Reparaturrechnung vom Vermieter manipuliert, um als Kleinreparatur gelten zu können?

6 Antworten

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Der Installateur wird Dir keine Auskunft geben. Er will schließlich noch öfters Aufträge von seinem Kunden haben. Er ist Dir gegenüber weder verpflichtet, überhaupt etwas zu sagen, noch darf er das. Schließlich besteht auch im Vertragsverhältnis zwischen ihm und seinem Auftraggeber ein Vertrauensverhältnis, das auch Verschwiegenheit einschließt.

Auch Beträge über 120 € werden mittlerweile als Kleinreparatur anerkannt, wenn die Obergrenze im Vertrag entsprechend festgelegt wurde. Hier gibt es regionale Unterschiede.

Bei Dir sind 105 € festgelegt. Dass der Vermieter mit seinem Installateur einen Rechnungsgesamtbetrag nachträglich noch auf unter 100 € aushandelt, ist legitim, jedoch dumm gemacht. Er hätte sich eine getrennte Rechnung mit genau 98,17 € geben lassen sollen. So hat er schlafende Hunde geweckt.

Deine einzige Chance, auch diesen Betrag von der Kaution zu bekommen, ist letztlich die Klage vor Gericht. Dabei werden aber wiederum Dein Vermieter und sein Installateur wahrheitsgemäß aussagen, dass für die Arbeit bei Dir keine Fahrkosten separat angefallen sind. Es wird dann wiederum nur darum gehen, ob die Reparatur überhaupt als Kleinreparatur betrachtet wird. Da in Spülkästen üblicherweise die mit dem Bedienhebel verbundenen Teile kaputt gehen, dürfte das jedoch wahrscheinlich sein.

peter901 
Fragesteller
 17.04.2017, 23:32

Selbst wenn Vermieter und der Installateur vor Gericht sagen, dass keine Fahrkosten angefallen seien, ist es legitim eine gedruckte Rechnung einfach handschriftlich abzuändern ohne zusätzliche Bestätigung mit Unterschrift und Datum?

Für mich würde es sich natürlich nicht lohnen vor Gericht zu gehen, aber meinen Sie, dass die Möglichgeit des Prozesses den Vermieter (natürlich nur im Falle des Betrugs) doch zur Zahlung bringen könnte?

Ich werde zunächst Einsicht in das Original fordern und mir dann vor Ort ein Bild machen.

bwhoch2  18.04.2017, 00:36
@peter901


Ich werde zunächst Einsicht in das Original fordern und mir dann vor Ort ein Bild machen.

Versuchen kannst Du es, aber ich vermute, dass Du weder Einsicht in das Original bekommen wirst und dass Du auch vor Ort nichts zu sehen bekommst.

Im Moment sitzt der Vermieter eindeutig am längeren Hebel.

Was Du natürlich machen kannst, ist ihm Deine Sicht der Dinge uu schildern und ihn unter Androhung weiterer gerichtlicher Vorgehensweise von seinem "schändlich" Tun abzubringen, sodass er Dir vielleicht doch noch das Geld zurück zahlt, ohne dass Du einen Anwalt brauchst.

Die Chancen, dass das auf Anhieb klappt, stehen jedoch nicht gut.

Nächster Schritt wäre dann ein Rechtsanwalt, der ihn anschreibt, bevor er dann Klage einreicht. Zu Deinen Aussichten vor Gericht wage ich keinerlei Prognose.


peter901 
Fragesteller
 18.04.2017, 08:25
@bwhoch2
Versuchen kannst Du es, aber ich vermute, dass Du weder Einsicht in das Original bekommen wirst und dass Du auch vor Ort nichts zu sehen bekommst.

Wieso werde ich keine Einsicht bekommen? Ich habe doch ein Recht auf Belegeinsicht, was mir nicht verwehrt werden darf. Hängt das damit zusammen, dass ich aktiv nicht mehr Mieter bin? Durch die Kaution stehe ich doch aber immernoch in einem gewissen Verhältnis zum Mieter.

Darüber hinaus würde ich es mit der Androhung eines Gerichtsprozesses etc. versuchen, auch wenn ich mir dabei nicht viel erhoffe.

Zu einem Anwalt würde ich nur gehen, wenn sich mir bei der Ansicht des Originals klare Manipulierbeweise zeigen. Andernfalls lohnt sich die Gebühr für das Erstgespräch beim Anwalt schon nicht für die 98,17€, um die es hier geht.

bwhoch2  18.04.2017, 09:14
@peter901

Wieso werde ich keine Einsicht bekommen? Ich habe doch ein Recht auf Belegeinsicht, was mir nicht verwehrt werden darf. 

Dein Ex-Vermieter wird Dir den Beleg nicht schicken und er wird Dich nicht ins Haus lassen. Selbst wenn Du, vielleicht sogar berechtigt, der Meinung bist, dass Du ein Recht auf Belegeinsichtnahme hast, stellt sich doch die Frage weshalb er Dir das freiwillig geben soll, wenn er tatsächlich was getürkt hat.

Ob Recht oder nicht, spielt dabei erst einmal keine Rolle.

Vorschlag:

Schreib dem Vermieter, dass Du auf Rückzahlung des Betrags bestehst. Er wird nicht zahlen und deshalb veranlasst Du einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Möglicherweise wird er Widerspruch einlegen oder er überlegt sich selbst, ob es sich lohnt, noch mehr Ärger wegen der 100 € zu verursachen, denn auch die Mahngebühren muss er zahlen.

