Meisterbafög auch für Prüfungsgebühren?

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Ja, auch die Prüfungsgebühren werden gefördert und finanziert.

Da aber die Prüfungsgebühren oftmals eher kurzfristig zu zahlen sind, ohne Zahlung, keine Zulassung, sollte man das Geld auslegen können. Nicht gefördert werden evtl. Raumkosten (könnten ein Teil der Gebühren sein).

Die Bearbeitung ist im allgemeinen nicht fristgerecht bis zur Zahlung durch.

Materialien für die Prüfung können als Darlehen (ohne Förderung) finanziert werden.