Tante beklaut und betrügt Familie?

7 Antworten

also es kann sein, dass meine Oma sozusagen ihr Haus ihrer Tochter überschrieben hat

Was heißt "sozusagen"? Hat sie es getan oder nicht?

 die Tochter (meine Tante) hat das aber noch nicht eingereicht.

Da gibt es nichts einzureichen. Entweder das Haus wurde überschrieben, dann gibt es einen Notarvertrag und einem Grundbucheintrag, oder das Haus wurde nicht überschrieben.

Zumindest scheinbar.

Bist du dir sicher dass du das so meinst? denn dann würde deine Frage keinen Sinn machen. Ist hier nicht vielleicht eher "anscheinend" gemeint, nicht "scheinbar"?

Wahrscheinlich wartet sie darauf bis zu ihrem Tod. Meine Oma erinnert sich nicht mehr, aber es kann sein, dass sie das gemacht hat. Das war vor einigen Jahren

Das kann man doch leicht prüfen. Wenn sie noch regelmäßig Grundsteuerbescheide bekommt, dann hat sie das Haus auch nicht überschrieben. Auch das Grundbuchamt kann hier helfen.

Nun ist mittlerweile viel rausgekommen, u.a. dass sie im Grunde die Familie ziemlich betrogen und beklaut hat. Sie hat mit all ihren Geschwistern sozusagen Streit und denkt nur an sich und das Geld.

Streiten und an Geld denken ist weder Betrug noch Diebstahl. Sollte man die Tante fälschlicherweise dessen bezichtigen, kann sie dagegen ggf. juristisch vorgehen.

Meine Oma kann sich an sowas nicht erinnern, aber es ist möglich, dass sie einfach etwas unterschrieben hat aus Vertrauen an der Tochter. Heutzutage ist sie vergesslicher geworden, was in Anbetracht ihres Alters natürlich verständlich ist.

Es ist ja nicht "einfach etwas unterschrieben". Immobilien können nur beim Notar überschrieben werden. Evtl. kann sie sich ja an einen Notarbesuch erinnern? Dann könntet ihr bei diesem Notar einfach mal nachfragen.

Wir (meine Mutter, ihre anderen Geschwister und wir) fragen uns, ob man das verhindern/aufhalten kann.

Wenn es bereits vor Jahren passiert ist, dann nein. Wenn das Haus nicht überschrieben wurde und die Oma anscheinend Probleme mit dem Erinnerungsvermögen hat, dann könnte eine entsprechende Verfügung der Oma wegen Geschäftsunfähigkeit nichtig sein.

Kann man denn ein zweites Papier oder irgendetwas machen, um das zu verhindern?

Inwiefern verhindern? Wenn Die Immobilie wie behauptet überschrieben wurde, dann gibt es nichts zu verhindern. Man könnte der Tante ein Kaufangebot für die Immobilie machen wenn man diese unbedingt haben will.

Meine Oma weigert sich, ein Testament zu schreiben.

Das ist ihre Entscheidung. Vielleicht hat sie ja auch schon eines und möchte nicht, dass ihre wisst das drin steht oder dass sie überhaupt eines hat.

Habt Ihr Ratschläge?

Ich würde erst mal beim Grundbuchamt anfragen und schauen ob ich herausfinde wann die Immobilie übertragen wurde. Evlt. lässt sich so auch der Involvierte Notar finden. Letztendlich ist es aber die Entscheidung der Oma wem sie ihr Eigentum verkauft oder schenkt. Wenn sich die Angehörigen da einmischen, dann kann ich verstehen dass sie keine Lust darauf hat über Testament etc. zu sprechen.

Hallo

danke für die Antwort.

Die Sache ist erst mal, dass meine Oma wissentlich nichts unterschrieben hat. Sie würde von sich aus auch nicht ihr Haus jemandem überschreiben. Aber es kam einiges raus über die Tante. Unter anderem hat sie sich bereichert an Einnahmen von meiner Oma, Mutter, Familie. Nun kam dann deswegen der Verdacht, da es auch einige Indizien dafür gibt.

Meine Oma kann sich wie gesagt an so was nicht mehr genau erinnern. Sie las sich aber auch die Papiere, die ihre Tochter (Tante) ihr gab, nicht durch - aus Vertrauen.

Es ist also nicht möglich, dass sie sich das Haus meiner Mutter irgendwie gesichert hat? Wäre es möglich, dass meine Tante ein Testament für meine Ima verfasst hat und meine Oma ohne wissen unterzeichnet hat? Kann man das irgendwie prüfen? Und wenn sie sowas gemacht haben sollte - was könnte man dagegen machen? Ein zweites Testament?

Wie lösen wir diese Angelegenheit?

