Wohnungsübergabe nicht alle Mieter anwesend?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Rein theoretisch könnte der Vermieter die Übergabe auch ganz allein oder im Beisein eines von ihm bestellten Zeugen vornehmen, der am Ende auch das Protokoll unterschreibt.

Was ich damit meine: Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Ihr überhaupt dabei seid, bzw. am Ende ein Protokoll unterschreibt. Das einzige, was Du zwingend brauchst, ist eine Quittung für die Rückgabe der Schlüssel. Was weiterhin sehr ist, wenn man im Protokoll alle Zählerstände notiert. Wasser, Strom, evtl. Gas, evtl. Wärmemengenzähler und/oder die Messgeräte an den Heizkörpern. Das schafft Klarheit bei der späteren Betriebskostenaufteilung.

Schreib Dir diese Zählerstände unbedingt auf ein separates Blatt oder fotografiere die Zähler, sofern möglich.

Wenn bei der Übergabe Schäden festgestellt werden, die tatsächlich jeder sehen kann, sollten diese bei der Übergabe neutral aufgeschrieben werden, also nur soviel, dass ein Schaden oder bestimmter Zustand vorhanden ist, nicht aber, wer dafür verantwortlich ist oder verantwortlich für die Beseitigung ist. Das sollte nicht Gegenstand eines Protokolls sein. Schwierig wird es z. B., wenn es in der Wohnung stinkt. Zum Beispiel nach kaltem Rauch oder nach Tierhinterlassenschaften. Der eine riecht's, der andere nicht. So etwas und irgendwelche Einschätzungen des Vermieters, ob etwas sauber genug ist oder nicht, sind schwierig auszudrücken und können dazu führen, dass man sich als Mieter weigert, am Ende das Protokoll zu unterschreiben.

Wir hatten mal eine Übergabe, bei der der Mieter sogar mit Rechtsanwalt angetreten war. Gemeinsam wurde alles besichtigt und protokolliert und am Ende meinte der Rechtsanwalt ganz lapidar, "wir unterschreiben nichts."

Das machte uns in dem Moment nichts aus, weil wir auch eine neutrale Zeugin dabei hatten, die anstelle er Mieterpartei unterschrieben hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Die ganzen Informationen zur Übergabe sind sehr hilfreich. Wir werden da auf jeden Fall einen genauen Blick auf alles werfen. Top Antwort, danke! :)

@Ausgezogen

Danke für die Blumen. Zum Thema Übergabe haben wir wirklich schon reichlich nützliche Erfahrungen sammeln können, wenn auch nicht immer freiwillig.

@bwhoch2

Danke für die Auszeichnung.

Für die Wohnungsübergabe ist es nicht nötig das alle Personen der Vertragsparteien anwesend sind.

Es ist auch keine Vollmacht für irgend was nötig.

Es reicht völlig wenn eine Person der Partei Mieter z. B. das Ü-Protokoll unterschreibt.

Frag einfach beim Vermieter nach, ob das für ihn ok ist.

ich denke es reicht aus, wenn Du das Protokoll alleine unterschreibst. Jedoch ist natürlich eine Empfangsvollmacht Deiner Partnerin perfekt, so dass sie über Dich den Erhalt dokumentiert. Ich denke nicht, dass der Vermieter darauf bestehen wird - aber man weiß es nicht. Sicher ist sicher.

Bestehen kann der Vermieter auf gar nichts. Jeder ist persönlich frei in seiner Entscheidung, ein Übergabeprotokoll zu unterschreiben oder nicht. Es könnten da auch Sachen drin stehen, mit denen man gar nicht einverstanden ist.

@bwhoch2

Da es keine Rechtspflicht gibt, Übergabeprotokolle zu unterschreiben, muss auch nicht jeder von mehreren Mietvertragsparteien das ÜP unterschreiben und demzufolge bei der Übergabe anwesend sein.

So sehe ich das auch wie du.

Da es keine Rechtspflicht gibt, Übergabeprotokolle zu unterschreiben, muss auch nicht jeder von mehreren Mietvertragsparteien das ÜP unterschreiben und demzufolge bei der Übergabe anwesend sein.