Legt er Widerspruch ein, musst Du klagen oder es lassen.

peter901 
Fragesteller
 18.04.2017, 13:56
@bwhoch2

Dein Ex-Vermieter wird Dir den Beleg nicht schicken und er wird Dich
nicht ins Haus lassen. Selbst wenn Du, vielleicht sogar berechtigt, der
Meinung bist, dass Du ein Recht auf Belegeinsichtnahme hast, stellt sich
doch die Frage weshalb er Dir das freiwillig geben soll, wenn er
tatsächlich was getürkt hat.

Vom Schicken war nie die Rede, sondern die Einsicht vor Ort. Es ist ja die Hausverwaltung, mit der ich sowohl telefonisch als auch per E-Mail stets im Kontakt war. Wie soll mich ein Angestelter der Hausverwaltung nicht ins Haus lassen, wenn deren Räumlichkeiten zu Öffnungszeiten frei zugänglich sind.

Und wieso sprechen Sie von freiwilliger Gabe der Belegeinsichtnahme? Es ist doch mein Recht auf Belegeinsicht und die Pflicht des Vermieters dem nach zu kommen. Wenn er mir dies schriftlich widerspricht, kann er doch dafür belang werden?

Nun zu Ihrem Vorschlag:

Ich habe dem Vermieter bereits geschrieben, dass ich nicht mit der Zahlung einverstanden bin, weil es keine Kleinreparatur sei und ich ihn umgehend, um die Überweisung bitte. Da es kurz vor den Feiertagen war, räume ich ihm noch etwas Zeit ein darauf zu antworten.

Das mit dem Mahnbescheid wurde mir schon von einem anderen User empfohlen. Meine Frage hier zu:

Was genau bringt der Mahnbescheid? Wenn der Vermieter der freundlichen Bitte widerspricht, dann kann er doch auch dem Mahnbescheid widersprechen?

Was wären denn die Folgen für ihn, wenn er dem widerspricht? Habe ich ein Risiko, wenn ich einen Mahnbescheid veranlasse? Wenn er widerspricht und es stellt sich heraus, dass ich im Unrecht bin, z.B..

bwhoch2  18.04.2017, 14:14
@peter901

Es ist doch mein Recht auf Belegeinsicht und die Pflicht des Vermieters dem nach zu kommen. Wenn er mir dies schriftlich widerspricht, kann er doch dafür belang werden?

Selbst wenn die Hausverwaltung den Beleg hat, betrifft das ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen ihr und Deinem Vermieter und ggf. noch das Vertragsverhältnis zwischen Handwerker und Auftraggeber.

Belegeinsichtnahme bei Deiner Hausverwaltung wurde Dir wahrscheinlich immer anlässlich der Prüfung von Betriebskostenabrechnungen gestattet. Auch hier war die Hausverwaltung wohl lediglich Erfüllungsgehilfe.

Selbst, wenn Du also auch hier das Recht auf Belegeinsichtnahme reklamierst, dürfte Dir das die Hausverwaltung nicht in ihren Räumen gewähren, solange sie dazu nicht die Erlaubnis des Vermieters hat. Darauf kann sich die Hausverwaltung berufen und dann kannst Du 100x kommen und es nützt nichts.

Das Recht musst Du notfalls gerichtlich erzwingen.

Die Hausverwaltung kann keinesfalls in irgendeiner Weise strafrechtlich belangt werden, wenn sie sich an die Geheimhaltungsverpflichtung hält, die im Vertragsverhältnis zwischen ihr und der Eigentümergemeinschaft gilt.

Sie könnte allenfalls belangt werden, wenn sie Dir ohne weiteres Einsicht gewährt und damit ihrem Auftraggeber einen Schaden verursacht. Aber wiederum auch nur zivil- und nicht strafrechtlich.

Soviel dazu.

Was Du dem Vermieter geschrieben hast, ist schon mal gut. Wenn dem dann noch der gerichtliche Mahnbescheid folgt, weiß er, dass es ab jetzt Geld kostet. Wieviel, das steht auf dem Mahnbescheid.

Er weiß vermutlich auch, was die Folge eines Widerspruchs ist, nämlich Deine Klage.

Er wird natürlich überlegen, ob Du soweit gehen wirst oder nicht. Er wird auch überlegen, dass Du womöglich tatsächlich klagst und wird das daraus schließen, dass Du ihn jetzt immerhin schon gerichtlich mahnst.

Somit wird er sich überlegen, wie seine Chancen im Falle einer Klage stehen und er wird auch die Wahrscheinlichkeit, dass er verliert und das Kostenrisiko in Betracht ziehen. So wird er sehen, dass es ihm am Ende statt 107 € plötzlich mehr als das doppelte kosten kann und auch er wird überlegen, ob es sich unter diesen Umständen lohnt, außer den Kosten auch noch Rechtsanwalts- oder Gerichtstermine wahrzunehmen.

peter901 
Fragesteller
 18.04.2017, 14:40
@bwhoch2

Vielen Dank für den Beitrag, vieles ist mir jetzt klarer.

