In der Mietwohnung bestehender Schwedenofen muss wegen Emmisionsschutz ausgetauscht werden, wer trägt die Kosten?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die bei Mietbeginn vorhandene Ausstattung zählt zur Mietsache, sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, etwa Übernahme vom Vormieter erklärt wurde.

Schön, wenn man das Wohnungsinserat als Beweis beibringen könnte, besser, wenn diese Ausstattung mietvertraglich bestimmt wäre, aber an diesem Anscheinsbeweis kommt der VM nicht vorbei, wenn Gäste diesen Ofen von Anfang an kennen und in geselliger Runde schätzen gelernt haben :-)

Dummerweise kann der VM für die notwendige Modernisierung, gar unumgänglichen Ersatz gem. § 559 I BGB 11% der Aufwendungen dauerhaft als Modernisierungserhöhung geltend machen :-(

Im Ergebnis zahlst du den Ofen damit in etwa 9 Jahren selbst, er gehört dir aber nicht :-(

§ 555b BGB führt hierzu aus: "Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen, die auf Grund von Umständen durchgeführt werden, 6. die der Vermieter nicht zu vertreten hat, und die keine Erhaltungsmaßnahmen nach § 555a sind."

Die Verschärfung durch die BImSchV II und drohende Stillegung des Schwedenofens hat er naturgemäß nicht zu vertreten.

Je nach Kostenvoranschlag kann es daher Sinn machen, im Vorfeld schriftlich zu erklären, auf diese Zusatzheizung keinen Wert mehr zu legen :-)

G imager761

Kann ich als Mieter dann aber die Miete nicht mindern wenn er den Ofen nicht Austausch?

Ich hätte ja dann effektiv gesehen höhere Nebenkosten als bisher, da ich fast ausschließlich mit Holzofen heize, abgesehen vom Warmwasser natürlich. Ich beziehe das Holz dafür von meinem Vater, der selbst einen Wald hat. Also könnte ich pro Jahr mit ca 600 - 700 Euro mindestens höheren Nebenkostenabrechnung planen.

@freesoul11285

Natürlich, aber warum sollte er ihn nicht austauschen, wenn du dauerhaft 11% mehr Miete deswegen bezahlst und ihm damit den neuen Ofen über 9 Jahre als Modernisierungserhöhung refinanzierst?

Er muss genau den Ausstattung beibehalten, wie er bei Mietbeginn vorhanden war.

der Ofen war bereits bei Anmietung in der Wohnung - der Vermieter ist in der Pflicht.

Da kommt er nicht drumrum - der Ofen wurde sogar in der Anzeige/Zeitung erwähnt.

Es stimmt, dass getauscht werden muss - wenn der die aktuellen Werte der BimschV II nicht einhält. viell. wirst hier fündig und erfährst mehr: http://cert.hki-online.de/geraete

.... das verstehe ich nicht, der Mieter bezahlt für die Nutzung des Ofens, der Vermieter liefert die Brennstoffe, aber für einen Austausch ist keiner zuständig?

Bei solchen Angaben muss es Vereinbarungen geben. Ich kenne keinen Mieter, der freiwillig etwas bezahlt.

Der Ofen war bei Mietbeginn Bestandteil der Mietsache. Du hast also für deine gesamte Mietzeit Anspruch darauf, dass er auch sicher funktioniert. Da das derzeit nicht (mehr) der Fall ist, ist der Vermieter verpflichtet, die Betriebssicherheit wieder herzustellen. Entweder durch Reparatur oder gleichwertigen Ersatz. Und das allein auf seine Kosten.

Stelle ihm eine angemessene Frist. Bei Verfristung (schon mit ankündigen -Einwurfeinschreiben-) darfst du selbst die Wiederherstellung der Beheizbarkeit mit einem neuen Ofen veranlassen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen.

In der Wohnungsanzeige war der Ofen mit angepriesen.

Kannst Du diesen Nachweis noch führen?

Und wenn ich zahlen müsste, bleibt es mir dann freigestellt ob ich überhaupt wieder einen Ofen besorge?

Dann ist es Dir freigestellt, ob Du weiterhin einen solchen Ofen möchtest.

wenn der Ofen verworfen wird, muss er entfernt und der Anschluss fachmännisch verschlossen werden.

Der Ofen ist Bestandteil der Wohnung; das kann er auch durch Zeugen belegen. Reicht auch zu