Darf der Vermieter den Garten mit Zaun verkleinern?

7 Antworten

Das hängt vom Grund ab, warum der Vermieter das machen möchte.

Gemäß §573b BGB kann der Vermieter eine Teilkündigung aussprechen für einen Teil des Grundstücks, sofern dafür neuer Wohnraum entstehen soll. Diese Kündigung hat schriftlich zu erfolgen mit einer Frist von 3 Monaten.

Liegen die Voraussetzungen nach dem genannten Paragraphen nicht vor, kannst du die Maßnahme verweigern.

Das gilt unter der Voraussetzung, dass du den Garten zu deiner exklusiven Nutzung bekommen hast. Solltest hingegen den "Gartenanteil" zur Mitbenutzung auch andere Mieter erlaubt sein, so gilt das nicht. In dem Fall kann der Vermieter den Anteil auch verändern.

NEIN,

der VM darf den Garten dessen BESITZER du bist gegen den von dir ihm gegenüber ausgesprochenen Willen weder betreten, noch verkleinern !

Mein Rat zur SOFORTIGEN Umsetzung:

Abhängig von dem Verhältnis zu deinem VM,

1. entweder das GESPRÄCH mit ihm suchen und ihm freundlich aber bestimmend zu verstehen geben, dass du den Garten SO angemietet hast und du damit NUR einem Zaun - wie allgemein üblich und vernünftig - direkt an der Gartengrenze zum öffentlichen Bereich zustimmen würdest, NICHT aber einer erheblichen FlächenReduzierung dadurch (abgesehen vom tatsächlichen Zaunbedarfsraum), ODER falls du weißt/stark vermutest, dass der VM nicht mit sich reden lassen will (wie leider bei so vielen und sich auch hier andeutet), dann gleich zu

2. E-Mail an den VM (und man hat seine Willensbekundung gleich SCHRIFTLICH nachgewiesen) mit der UNTERSAGUNG für den Zaunbau in DEINEM Garten verbunden mit deinem freiwilligen ENTGEGENKOMMEM die grob geschätzt 2 bis 3m² für den Zaunbau an der Gartengrenze unentgeltlich herzugeben, dafür bekommst du ja auch eine kleine Wertsteigerung durch die Umzäunung als Schutz (z. B. vor TierExtrementen),

3. falls 2. nicht oder unzureichend beantwortet wird UND/ODER der Zaunbau an der ungenehmigten Stelle begonnen wird, 👮 herbeirufen, damit die den Übergriff sofort stoppt und einstweilen den VM von deinem Besitz vertreibt, bleibt der VM uneinsichtig

4. Termin mit RECHTSANWALT(RA) machen. Dieser soll dem VM 1 strafbewehrte UNTERLASSUNGS-ERLÄRUNG schicken. Bleibt auch die unbeachtet (wie derzeit auch bei meinem Nachbarn),

5. soll der RA den strafbewehrten UNTERLASSUNGS-KLAGEANTRAG an's Amtsgericht schicken.

...falls ich dich bis zum ERFOLG eingehend beraten soll, mach mir am einfachsten 1 FREUNDSCHAFTSANFRAGE dafür. Kannst natürlich auch HIER 'ne Nachfrage stellen.

Wie auch immer, viel Erfolg ...und du bist im Recht

Natürlich hast Du das Recht ihm das Begehen des angemieteten Gartens zu verweigern. Leider hast Du keine Größenangabe im Mietvertrag

Du hast nur einen Gartenanteil (wie groß auch immer) gemietet und möchtest dem Vermieter den Zutritt auf sein Grundstück verwehren.

Das hab ich so richtig verstanden?

Hallo Mekkey,

der Vermieter darf, du hast ja nur ein Anrecht auf einen
Gartenanteil. Die Größe wurde nicht vereinbart.

Um welche Größenordnunge handelt es sich denn
insgesamt und den nun  für dich vorgesehenen Anteil ?