Zunächst noch ein Wort zur Belegeinsicht:

Die für den Vermieter (keine Privatperson, sondern eine Aktiengesellschaft) stellvertretende Hausverwaltung wird auch im Mietvertrag nachfolgend als Vermieter bestätigt. Es gibt sonst, keine einzelne Person, mit der Sie Sachen abklären muss. Jegliche Kommunikation, sowie Unterschreiben von Dokummenten sowohl bei Einzug als auch Auszug erfolgte zwischen mir und Angestellten der Hausverwaltung.

Deswegen wollte ich ich einen Brief zur Einsichtforderung schicken. Selbst wenn sie widersprechen sollten, habe ich einen Grund mehr wogegen ich klagen könnte.

Nun zum eigentlichen Interesse:

Das mit dem Mahnbescheid werde ich dann wohl einleiten. Eine letzte Frage hierzu: Wenn dem Mahnbescheid widersprochen wird, was ist der zusätzliche höchstmögliche Schaden für mich, wenn ich nicht klage? Nur die Mahngebühr? (wie hoch wäre diese). Oder hätte der Vermieter (Hausverwaltung) daraufhin ein legitimes Recht mir zu klagen?

Ihre Vermutung über Kostengedanken des Vermieters teile ich auch. Allerdings kann er auch darüber Gedanken haben, dass der ehemalige studentische Mieter, keine 50€+ Erstgesrpäch beim Anwalt zahlt und mehr riskiert für 98€. Daher würde Ich höchstens den Mahnbescheid abschicken, wenn ich sicher wüsste, dass das für mich keine fatale Folgen bringen kann.

bwhoch2  18.04.2017, 14:50
@peter901

was ist der zusätzliche höchstmögliche Schaden für mich, wenn ich nicht klage? Nur die Mahngebühr? (wie hoch wäre diese). Oder hätte der Vermieter (Hausverwaltung) daraufhin ein legitimes Recht mir zu klagen?

Nein, da brauchst Du keine Angst zu haben.

Allerdings kann er auch darüber Gedanken haben, dass der ehemalige studentische Mieter, keine 50€+ Erstgesrpäch beim Anwalt zahlt und mehr riskiert für 98€.

Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei dem Vermieter um eine AG handelt, die alles der Hausverwaltung überlässt, wird diese sich darüber wohl kaum Gedanken machen.

In Deinem Fall ist dann wohl auch die Hausverwaltung befugt, darüber nachzudenken, ob sie einen Prozess riskieren will oder nicht. Handelt es sich um eine sehr große Hausverwaltung wird diese wohl auch eine Rechtsabteilung haben, für die alles Routine ist, auch so ein Mahnbescheid und jede Klage, noch dazu solche mit gewissen Erfolgsaussichten, ihre Existenzberechtigung unterstreicht. Das könnte dann für Dich wieder das Risiko, dass es doch gerichtlich geklärt werden müßte, weiter steigern.

Dennoch: Ein Mahnbescheid kostet nicht wirklich viel (kannst Du gogelen).

peter901 
Fragesteller
 18.04.2017, 16:57
@bwhoch2

Vielen Dank für den Beitrag.

Ich werde dann den Mahnbescheid schicken. Sollte ich das jetzt schon tun, oder soll ich der Hausverwaltung noch etwas Zeit einräumen, um auf meine nette Bitte (E-Mail) zu antworten? Habe diese schließlich Donnerstag abends vor Karfreitag abgeschickt, von daher wäre es zumindest nett bis morgen zu warten?

Falls das Geld schon überwiesen worden wäre, dann wäre der Mahnbescheid ja überflüssig.

peter901 
Fragesteller
 18.04.2017, 17:00
@peter901

Eine kleine Sache doch noch. Es wurden auch 13,70€ Anfahrtkosten für eine andere Sache von der Kaution abgezogen allerdings ohne eine Rechnung beigefügt zu haben. Ich vermute mal es handelt sich um die Rauchmelderinstallation vor gefühlt 6 Monaten (Ich war zu den Sammelterminen nicht zu hause, der Techniker musste wohl extra wegen mir her vermute ich).

Sollte ich diese gesondert Einfordern, im Nachhinein mit separatem Mahnbescheid? Hierzu müsste ich ja dem Vermieter erstmal die Möglichkeit einräumen, mir noch eine Rechnungskopie zu schicken. Wobei selbst mit Rechnung es wahrscheinlich nicht legitim ist, das mit der Kaution zu verrechnen. Man hatte ja auch 6 Monate lang Zeit das mit den Nebenkosteno der sonst wie abzugleichen.

bwhoch2  18.04.2017, 17:01
@peter901

Warte lieber bis Anfang nächster Woche.

johnnymcmuff  18.04.2017, 17:02
@peter901

1-2 Tage kann man noch warten.

peter901 
Fragesteller
 18.04.2017, 17:10
@johnnymcmuff

Sollte ich dann gleichzeitig Mahnbescheid abschicken und schriftliche Einsichtforderung?

Wenn ich den Mahnbescheid zuerst abschicke und dieser widerlegt wird, macht eine Einsichtforderung dann noch wenig Sinn im abschreckenden Sinne.

Anders herum wäre es langwieriger (Vermieter kann ja 2 Wochen warten, bevor er antwortet) aber evtl. sinvoller?


