Ist man als Meisterschüler arbeitslos oder Schüler?

6 Antworten

Dann schau mal hier: www.meister-bafoeg.info/

bzw. hier weitere Infos über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Das 2. AFBGÄndG beinhaltet folgende Verbesserungen:

www.meister-bafoeg.info/de/36.php

Wer wird gefördert?

Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen
Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern,
Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern,
Programmierern, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation
vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder
der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung
oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können die
Aufstiegsförderung beantragen.

Die Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche
Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss
mindestens gleichwertig ist (z. B. Hochschulabschluss).

Förderungsberechtigt sind Deutsche und neben bestimmten Gruppen von
bevorrechtigten Ausländerinnen sowie Ausländern, z. B. aus
Mitgliedstaaten der Europäischen Union, auch solche ausländischen
Mitbürgerinnen und Mitbürger, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland
haben und über bestimmte Aufenthaltstitel bzw. über eine
Daueraufenthaltserlaubnis verfügen bzw. die sich bereits drei Jahre
rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen
sind. Hierzu zählt auch die Zeit der Berufsausbildung.

Eine Altersgrenze besteht nicht.

Ergo handelt es sich hier weder um ein Schüler noch um einen Studenten, sondern um Gesellen, da ja bereits ein Berufsabschluß vorliegen muß!

Gruß siola55

scheggomat 
Fragesteller
 10.03.2016, 20:34

Danke, aber diese Infos habe ich ja schon gefunden. Es geht mir um den Status, den mein Kollege innehat, wenn er zur Meisterschule geht. Azubi, Student, Arbeitsloser, oder Schüler.

Eine Fortbildung muss man sich natürlich auch leisten können.

Meister-Bafög ist nun mal nach oben begrenzt. Da muss man entweder andere Ausgaben reduzieren, oder man kann das eben nicht machen.

scheggomat 
Fragesteller
 10.03.2016, 20:31

Klingt hart aber realistisch. Und das versuche ich ja abzuwenden. Es wäre sehr schade, wenn der junge Mann sich nur des Geldes wegen nicht fortbilden kann.

Hallo scheggomat,

wurde hier ja schon gesagt wurde - Leider kein Schülerstatus. Meister ist eine klassische Aufstiegsfortbildung und wird mit Meister-BAföG gefördert.

Laut unserer Recherchen sind es 697 € für Alleinstehende ohne Kind 238 € Zuschuss/ 459 € Darlehen. Nachzulesen in unserem ratgeber-Weiterbildung:

https://www.fortbildung24.com/ratgeber/wer-hat-anrecht-auf-meister-bafoeg/

Das ist nicht gerade viel. Somit muss er den Rest selbst finanzieren und seine Kosten in der Zeit der Meisterschule reduzieren. Z.B. kann er sicher mit dieser Begründung eine Aussetzung der Kreditraten und der Versicherungsbeiträge  beantragen.

Unter Umständen kann er auch mit seiner Hausbank sprechen und mit Aussicht auf den Meistertitel (und damit mehr Gehalt) seinen Kreditrahmen aufstocken - Zinsen sind gerade günstig.

Alles in Allem muss er mit dem Meister-BAföG durchkommen - hilft nichts....

Viel Erfolg für Deinen Kollegen und Gruß

Serviceteam FORTBILDUNG24

scheggomat 
Fragesteller
 10.03.2016, 20:24

Ich habe es geahnt... :-( Das werde ich so weitergeben, mal sehen wie er das macht.

Man zählt als Schüler.

Neben Krediten und dem Meister-Bafög gibt es keine Unterstützung, nein.

Mir wäre allerdings neu, dass es bei den Versicherungen Vergünstigungen als Schüler gibt.

siola55  09.03.2016, 21:27

Man zählt als Schüler.

Dies bezweifle ich mal ganz stark, da diese nur gefördert werden, wenn eine Berufsausbildung vorliegt:

Wer wird gefördert?


Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen
Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können die Aufstiegsförderung beantragen
.


Die Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche
Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss
mindestens gleichwertig ist (z. B. Hochschulabschluss).

DieKatzeMitHut  10.03.2016, 19:49
@siola55

Was hat das eine denn mit dem anderen zu tun...?

scheggomat 
Fragesteller
 10.03.2016, 20:29

Es geht ja um den Status, den man als Meisteranwärter hat. Ob man als Schüler, Student, Azubi oder sonstwas gilt. Er ist ja nicht in der Funktion als Geselle unterwegs.

Hey schegomat, wie alt/jung ist denn dein "Meisterschüler"???

Gruß siola55

scheggomat 
Fragesteller
 09.03.2016, 21:01

Hallo Siola! Mein Kollege ist 29, wird nächsten Monat 30.