Als Tochter Heimvertrag der verstorbenen Mutter unterschreiben?

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Wenn sie den Heimvertrag unterzeichnet muss sie auch die Rechnung zahlen. Sollte Sie das Erbe ausschlagen, ist Sie nicht zur Zahlung verpflichtet und sollte auch keine Unterschrift leisten. Das Heim will von irgendwem die 2 Tage bezahlt haben.

Es ist oft so, dass eines der Kinder den Vertrag unerschreibt, weil die alten Leute es nicht mehr selbst können und auch die Rechnungen begleichen.

Hey,

ja, aber das war jetzt nicht dir Frage ;) Selbst unterschreiben und Denken konnte Sie ja noch. Nur haben die beim Heim das "vergessen". Wie sieht das aber nun rechtlich aus? Es geht darum, dass die Oma ja nicht mehr lebt und ob die Mutti den Vertrag unterschreiben MUSS.

@Vini2010

Bezahlen muss die Tochter auf jeden Fall, denn sie wird ja wohl die Erbin sien. Gibt es noch Geschwister, so wird das geteilt. Das Erbe ist eben um diesen Betrag niedriger. Wenn sie den Vertrag nicht unterschreiben will, so kann sie es ja lassen, es ist ja nur noch für die Bürokratie im Heim, damit geht sie ja keine weiteren Verpflichtungen ein, sofern im Vertrag nichts gegenteiliges steht. Normalerweise endet jedoch ein solcher Vertrag mit dem Räumen der persönlichen Dinge des Verstorbenen.

Wir haben derzeit einen ähnlichen Fall und hier endet der Vertrag an dem Tag, an dem alles aus dem Zimmer geräumt ist.

@Allexandra0809

Vielen Dank, das ist natürlich gut zu wissen. Die inhaltlichen Bestimmungen des Vertrages sind mir jetzt nicht bekannt, das werden wir prüfen.

@Vini2010

Auf jeden Fall genau ansehen vor der Unterschrift. Im Zweifel immer nachfragen.

nur wenn sie erbin ist, braucht sie unterschreiben und muß dann allerdings auch die rechnung zahlen.

Muss Sie diesen unterschreiben

Natürlich nicht.

bzw. die Rechnung bezahlen

Kommt darauf an, was genau berechnet wurde. Natürlich besteht für die 2 Tage ein Vergütungsanspruch, wenn gleich ich das schon ziemlich dreist finde, das wenn einen die zur Pflege anvertraute Person nach 2 Tagen wegstribt, auch noch eine Rechnung zu stellen.

Wofür soll sie denn einen Heimvertrag abschließen? Für eine Tote? Den Vertrag natürlich nicht unterschreiben, wenn sie nicht gerade Lust auf eine Zahlungspflicht verspürt. Eine Zahlungspflicht kann sich aber aus einer etwaigen Erbenstellung und/oder der Unterhaltspflicht ergeben.