Ich bitte auch noch um einen kurzen Kommentar zu den 13,70€, die auch von der Kaution ohne anhängende Rechnung abgezogen worden sind. Diese im gemeinsamen Mahnbescheid fordern oder separat?

peter901 
Fragesteller
 18.04.2017, 19:01
@peter901

Ich habe soeben eine Antwort bekommen, hier die inhaltliche Zusammenfassung:

Bei der Besichtigung der Wohnung hat der Vermieter (Hausverwaltung) den Mangel bemerkt und mich darauf hingewiesen. Ich wusste von dem Mangel und wäre meiner Pflicht nicht nachgekommen, es dem Vermieter zu melden. (Das stimmt soweit, allerdings empfand ich den Fehler als nicht groß genug, dass er meldenswert ist)

Am 7.3. sei die Reparatur meinerseits noch nicht erfolgt, weswegen ein Techniker gerufen werden musste. (Diese Aussage ist sehr verschwommen ausgelegt. Tatsache ist, dass bei der Besichtigung der Vermieter direkt gesagt hat, dass er den Techniker selber informieren würde, es war nie die Rede davon, dass ich da was machen sollte)

Mietvertraglich wäre alles rechtens, allerdings würde man trotzdem das Anliegen dem Eigentümer vortragen und nach seiner Entscheidung auf mich zurück kommen.

Zusätzlich wären die 13,70€ Anfahrtkosten für den Rauchmelder, wo ich an den 3 angebotenen (nicht mit mir vereinbarten) Terminen nicht da war und extra für mich angefahren worden ist. (Dies ist korrekt, war aber vor 6 Monaten. erlaubt von Kaution abzuziehen?)

bwhoch2  18.04.2017, 22:42
@peter901

Da haben wir sie, die Rechtsabteilung der Hausverwaltung. Deine Chancen dürften nicht allzu gut stehen. Da brauchst Du jetzt mit einem Mahnbescheid nicht  mehr anzufangen. Das wäre ziemlich sinnlos.

peter901 
Fragesteller
 19.04.2017, 13:09
@bwhoch2

Die Person, die mir geschrieben hat, ist jene, mit der ich immer schon im Kontakt war. Soweit sehe ich nicht, dass die Hausverwaltung eine Rechtsabteilung hat (auch kein Hinweis auf der Internetseite).

Ich werde die Person einmal fragen, bis wann denn eine Antwort des Eigentümers zu warten ist und werde nochmal Argumente nennen, weswegen ich der Zahlung widerspreche.

peter901 
Fragesteller
 19.04.2017, 13:22
@peter901

Ich denke ich sollte mein Anliegen fallen lassen aus zwei Gründen, die im Mietvertrag verankert ist:

1. Ich habe den Mangel nicht umgehend dem Vermieter genannt (was lt. Vertrag Pflicht ist) Dadurch entstanden evlt. mehr Wasserksoten für den Vermietern, nicht dass diese hoch sind, aber rein theoretisch nicht abstreitbar.

2. Der Vermieter könnte einen Haftpflichtversicherungsnachweis fordern. Da ich keine hatte und habe, ist auch diese Sache schwierig.

Ich denke mal, dass ich von weiteren Nachfragen an die Vermietung absehen sollte, damit ich nicht in noch größere Kosten komme oder seht ihr das anders?

bwhoch2  19.04.2017, 13:59
@peter901

Das sehe ich auch so. Es ist nicht nur der finanzielle Aufwand. Auch Zeit und Nerven hängt man rein und das bei ungewissem Ausgang angesichts einer doch irgendwo vorhandenen Übermacht.

Bei solchen Prozessen freuen sich eigentlich immer nur die Anwälte.

peter901 
Fragesteller
 19.04.2017, 14:04
@bwhoch2

Könnte es Ihrer Meinung nach zu einer Gegenklage kommen wegen dem Nichtmelden und der nicht vorhandenen Haftpflichtversicherung,

wenn ich mich nicht mit der nächsten Antwort der Hausverwaltung zufrieden gäbe?

bwhoch2  19.04.2017, 14:10
@peter901

Das wohl kaum, denn auch dabei steht der Aufwand nicht im Verhältnis zum Ertrag. Wie lange lief das Wasser schon? Wieviel m³ Wasser lief davon und auf welche Rechnung ging das Wasser das durch gelaufen ist? Doch wohl auf Deine Rechnung, oder? Jedenfalls hätten sie keine Möglichkeit, den Mehrverbrauch exakt zu ermitteln und damit einen Schaden zu beziffern. Weitere Folgeschäden gab es doch nicht, oder?

Wegen der Haftpflichtversicherung: Es handelt sich hierbei nicht um einen Haftpflichtschaden, es sei denn, Du hast fahrlässig etwas gemacht, was zu dem Schaden geführt hat. Insofern dürfte das Vorhandensein der Haftpflichtversicherung hier keine Rolle gespielt haben.

