Kann die Wohnungsgeberbestätigung als gleichwertig mit der Mietbescheinigung gelten?

6 Antworten

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In der Wohnungsgeberbescheinigung stehen nicht deine Nettomiete und auch nicht die Heizkosten bzw. Hausnebenkosten. Genau darauf legt das JC Wert, da danach deine Transferleistungen bemessen und beschieden werden (oder auch nicht, wenn sie unangemessen sein sollten).

Du musst also die Vordrucke ausfüllen und mit dem Mietvertrag beim JC vorlegen zwecks Überprüfung und zur weiteren Veranlassung.

Muss ich diese extra Mietbescheinigung vom Jobcenter von meinem Vermieter ausfüllen lassen oder reichen auch Mietvertrag u Wohnungsgeberbestätigung?

Lasse sie vom Vermieter ausfüllen, dann machst Du nichts verkehrt.

Muss morgen die gewünschten Unterlagen vorbeibringen, weswegen ich jetzt auch nicht mehr anrufen kann.

Das könnte aber zu knapp sein für die Mietbescheinigung, also Mietvertrag mitnehmen.

Die Mietbescheinigung ist, soweit ich mich erinnere, vom Vermieter auszufüllen und an das JC zurück zu geben.

Mit der Wohnungsgeberbestätigung, die ist ja für das EMA, hat das nichts zu tun.

Wohnungsgeberbestätigung
 Das Teil benötigst du für die Anmeldung bei der Stadt - hat mit der Mietbescheinigung nix am Hut. Das sind 2 getrennte Schreiben.

Trag dort ein: gemäß beil. Kopie des Mietvertrages vom....