Mietanbot-Wie lange kann sich der Vermieter Zeitlassen?
Ich habe vergangen Woche ein Mietanbot unterzeichnet. Seit dem warte ich vergebens auf eine Zu- oder Absage. Gibt es hier eine Richtlinie wie lange sich der Vermieter bzw. die Hausverwaltung von der es geprüft wird Zeitlassen darf? Ich habe bereits 2 mal nachgefragt und mir wurde immer nur gesagt es gibt noch keine Rückmeldung von der Hausverwaltung.
Kleine Info: Das Marklerbüro ist seriös ich habe dort bereits meine vorherige Wohnung angemietet und bereits nach einem Tag die Zusage bekommen. Es liegt also anscheinend an der Hausverwaltung.
4 Antworten
Wenn der Vermieter ein Vermietungsangebot in Form eines noch nicht unterschriebenen Mietvertrages über den Makler macht, dann ist er der Angebotsgeber. Du als potentieller Mieter bist der Angebotsnehmer. Wenn du also das Angebot unterschreibst und damit annimmst, ist der Vermieter am Zug durch seine Unterschrift den Vertrag abzuschließen. Diese Frist zum Vertragsabschluss ist nicht definiert und bleibt dem Vermieter überlassen. Die Regel zeigt aber, dass eine Woche allgemein üblich ist.
Fordere den Vermieter - nicht den Makler - zum Vertragsabschluss auf.
Das ist nicht sehr nett von der Hausverwaltung. Aber diese braucht auch gar keine Antwort geben. Es gibt dazu keine Vorgaben. Nach einer Woche kannst du aber durchaus mal anrufen und nachfragen wie der Stand der Dinge ist.
Zeitlassen darf sich die Hausverwaltung/Vermieter solange wie er möchte , da gibt es keine Regellung !
Wie bei jeder anderen Bewerbung gilt: Man schuldet keine Antwort, warum man kein Vertragsangebot macht und oft ist keine Antwort die Antwort, das man es anderweitig machte :-)