Lt. Mietvertrag musst Du eine Haftpflichtversicherung nachweisen, wenn man Dich darum bittet. Du könntest doch immer noch behaupten, dass Du während der Mietzeit eine gehabt hast, die Du aber rechtzeitig gekündigt hast und derzeit hast Du noch keine neu abgeschlossen. Wenn man dafür Nachweise will, könntest Du immer noch sagen, dass Du alle diesbezüglichen Papiere nach Ende des Mietverhältnisses entsorgt hast. Man müßte Dir beweisen, dass Du keine gehabt hast und das würde sicher sehr sehr schwer fallen. Schon deshalb würde man Dich deswegen nun nicht mehr irgendwie verklagen können. Das wissen die auch.

peter901 
Fragesteller
 19.04.2017, 16:58
@bwhoch2

Es gab keine Rechnungsänderung für mehr angefallene Wasserkosten. Und die Menge in m³ dürfte über dem ganzen Zeitraum ungefähr einem Duschgang von 15 min entsprechen, so meine Einschätzung. Der Vermieter hat sowieso nur "hohe Kosten" geschrieben, um abzuschrecken.

Das mit der Haftpflichtversicherung haben Sie korrekt eingeschätzt, es kam hier zu keinem Schaden und es gab auch keine fahrlässige Handlung.

Danke für den "Entsorgungshinweis". Falls es zu Zweifeln kommt, werde ich das so machen.

Ich warte jetzt erstmal, dass der Eigentümer sich dazu äußert. Unabhängig vom Ausgang werde ich wohl der Sache, wie Sie auch für sinvoller halten, nicht weiter nachgehen.

Danke trotzdem für die ganzen Ratschläge.

DerHans  19.04.2017, 09:21

Wenn der Mieter die Rechnung zahlen soll, hat er Anspruch darauf, dass diese Rechnung auch auf ihn ausgestellt wird.

bwhoch2  19.04.2017, 09:30
@DerHans

Wenn der Mieter die Rechnung zahlen soll, hat er Anspruch darauf, dass diese Rechnung auch auf ihn ausgestellt wird.

Damit's schöner aussieht, wenn er sie sich an die Wand genagelt hat?

Wie auch immer, es geht doch, wie so oft darum, Recht zu haben und Recht zu bekommen. Was nützt einem das schönste Recht, wenn man es nicht durchsetzen kann? Wenn einem derjenige, der das Recht verwehrt dazu einen unverhältnismäßig aufwändigen Gerichtsprozess aufzwingt?

bwhoch2  22.04.2017, 20:51
@bwhoch2

Danke für die Auszeichnung!

... das verstehe ich nicht. Solche Rechnungen aus der Mietzeit dürfen doch zudem gar nicht mit einer Mietsicherheit verrechnet werden, so lese ich den BGH.

Zudem leisten sich meine Mieter auch für solche Fälle eine private Haftpflichtversicherung. Warum wird die nicht eingebunden?

peter901 
Fragesteller
 18.04.2017, 14:30

Vielen Dank für die Info, dass Mietzeit-Rechnungen nicht mit der Kaution verrechnet werden dürfen. Noch ein Argument mehr nach zu haken. Das Problem ist leider, dass ich so langsam zu viele Anzweifelpunkte habe, aber auch keines davon 100% sicher ist, weil die User bei gutefrage mir soweit teilweise widersprüchliche Aussagen gemacht haben.

Ich kann schlecht dem Vermieter sagen: Schicken Sie das Geld zurück aus folgenden Gründen:

- Der Toilettenspülkasten fällt nicht unter die Kleinreparaturklausel und ist auch im Mietvertrag nicht explizit erwähnt

- Eine Rechnung während der Mietzeit darf nicht mit der Kaution verrechnet werden

- Ich habe den Verdacht, dass Sie die Rechnung manipuliert haben, um die Summe unter die im Mietvertrag als Höchstgrenze angegebenen 105€  zu pfuschen.

- Die Rechnung ist ohnehin anzweifelbar, der Monteur war keine Stunde, sonder max. 30 Minuten da, die vollen 45€ Monteurstunden sind nicht rechtens.

Bestimmt würde ich noch viel mehr finden... ich weiß jetzt leider nicht mehr, worauf ich mich fokusieren soll. Wie den anderen Usern auch schon erwähnt, ein Anwalt lohnt sich finanziell für diesen Fall nicht.

Ich habe keine Haftpflichtversicherung, daher kann ich keine einbinden.

DerHans  19.04.2017, 09:24
@peter901

Warum kannst du das dem Vermieter NICHT mitteilen?

Und dass du keine Haftpflichtversicherung hast, kann man als GROB FAHRLÄSSIG bezeichnen. Den doppelten Jahresbeitrag hast du jetzt schon mal als Rechnung bekommen.

Was wäre gewesen, wenn deswegen die gesamte untere Wohnung unter Wasser gesetzt worden wäre?

peter901 
Fragesteller
 19.04.2017, 13:00
@DerHans

Deswegen hätte die gesamte untere Wohnung nicht unter Wasser stehen können. Eine Undichtigkeit im Spülkasten = Wasser fließt dauerhaft in die Toilettenschüssel und zwar sehr langsam.

Andernfalls hätte ich mich schon selber darum gekümmert. Bitte keine handwerklichen Ferndiagnosen stellen, das tut hier nichts zur Sache.

DerHans  19.04.2017, 13:34
@peter901

Es hätte genau so gut ein anderer Wasserschaden entstehen können. Dass du keine Haftpflichtversicherung hast ist einfach unverantwortlich.

In diesem Fall würde sie jetzt für dich einspringen, um den unberechtigten Anspruch von dir abzuweisen.

peter901 
Fragesteller
 19.04.2017, 14:00
@DerHans

Alle Wasserhähne und Abflusswege, die nicht hinter der Wand sind, unterliegen meiner ständigen Kontrolle. Da wird kein plötzlicher Wasserschaden passieren.

