Meine Mutter will meine Oma ins Heim stecken. Kann ich das verhindern, wenn ich die Vorsorgevollmacht habe?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn deine Oma nicht irgendwie entmündigt wurde, kann deine Mutter gegen ihren Willen da gar nichts machen. Sie muss ihren Willen dann aber auch kundtun.

Und was muss deine Mutter denn vieles Machen? Wenn doch schon eine Putzfrau kommt. Falls sie eine Pflegestufe bekommt, kann ja dann auch ab und an einPflegedienst kommen, wenn es um die Körperpflege geht. Und Essen auf Rädern ist natürlich auch eine gute Sache. Man sollte halt auch schauen, ob die Wohnung eingermaßen Altersgerecht ist. Einerseits im Bad aber auch zB Treppenlift? Keine Teppichbrücken, wegen Stolpergefahr. Wer macht die Wäsche usw. Dann gibt es auch die Möglichkeit für ältere Leute so einen Notfallknopf zum umhängen, falls sie mal in eine hilflose Situation geraten.

Und wie gesagt, wenn deine Oma nicht will, kann deine Mutter das nicht einfach so bestimmen, dass sie ins Heim kommt. Es wäre natürliche nett, wenn du sie dabei auch unterstützt. Aber dann muss sie sich auch auf dich verlassen können. Das ist eine große Verantwortung für dich.

Eine Vorsorgevollmacht ist natürlich immer sinnvoll, aber nur wirksam, wenn deine Oma nicht mehr im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten ist. ZB durch Demenz oder Koma etc.So lange deine Oma noch geistig dabei ist, muss sie ihre Entscheidungen selber treffen.

supersuni96 
Fragesteller
 25.11.2016, 14:41

Meine Oma schafft es nicht mehr, alleine vor die Tür zu gehen. Sie hat durch Diabetes einen "diabetischen Fuß" und kann nicht laufen. Sie braucht Hilfe bei Arztbesuchen, beim Einkaufen, zur Kirche und alles, wozu man aus dem Haus gehen muss. 

Mietzie  25.11.2016, 14:44
@supersuni96

Dann ist eine Pflegestufe zu beantragen sicher der richtige Weg. Der Tipp sich mit einer Pflegeberatung zusammen zu setzen ist vielleicht auch ziemlich sinnvoll.

Griesuh  27.11.2016, 10:58

Mietzie, es gibt keine Entmündigungen mehr.

Das nennt sich jetzt amtl. bestellte Betreuung.

Ansonsten stimme ich dir zu.

eine Vorsorgevollmacht würde nur Sinn machen, wenn du bereits ü18 bist.

hat aber darauf keinen Einfluss, wenn Oma noch alleine zurecht kommt und sonst noch fit ist, wozu die Eile?

Mami kann die Pflegestufe bei der Aok beantragen, wird aber vom Medizinischen Dienst überprüft und erst DANN kann eine Pflegestufe laufen - aber: eine Pflege setzt noch immer keine Unterbringung im Heim nach sich

das wäre mit einem gerichtlichen Betreuer mit diesen Befugnissen durchsetzbar. 

supersuni96 
Fragesteller
 25.11.2016, 14:27

Ich bin 20, und es wurde meiner Mutter geraten, noch in diesem Jahr Leistungen aus der Pflegeversicherung zu beantragen, weil die Pflegestufen in der bisherigen Form abgeschafft werden und es sich ab 2017 dann schwieriger gestalten würde, Leistungen aus der Pflegeversicherung zu beantragen. Und abgesehen davon will sie die Oma AUCH ins Heim abschieben. Weil Oma eben viele Dinge nicht mehr allein kann (Arztbesuche, einkaufen etc.) und meiner Mutter die Hilfe lästig ist.

peterobm  25.11.2016, 14:29
@supersuni96

es wird nicht schwieriger, nur die Einteilung ist eine Andere

ob das dieses Jahr noch zustande kommen kann? eher mit Nein zu beantworten, einfach zu spät. 

Solange Deine Oma nur etwas tüddelig ist, kann Deine Mutter nicht über ihren Kopf hinweg entscheiden. 

Lasst euch mal bei einer Pflegeberatungsstelle beraten, dann kann man gucken wie man die Pflege zu Hause sicherstellen kann. Selbst wenn Deine Oma keine Pflegestufe und eine gute Rente hat, sollte das kein Problem sein. 

Sie kann ja auch z.B. einen Pflegedienst in Anspruch nehmen und das selber zahlen, das MUSS ja nicht zwangsläufig über die Pflegekasse laufen.  

Ist sie nun dement oder nicht? Solange sie noch klar bei Verstand ist, kann deine Mutter nicht einfach über sie bestimmen.

supersuni96 
Fragesteller
 25.11.2016, 15:05

Richtig dement ist sie nicht. Aber meine Mutter ist der Bestimmertyp und Oma traut sich dann nichts mehr zu sagen.