@ramba555
Aber es kam einiges raus über die Tante. Unter anderem hat sie sich bereichert an Einnahmen von meiner Oma, Mutter, Familie. Nun kam dann deswegen der Verdacht, da es auch einige Indizien dafür gibt.

Habt ihr sie denn mal danach gefragt? Das könnte die Sache doch evtl. aufklären.

Meine Oma kann sich wie gesagt an so was nicht mehr genau erinnern. Sie las sich aber auch die Papiere, die ihre Tochter (Tante) ihr gab, nicht durch - aus Vertrauen.

Wenn sie etwas zustimmt ohne es sich durchzulesen, dann hat sie dennoch zugestimmt. Daran ist dann auch nichts mehr zu rütteln. Aber wie gesagt geht ohne Notar nichts bei Grundstücksübertragungen.

Es ist also nicht möglich, dass sie sich das Haus meiner Mutter irgendwie gesichert hat?

Ein Haus das deiner Mutter gehört kann von deiner Oma nicht übertragen werden. Die Oma kann nur ihr eigenes hab und gut verschenken, nicht das ihrer Kinder.

Wäre es möglich, dass meine Tante ein Testament für meine Ima verfasst hat und meine Oma ohne wissen unterzeichnet hat?

Möglich schon, aber das würde der Tante nichts bringen. Ein Testament muss handschriftlich verfasst sein. Nur die Unterschrift reicht nicht. Die Oma wüsste in den Fall also was sie schreibt. Vorgeschriebene Testamente die lediglich unterzeichnet werden sind nur gültig wenn sie vom Notar beglaubigt wurden, dazu wäre auch ein Besuch bei einem Notar nötig.

Kann man das irgendwie prüfen?

Derjenige, der zugestimmt hat, müsste ja wissen was gemacht wurde. Wenn es beim Notar war, dann kann man bei diesem nachfragen.

Und wenn sie sowas gemacht haben sollte - was könnte man dagegen machen? Ein zweites Testament?

Das wäre tatsächlich möglich. Es ist immer nur das jüngste Testament wirksam. Die Oma könnte auch einfach das, was sie den künftigen Erben vermachen will, diesen jetzt schon überschreiben. Wenn es dann nichts mehr zu erben gibt, dann bringt auch das Testament nicht viel.

Wie lösen wir diese Angelegenheit?

Ganz ehrlich - gar nicht. Was die Oma mit ihrem Hab und Gut macht ist ihre Sache. Wenn sie um Hilfe fragt würde ich sie zu einem Notar oder Anwalt schicken. Der klärt die ganze Sache dann für sie und kann die entsprechenden Anfragen stellen um die nötigen Informationen einzuholen.

Ich würde erst mal beim Grundbuchamt anfragen ...

Da hier sonst immer von der Oma im Ausland die Rede ist, wäre es erstmal intessant zu wissen, ob die Immobilie überhaupt in Deutschland steht.

Ein Haus zu überschreiben geht nur mit einem Notar, sie müssten also bei einem gewesen sein. Waren sie das nicht dann tritt beim Tod der Oma die normale Erbfolge ein. Wie die abläuft müsst ihr wissen.

Meine Oma weiß nur nicht, ob sie mit ihr bei einem Notar war.

Was könnten wir machen?

@ramba555

Wenn sie beim Notar waren dann wurde das Haus überschrieben, am einfachsten du fragst dazu die Tante. Wer bezahlt die Grundsteuer? Du könntest auch bei der Gemeinde oder der Stadt nachfragen.

@ramba555

Die Tante wir die notarielle Urkunde vorweisen müssen, wenn sie sich ins Grundbuch eintragen lassen will.

@Bitterkraut

Wir vermuten, dass sie damit wartet bis zu der Zeit nach meiner Oma.

Wir wissen nicht, ob sie mit ihr bei einem Notar war. Kann man das denn irgendwie rausfinden? Also ob solche Dokumente zB existieren?

@ramba555

Nichts außer abwarten, bis die demnte Dame das Zeitlcihe segnet und die gesetzliche Erbfolge eintritt, soweit kein anderslautendes Testamant existiert.

klingt nach hohem potential für die klassischen erbschaft-konflikte unter geldgierigen geschwistern.

ohne anwalt läuft da vermutlich nichts. eine arglistig herbeigeführte schenkung, um das aufteilen eines erbes nach den gesetzlichen regeln zu verhindern, kann ziemlich problemlos angefochten werden.

Also ist es möglich, dass man das verhindern kann. Das wäre ja ideal!

Dass wir mit Anwälten arbeiten müssen, ist uns leider auch klar.

@ramba555

und falls die oma anzeichen von demenz zeigt (weil sie nicht weiß, ob sie bei einem notar war) dann ist es noch viel einfacher.

@noname68

Was ist aber, wenn sie das vor einige Jahren gemacht hat, wo sie noch nicht so vergesslich war.