Für all das was hinter der Wand steckt wird man mir schlecht bei intakter Wand eine Schuld zusprechen können.

Ich verstehe ja, dass Sie als Versicherungskaufmann die Haftpflichtversicherung als wichtigen Lebensbestandteil sehen.

Ein Sportmediziner würde sagen, dass es grob fahrlässig sei, wenn Menschen rauchen und nicht mindestens fünf Mal die Woche Sport machen. Er mag ja Recht haben, aber es ist nicht für jeden der Fokus im Leben.

Danke trotzdem für das Erwähnen der Haftpflichtversicherung, es kann sein dass ich mich in Zukunft für eine entscheiden werde.

schleudermaxe  19.04.2017, 14:24
@peter901

... was ist ein Sportmediziner und welche Sportart macht der?

DerHans  19.04.2017, 17:51
@peter901

Die bekommst du für weniger als 50 € IM JAHR.

Hätte sich jetzt schon bezahlt gemacht.

schleudermaxe  20.04.2017, 06:01
@peter901

... ach so, ein Frauenarzt z.B. mit Weiterbildung über Sport.

So etwas bleibt bei uns aber immer noch Frauenarzt, denn das hat er studiert.

Ein Chirurg bleibt ja auch einer und wird nicht zum Unfallarzt umbenannt, nur weil er zerböselte wieder herrichtet.


peter901 
Fragesteller
 21.04.2017, 15:06
@schleudermaxe

Ich weiß nicht, was Sie mit "bei uns" meinen. Der Frauenarzt hat nicht "Frauenarzt" studiert, sondern Humanmedizin, und war danach 6 Jahre in der Gynäkologie tätig (abzüglich evtl. Common Trunk-Zeiten). Nach abgeschlossener Facharztprüfung ist er dann Frauenarzt.

Wenn er die Weiterbildung zum Sportmediziner absolviert, dann kann er auch, abhängig vom Kontext, auch Sportmediziner genannt werden.

Das Mit dem Chirurgen haben Sie auch sehr verschwommen ausgedrückt. Der Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie kann sich nämlich auch als beides betiteln und wird auch spontan so genannt, weil FA für O und U zu lang ist. Dieser hat ebenso Humanmedizin studiert und nicht "Chirurgie".

Bitte sehen Sie in Zukunft von Aussagen wie "bei uns" ab, wenn es sich um ein Gebiet handelt, zu deren Expertenmeinung sie die größt mögliche Distanz haben. Unter der Annahme einer solchen könnten Fragende sehr stark fehlgeleitet werden. Vielen Dank.

peter901 
Fragesteller
 21.04.2017, 15:08
@DerHans

Zahlt die Haftpflichtversicherung Kleinreparaturen?

Wenn nein, dann hätten sich die 50€ genau nicht bezahlt gemacht. Denn mir sind keine Wasserschaden- oder Wasserverbrauchkosten angefallen.

schleudermaxe  21.04.2017, 19:40
@peter901

... ebend, Prüfung, und Zeit, und ein "Sportler" eben nicht. Alles ganz einfach, oder?

Du hast natürlich Anspruch darauf die Originalrechnung vorgelegt zu bekommen. Die muss dann auch auf deinen Namen lauten. Sonst kann der Vermieter sie ja trotzdem noch in seinen Unterlagen als seine Betriebskosten abrechnen.

Außerdem kannst du von dem Handwerker verlangen, die Rechnung  in Material und Arbeitslohn aufzuteilen, da du ja den Arbeitslohn als "haushaltsnahe Dienstleistung" in Ansatz bringen kannst.

peter901 
Fragesteller
 19.04.2017, 12:56

Die Rechnung ist an die Hausverwaltung adressiert, lediglich beim Betreff steht mein Name zur Wohnungsidentifikation.

DerHans  19.04.2017, 13:31
@peter901

Eine Rechnung, die gar nicht auf deinen Namen lautet, musst du auch nicht bezahlen.

peter901 
Fragesteller
 19.04.2017, 13:40
@DerHans

Genau, ich bezahle sie ja auch nicht. Das Geld wurde schon abgezogen. Wenn der Eigentümer sich zur Erstattung weigert, muss ich also zum Anwalt gehen. bis zu 190€ Erstgesprächgebühren für geforderte 98€. Kein guter Deal.

DerHans  19.04.2017, 13:43
@peter901

Wenn er eine offensichtliche falsche Abrechnung der Kaution erstellt, kannst du die Differenz anmahnen und dann auch selbst einen Mahnbescheid erlassen.

Lässt er dann den Termin verstreichen, kannst du den Gerichtsvollzieher losschicken.

peter901 
Fragesteller
 19.04.2017, 17:00
@DerHans

Und wenn er dem Mahnbescheid einfach widerspricht, muss ich wieder zum Anwalt gehen und wir sind wieder am Ausgangspunkt. Was soll mir der Mahnbescheid in dem Fall bringen? Wieso sollte er den Termin verstreichen lassen, wenn er einfach widersprechen kann

In meinem Mietvertrag gibt es eine Kleinreparaturklausel, die Reparaturen in jenem Falle bis zu 105€ mir zuspricht.

