Vater soll als Proforma-Mieter mit in den Mietvertrag, warum?

6 Antworten

Da müsste sich dein Vater aber beim Meldeamt auch für diese Wohnung anmelden. Das sehe ich problematisch. Sollte das dann als Zweitwohnung gelten, würde entspr. dafür Steuern zahlen müssen.

Ist doppelt gemoppelt, aber der Herr will sich wohl absichern. Kann ich verstehen, nach dem, was ich im Laufe der Jahre so an Miet-Geschichten miterlebt hab.

Ich sehe das schon fast als strafbare Nötigung an, wenn ein Elternteil genötigt werden soll, den Mietvertrag des Kindes zu unterzeichnen, damit gedroht wird, dem Kind sonst die Wohnung nicht zu geben. Und wollen Sie immer die Einmischung dann des Vaters haben in Ihr Leben? Der könnte ja dann im Streitfall, wenn der mit seinem Kind sich streitet, dem die Wohnung kündigen und das Kind würde obdachlos. Solche Sachen würde ich nicht machen und von dem Vermieter und dessen Wohnung Abstand nehmen und wenn man erwachsen sein will auch vom Vater gesunden Abstand gewinnen. Oder wollen Siem daß der Vater dann immer alles entscheidet über Mitbewohner und auch Freundin des Sohnes?

wenn ihr die miete nicht mehr bazahlen könnt, muss der andere unterzeichende bezahlen.

Das müsste der Bürge aber auch, weshalb deine Antwort voll an der Fragestellung vorbei geht.

@ChristianLE

du verkennst aber etwas: selbst bei eheleuten müssen beide den mietvertrag unterschreiben, damit der vermieter die miete eintreiben kann, wenn ein ehepartner nicht mehr zahlen kann oder will.

@amidon

und was hat das mit dem Bürgen zu tun? darum ging es in der Frage. Zusammengefasst war die Frage: Vater=Bürge + Vertragspartner -> Warum?

@ChristianLE

der vater, wenn er unterschreibt, ist kein bürge, sondern mieter

Ich würde die Wohnung nicht nehmen bei dem Vermieter, wenn der das fordert und das würde zu Problemen mit dem Vater führen auf Dauer und das eigene und unabhängige, freie Leben des erwachsenen Kindes belasten und es ist unüblich, zu verlangen, daß ein Elternteil den Mietvertrag unterschreiben soll des erwachsenen Kindes.

Die Bürgschaften decken insgesamt nur maximal 3 Monatskaltmieten ab, selbst wenn die Vereinbarung anders lautet, ein Mieter haftet unbeschränkt...