ApfelTea  25.11.2016, 15:17

Demenz hat man oder man hat sie nicht. Es ist eine Krankheit. Vielleicht solltest du mal mit deiner Oma reden und ihr etwas mut machen, damit sie deiner Mutter mal sagt was Sache ist. Weiß sie überhaupt was ihre Tochter vor hat?

Griesuh  27.11.2016, 11:17
@ApfelTea

ApfelTea:
Demenz hat man oder man hat sie nicht. Es ist eine Krankheit

So pauschal ist das nicht.

besonders im Anfangstadium fällt es kaum auf, da die betroffenen es sehr gut schaffen mit alltagsfloskeln und einer fasadenaufrechterhaltung da von abzu lenken. Und bei jedem verläuft eine Demenz in anderen Bahnen. Demenz ist keine nach oben gradlinig verlaufende Erkrankung, sie kann sich etappenweise steigern, aber auch wieder etappenweise rückgäng werden. das sind dann die Llichten Momente. Grundsätzlich jedoch zeigt die Kurve eindeutig immer weiter in Richtung verschlechterung und zunahme der demenz.

ApfelTea  27.11.2016, 11:32

@Griesuh, als Krankenschwester weiß ich wovon ich rede, wenn ich sage, dass Demenz eine Krankheit ist. Sie ist eine! Es geht hier nicht darum wie sie verläuft sondern ob sie überhaupt wirklich diagnostiziert wurde.

Griesuh  27.11.2016, 13:40
@ApfelTea

Und genau das ist das Proplem, da es immer lichte Momente gibt, das solltest du als Krankenschwester aber auch wissen.

Da hilft nur noch der Neurologe weiter um fest zustellen ob tatsächlich eine Demenz, wenn auch erst im Anfangsstatium, vorhanden ist.

Grüße von einem Krankenpfleger und PDL.

ApfelTea  27.11.2016, 13:49

Klar gibt es Lichte Momente, gerade im Anfangsstadium. Hab nie das Gegenteil behauptet. Ob du PDL bist oder nicht, tut hier übrigens nichts zur Sache.

Griesuh  28.11.2016, 08:33
@ApfelTea

Und genau sowenig tut es was zur Sache dass du Krankenschwester bist.

Was sich alles ab 1.1.17 ändert ist hier nachMietzie, es gibt keine Entmündigungen mehr.

Das nennt sich jetzt amtl. bestellte Betreuung. Die kann auch ein Angehöriger bekommen.

Ansonsten stimme ich dir zu.

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Die Versorgung des diabetischen Fußes kann ein ambul. Pflegedienst
übernehmen. Da zu ist eine Verordnung vom Hausarzt erforderlich.

Und diese Behandlungspflege ist unabhängig einer Pflegestufe erbringbar.

Der Pflegedienst rechnet dann die Wundversorgung direkt mit der KRankenkasse ab.

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Hat sie noch keine Pflegestufe, so ist diese bei ihrer zuständigen Pflegekasse zu beantragen.

Bitte nicht angeben wir beantragen Pflegestufe 1, sondern nur eine Einstufung in eine Pflegestufe beantragen.

Ab 1.1.2017 werden die Pflegestufen in Pflegegrade umgestellt.

Wer noch in 2016 eien Pflegestufe erhält, oder wer schon eine Pflegestufe hatte, der hat Bestndasschutz und darf durch die Umstellung auf Pflegegrade nicht schlechter gestellt werden.

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Wollt ihr einen ambulanten Pflegedienst mit ins Boot holen, so ist Kombileistung zu beantragen.

bekommt sie eine Pflegestufe, dann sucht ihr euch einen ambul. Pflegedienst eueres Vertrauens aus und kauft  euch beim Pflegedienst entsprechnede Leistungen nach Leistungskomplexen ein. Und  der Pflegedienst erbringt dann die eingekauften Leistungen und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Ihr könnt auch Betreuungsleistungen und Hauswirtschaftliche Hilfen über die Kombileistung beim Pflegedienst einkaufen. Zusätzlich stehen noch Gelder ( ohne Demenz 104, mit Demenz 208€) aus den Zusätzlichen Betreuungs und Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI bereit.

Bei einer Einstufung gibt es auch noch die Möglichkeit von Tages und Nachtpflege, so wie die Verhinderungs und Kurzzeitpflege.

Näher möchte ich jetzt nicht darauf eingehen, da sich ab 1.1.2017 durch das PNG II etliche Veränderungen ergeben.

Ohne Einwilligung der Oma, kann und darf sie nicht zwangsweise in ein Pflegeheim gebracht werden.

Umfangreiche Beratungen zum Thema bekommt ihr beim Pflegestützpunkt, dem
örtl.Seniorenbüro, jedem ambul. Pflegedienst, dem VdK und anderen
sozialen Beratungsstellen und Einrichtungen.

Was sich alles ab dem 1.1.17 ändert ist hier nach zulesen:

http://www.jedermann-gruppe.de/pflegegrade-1-2-3-4-5-2017/