Dann musst Du auch nur Rechnungen bis  105€ bezahlen, wenn sie unter die Kleinreparaturklausel fallen.

Es gab einen Termin im Hause vor mir, für welchen die Anfahrtskosten bereits berechnet wurden. Sicherlich wäre ja auch eine Anteilnahme aller Mieter an den Fahrtkosten legitim, aber diese muss ja nicht erfolgen. Nur frage ich mich dann, wieso in der Technikerrechnung überhaupt mit Druckertinte die Fahrtkosten noch vor den Monteurstunden erwähnt werden, damit sie dann mit Kugelschreiber gestrichen werden.

Bei einer Teilung der Fahrtkosten durch drei, wäre Dein Rechnungsbetrag unter  105 € und somit müsstest Du das zahlen.


Die Rechnung wurde manipuliert. Die Technikerfirma legte endgültig tatsächlich 110,08€ fest. Der Vermieter kürzte dann die Rechnung auf bloß unter 110€. 

Was man durch Einsicht in Beleg feststellen könnte.

Oder der Vermieter handelte im Nachhinein die Rechnung mit dem Techniker herunter.

Das wäre wohl schlechter zu beweisen.

Die Höchstsumme, die meines Wissens nach derzeit noch von einem Gericht als Kleinreparatur akzeptiert wurde sind 110,00€. 

Ich kenne eins mit 100 € + Mwst.


Habe ich Anspruch darauf, vom Techniker eine Rechnung im Original zu erhalten? Oder müsste ich mich dafür an den Vermieter wenden?

An den Vermieter.

peter901 
Fragesteller
 17.04.2017, 21:40

Was man durch Einsicht in Beleg feststellen könnte.

Welchen Beleg (Original oder Kopie?) soll ich von wem einfordern? Ich kann ja schlecht den Kontoauszug vom Vermieter verlangen.

An den Vermieter.

Darf er dies verweigern? Muss er mir das Original nur zeigen oder kann ich verlangen, dass er es zuschickt?

johnnymcmuff  17.04.2017, 21:54
@peter901

Du hast ein Recht auf Einsicht in die Originalbelege.

Zuschicken muss er es Dir nicht.

Aber er kann es zuschicken und dafür auch noch was berechnen.

peter901 
Fragesteller
 17.04.2017, 23:24
@johnnymcmuff

Habe ich auch ein Recht auf Einsicht eines Zahlungsnachweises von 98,17€ von dem Vermieter and den Techniker? Was ist, wenn der Vermieter sagt, dass er das Geld noch nicht überwiesen hat und erst morgen exakt die 98,17€ überweist, dann hätte ich wohl Pech gehabt oder?

Obwohl ich die Technikerrechnung bezahle, habe ich kein Recht darauf, das Original zu besitzen?

peter901 
Fragesteller
 17.04.2017, 23:33
@peter901

Darf ich von der Originalrechnung mit dem Handy ein Foto machen?

Falls der Vermieter dem Zusenden widerspricht und mir das Einsehen vor Ort anbietet, wie lange darf er den Termin maximal hinauszögern?

johnnymcmuff  18.04.2017, 00:23
@peter901

Obwohl ich die Technikerrechnung bezahle, habe ich kein Recht darauf, das Original zu besitzen?

Ist zwar doof, aber der Vermieter war der Auftraggeber also steht ihm die Rechnung zu.

Ich denke nicht, dass etwas dagegen spricht die Rechnung zu kopieren, es sei denn der Vermieter hätte was zu verbergen.

peter901 
Fragesteller
 18.04.2017, 08:32
@johnnymcmuff

Ändert sich irgendetwas an meinem Recht zur Belegeinsicht dadurch, dass ich seit Ende März nicht mehr Mieter bin? Oder habe ich zumindest in den 6 Monaten danach immer noch dieses Recht?

Muss ich Gründe angeben, wieso ich gewisse Belege sehen möchte, oder kann ich die Angabe von Gründen verweigern?

Kann mir der Vermieter die Belegeinsicht aus irgendwelchen Gründen verweigern?

Über Kopien habe ich im Internet nachgelesen, dass es zweifelsfrei erlaubt sei, jegliche Rechnungen und Belege, für die ein Einsichtrecht besteht, mit eigenen Geräten abzufotografieren. Im Falle, dass ich am Original einen Hinweis auf Manipulation bemerken sollte, werde ich einfach schnell mein Handy zücken und es abfotografieren.

johnnymcmuff  18.04.2017, 16:54
@peter901

Ändert sich irgendetwas an meinem Recht zur Belegeinsicht dadurch, dass ich seit Ende März nicht mehr Mieter bin? Oder habe ich zumindest in den 6 Monaten danach immer noch dieses Recht?

Natürlich hast Du das recht, denn der Vermieter will es Dir ja von der Kation anziehen.

Muss ich Gründe angeben, wieso ich gewisse Belege sehen möchte, oder kann ich die Angabe von Gründen verweigern?

Gib den Grund an, der Vermieter soll merken, dass er Dich nicht verarschen kann.

Entweder er verzichtet auf die Forderung oder Du klagst dann das Geld ein, wenn er was abzieht ohne Einsicht in die Belege.