Kann man sowas denn ich anfechten? Und wären ihre Dokumente nicht "stärker"/mächtiger, weil sie älter sind und aus der "gesünderen" Zeit stammen?

@ramba555

je länger es zurückliegt, umso schwieriger wird es. wenn es aber in der vergangenheit keinen plausiblen grund für die schenkung eines großen vermöens gab, bzw. nur, um damit das zukünftige erbe der anderen geschwister zu umgehen, kann man es trotzdem anfechten.

zum thema "erbschleicherei" gibt es unzählige musterverfahren, ein anwalt für erbrecht wird da sicher gut weiterhelfen können.

@noname68

Ich danke dir. Die ganze Familie ist schockiert. Aber wenn es im Grunde eine Möglichkeit gibt, das anzufechten, beruhigt uns das!

Hier in den kommentaren gibt es aber auch Antworten, die meinen, dass man da keine Chance mehr hat. Das beunruhigt einen schon

Wer soll denn eine solche Schekung anfechten können?

Die Oma kann mit ihrem Vermögen zu Lebzeiten machen, was immer ihr behagt!

@schelm1

dann bist du also ein dadrin erfahrener anwalt für erbrecht?

@noname68

Seit mehr als 40 Jahren befasse ich mich beruflich mit solchen immer wiederkehrenden Fragen sowie deren Auflösugnen und habe daraus anhand praktischer Fälle Erfahrungen sammlen dürfen, die mir eine Einschätzung solcher Dinge erlauben.!

@noname68

oma lebt noch, somit ist noch kein erbfall eingetreten. sie kann verschenken, verkaufen was sie will.

@schelm1

dann weißt du ja, dass oma mit ihrem eigentum zu lebzeiten machen kann was sie will.

@wushelse

Das entspricht genau meinen Antworten!

Sie kann mit Ihrem Vermögen zu Lebzeiten verfahren wie Sie will und ein Ebrfall tritt hoffentlich lange noch nicht ein.

Wer steht im Grundbuch?

Soweit wir wissen, meine Oma. Aber wir wissen nicht, ob meine Tante mit ihr bei einem Notar war und Dokumente hat unterzeichnen lassen. Vielleicht hat sie schon alles vorbereitet für die Zeit nach meiner Oma. Also dass sie nur etwas abgeben muss.

Weißt du, was ich meine?

@ramba555

Wenn deine Oma da drin steht, dann ist auch nichts gelaufen. Das würde keinen Sinn machen.

@AnglerAut

Also ist es nicht möglich, dass sie ein Dokument hat, dass ihr das für die Zukunft schon sichert oder ermöglicht?

@ramba555

Soweit Sie wissen heißt, Sie wissen garnichs!

Und selbt wenn Sie etwas wüßten, dann ändert dies nichts an dem bekundetem Willen der Oma, die Ihen offenkundig keine Auskunft erteilen will oder kann.

@schelm1

Wir haben erst heute davon erfahren. Meine Oma weiß nichts darüber. Wir werden in den nächsten Tagen nachschauen (mit meiner Oma), was im Grundbuch steht.

Kann man denn, falls meine Oma immer noch drinnen steht, was machen? Kann die Tante überhaupt etwas machen (sie hat vielleicht irgendwelche Dokumente)?

@ramba555

was hängst du dich da so rein. es geht dich doch nix an, was oma mit ihrem besitz macht. selbst wenn sie schon alles zu lebzeiten an die tante verschenkt hat und nach dem tod mit nix aus dem leben geht, wirst du damit leben müssen und kannst dagegen nix machen.

@wushelse

Doch! - Der Fragesteller kann mit Können, Fleiß, Gesundheit und einem Quantum Glück selber ein Vermögen für sich schaffen!

Scheint er doch sehr an solchem ein reges Interesse zu haben.

@schelm1

nu, wenn oma alles schon verteilt hat, bekommt er garnix mehr. es scheint ja alles schon an die geschwister verteilt zu sein. also ich wollte garnix von meiner oma haben, ich hätte mir noch soviele jahre weiter mit ihr gewünscht und gleich verhält es sich mit meinen eltern. wir als geschwister haben ihnen gesagt, dass sie alles verpulvern sollen in reisen, sich gut gehen lassen und leben solange sie noch können. ich geh arbeiten und kann für mich selbst sorgen.

@wushelse

So lebt es sich sehr gut innerhalb einer intakten Familie.

@schelm1

doch es gab etwas was ich haben wollte und als lieblingsenkel auch ohne wenn und aber bekam - fotos, schnuffeltuch, brille und was auch immer ich sonst hätte haben wollen an alltagskrims von oma. wer kann damit schon was anfangen oder braucht das, das sind eben sachen, die nur persönlichen wert haben.

