerdem wen der neue die schäden verurscht hat dan kann er ihn dafür hafttbar machen odfer ist er auch in der insolventz?

Im grunde kann er die insollventz vermmulich sogar vehrhindern! Das sollte er aber genauer mit seinem anwalt klären den die ex kann dadurch eineiges an ärger mehr bekommen!

Ja, das ist rechtens - er steht ja schließlich im Mietvertrag und trägt damit auch die Verantwortung. Wo man gemeldet ist, ist vollkommen irrelevant. Zahlungspflichtig sind die Vertragspartner.

Der Vertragspartner im Mietvertrag haftet, also dein Bruder.
Dein Bruder kann natürlich versuchen sich das Geld, den Schaden mit einem Anwalt von seiner EX zurück zuholen...gegenüber der Genossenschafft haftet aber er!

Was soll er jetzt machen? Kann auch Insolvenz anmelden?

@PaulinaKopec

Ja, warum nicht? Ob das aber so sinnvoll ist, sollte er gut bedenken, denn eine Insolvenz hat viele sehr weit reichende Folgen. Zudem muss eine Verbraucherinsolvenz erst mal beantragt werden und ob das dann möglich ist, steht auf einem anderen Blatt.

Wenn er dort einfach auszieht, obwohl es SEINE Wohnung ist, haftet er selbstverständlich. Bei den anderen ist nichts zu holen, also kann er jetzt wahrscheinlich auch Insolvenz anmelden.

Er bekommt selber Hsrz IV. Wie soll er das zahlen? Oder wie können die das Geld von ihn anfordern ?

@PaulinaKopec

Da kommt dann beim Vermieter Freude auf. Der wird wahrscheinlich nicht mehr an Arbeitslose vermieten.