Die Einsicht der Belege per Einwurfeinschreiben fordern, nicht telefonieren.

peter901 
Fragesteller
 18.04.2017, 17:04
@johnnymcmuff

Vielen Dank für den Kommentar. Ja ich würde es definitiv per Einwurfeinschreiben fordern, da ich ja dann auch nach evtl. Ignorieren von 2 Wochen dies als Widerspruch werten kann und da eben auch den Beweis der Ankunft brauche.

Dass Ich ein Recht habe, die Technikerrechnung im Original zu sehen, bin ich mir sehr sicher.

Nur bin ich nach längerer Recherche (nur Internet) eher der Meinung, dass ich keinen Anspruch habe auf jegliche Belege, die einen tatsächlichen Geldfluss von 98,17€ vom Vermieter  an den Techniker beweisen. Können Sie mir evtl. sagen, was für ein Nachweis ich genau fördern sollte? Verlangen, dass einmal schnell extra für mich Kontoauszüge geholt werden, kann ich ja definitiv nicht.

peter901 
Fragesteller
 18.04.2017, 19:02
@johnnymcmuff

Ich habe soeben eine Antwort bekommen, hier die inhaltliche Zusammenfassung:

Bei der Besichtigung der Wohnung hat der Vermieter (Hausverwaltung) den  Mangel bemerkt und mich darauf hingewiesen. Ich wusste von dem Mangel
und wäre meiner Pflicht nicht nachgekommen, es dem Vermieter zu melden.
(Das stimmt soweit, allerdings empfand ich den Fehler als nicht groß
genug, dass er meldenswert ist)

Am 7.3. sei die Reparatur meinerseits noch nicht erfolgt, weswegen ein Techniker gerufen werden musste. (Diese Aussage ist sehr verschwommen ausgelegt. Tatsache ist,
dass bei der Besichtigung der Vermieter direkt gesagt hat, dass er den Techniker selber informieren würde, es war nie die Rede davon, dass ich da was machen sollte)

Mietvertraglich wäre alles rechtens,
allerdings würde man trotzdem das Anliegen dem Eigentümer vortragen und
nach seiner Entscheidung auf mich zurück kommen.

Zusätzlich wären  die 13,70€ Anfahrtkosten für den Rauchmelder, wo ich an den 3 angebotenen (nicht mit mir vereinbarten) Terminen nicht da war und extra für mich angefahren worden ist. (Dies ist korrekt, war aber vor 6 Monaten geschehen. erlaubt von Kaution abzuziehen?)



Ich bezweifle, dass der Vermieter überhaupt berechtigt war/ist von deiner Kaution diese Kosten aufgrund einer Kleinreparaturklausel im MV abzuziehen. 

Ich vermute, dass der Vermieter die Reparaturkosten zunächst bezahlt hat und dir eine Rechnung über Schadensersatz mit anhängender Rechnungskopie des Installeurs übergeben hat. Auf der Forderung des Vermieters wird wohl auch der Zahltermin vorgegeben sein. Wenn du den nicht eingehalten hast, befindest du dich im Verzug. Hast du dieser Rechnung widersprochen, dann wärest du dennoch im Verzug.

Sollte hier der Vermieter nur die "gefälschte" Rechnungskopie an dich übergeben haben, ist der Abzug der Kosten von deiner Kaution unzulässig.

Außerdem bin ich der Meinung, dass eine Dichtungsreparatur im Auslaufventil des Spülkastens nicht unter die Kleinreparaturklausel fällt und zudem wären die Kosten insgesamt als überhöht anzusehen. Ohne deinen aktuellen Spülkasten zu kennen, ein ordentlicher Spülkasten kostet insgesamt etwa 50€. Die Stunde eines HS-Monteurs liegt etwa bei 45€ (Mehrwertsteuer inkludiert). Daher würde hier auch die Kostenaufstellung interessieren. (Dichtungskosten ca. 1 €?)

Frag mal bei der Handwerkskammer oder IHK nach.

peter901 
Fragesteller
 18.04.2017, 14:21

Vielen Dank für Ihren Beitrag.

Ihre Vermutung kann ich verneinen. Ich bekam vorher keine Rechnung. Das erste mal, dass ich die "gefälschte" Rechnungskopie erhalte, war tatsächlich letzte Woche direkt an die Kautionsabrechnung angehängt.

Die HS-Monteurstunde liegt hier auch bei 45€. Angeblich war der Techniker eine ganze Stunde tätig. De facto waren es 15 bis 30 Minuten. Da ich die Rechnung jetzt zum ersten Mal sehe hätte ich auch vorher da nichts anzweifeln können. Dass die Kosten zu hoch sind, sehe ich auch so. Ich kann mich hier aber nicht auch noch auf das Hinterfragen der Kosten fokusieren.

Der Vermieter wurde von mir bereits per E-Mail freundlich um Rückzahlung der abgezogenen Reparaturkosten gebeten (mit der Begründung, dass es keine Kleinreparatur ist). Ich lasse ihm vielleicht noch bis morgen Zeit auf darauf zu antworten.

Bei Widerspruch oder Ignorieren, sende ich einen Brief mit der Forderung zur Belegeinsicht und schicke eventuell einen Mahnbescheid.

Anwaltskosten und das Risiko (frei stehende Spülkästen werden je nach Gericht zu Kleinreparaturklausel dazu gezählt oder nicht) eines Gerichtsprozesses kann ich mir nicht leisten.