Sofern das Haus der Tante überschrieben wurde, ist das in notarieller Fom zu einem Zeitpunkt erfolgt, als die Oma noch nach der Überezugung des Notars testierfähig war.

Außer den beiden Beteiligten erfährt von der Umschreibung des Grundbesitzes im Grundbuch auf die Tante niemand etwas.

Vergehen zwischen der Übertragung an die Tante und dem Tod der Oma 10 Jahre, dann gehen evtl. Ansprüche Dritter ins Leere.

Wer will der Tante verdenken, für ihr persönliches Wohlergehen Vorsorge zu treffen, auch wenn dieser Gedanke dem Rest der Familie Unbehagen bereitet?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo

sie hat meiner Oma vielleicht etwas unterschreiben lassen, wovon sie nichts wusste. Meine Oma bekommt monatlich Einnehmen wegen Besitztümern/Immobilien, die sie besitzt. Wir haben rausgefunden, dass sie nur eine Teil davon erhält, weil sie einen Teil auf ihr Konto überweisen lässt. Sie hat auch bei einer Immobile, die meiner Mutter und ihren Geschwistern gehört, betrogen. Es gibt noch mehr davon.

Das auf nicht mehr Vorsorgen - das ist Beteug und Diebstahl.

Und müssen wir jetzt ggf. untätig zuschauen und warten, um etwas rauszufinden?

Kann man ein zweites Papier oder etwas ähnliches machen, damit dieses gilt und nicht das von meiner Tante?

@ramba555

was heißt das es deiner mutter oder deren geschwister gehört? vermutlich sollte das deiner mutter eventuell mal zugeignet werden. ist es wohl aber nicht worden und nun nicht mehr da. das ist kein betrug und diebstahl, dass hat oma vermutlich veräußert oder verschenkt.

@ramba555

Zuwendugen die ihre Tante erfäht haben weder mit Betrug noch mit Diebstahl in irgendeiner From etwas gemein.

Erfährt Ihre Tante von solchen haltlosen Verleumdungen, dann dürfte sie zurecht Strafanzeige gegen Sie erstatten!

Sie sollten daher mit solchen Äußerugnen sehr zurückhaltend sein:

"Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

@wushelse

Meine Mutter und ihre Geschwister besitzen gemeinsam eine Immobilie. Jeder erhält den gleichen Anteil an Einnahmen. Darum hatte sich die genannte Tante gekümmert. Dann stellte sich heraus, dass sie sich auch an den Abteilen der anderen bereicherte. Für mich ist das Diebstahl oder siehst du das anders?

@ramba555

dann müssen sich die geschwister an besagte person wenden. wenn sie es verwaltet und bearbeitet, wäre selbstverständlich, dass sie für ihre arbeit auch einen teil der anderen einnahmen erhält. wenn sich die geschwister um nix kümmern, selbst schuld. sie können ja nun die dinge ändern und für die zukunft verändern um die einnahmen und immobilien selbst zu veralten.

ich sehe hier keinen diebstahl, nur erwachsene die nicht vernünftig miteinander kommunizieren

@ramba555

Wer sich nicht selber kümmert, der darf sich später nicht wundern!

Vieileicht steht der Tante ja ein deutlicher Mehrertrag aufgrund deren Engagement um die immobilie zu?

Aufwand muß angemessen entschädigt werden.

@schelm1

Wenn sie sich aber an den Besitz anderer bereichert, ist das Diebstahl.

Und dafür gibt es auch Beweise. So haben wir das ja rausgefunden. Also ist es keine Verleumdung!

@ramba555

Sie bereichert sich nicht, sondern wird gerecht entlohnt; das nennt man keinesfalls Diebstahl.

Bislang äußern Sei lediglich haltose Vermutngen und Anschuldigugnen!

Hätten Sie auch nur den Hauch eines Beweises, dann dürfte doch dem Weg vor Geericht kein Hinderungsgrund entgegenstehen!?!

@schelm1

Wir haben Beweise und der Weg zum Gericht ist kein Problem. Das, was einen hindert, ist die Tatsache, dass es sich dennoch um Familie handelt. Auch wenn sie den kontakt zu allen im Streit abgebrochen hat. Außerdem wird da niemand entlohnt, wenn man jemandem andere Zahlen nennt, die Restdifferenz für sich nimmt, die eigene Mutter beklaut sowie auch die Geschwister. Beweise hätten wir genug.

Was mich interessiert ist: können wir was wegen dem Haus meiner Oma machen?

@ramba555

Sie können abwarten bis die Oma stribt, danach treten deren Hinterlassene Vemögenswerte in Form des Erbes zu Tage!

@schelm1

Das genügt meiner Oma und unserer Familie nicht. Wir werden eine Lösung finden!