Vorsorgevollmacht für Oma

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Natürlich, die Oma kann, solange sie noch geistig dazu in der Lage ist, jeden als Vorsorgebevollmächtigten festlegen für den Fall, dass sie irgendwann krankheitsbedingt (wie eben durch Demenz) nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Am besten macht sie das bei einem Notar. Und mit Dolmetscher, wenn sie nicht gut Deutsch kann. Schließlich soll sie wenigstens hier wissen, was sie unterschreibt.

Nachtrag: Eine Vorsorgevollmacht wird m. W. nicht beantragt, die kann sie selbst anlegen.

Klar koennt ihr eine Vorsorgevollmacht machen und ausstellen (beantragen geht nicht), entweder im Internet eine Ausdrucken und unterschreiben lassen oder besser halt vom Notar ausstellen, wenn man auf der sicheren Seite sein will. Das geht fuer medizinische und fuer rechtliche Zwecke. Aber die Oma muss damit auch einverstanden sein (deswegen ist der NOtar besser, der das dann auch nachweisen und belegen kann, dass sie das verstanden hat, mit Dolmetscher am besten, aber das ist teuer).

Aber das bedeutet nicht, dass die Tochter jetzt was tun kann bezueglich Wohnung und Bruder. Die Vollmacht gibt ihr nur Entscheidungsbefugnisse, wenn die Oma selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. So lange sie das einfach nicht moechte, dass ihr Sohn da rausgeworfen wird, so lange kann man dagegen nichts machen, denn es ist ihr Eigentum und nur sie darf drueber entscheiden. Ein Handeln der Tochter kaeme daher erst in einigen Jahren in Frage. So kann man nur mit der Oma reden und ihr ggf. die Unterschriften ausreden.

Ich habe Dir hier mal eine Erklärung zu Vorsorgevollmacht einkopiert:

"Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach bundesdeutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden. Die Rechtsgrundlage für das Handeln des Bevollmächtigten findet sich in § 164 ff. BGB, das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem (sog. Auftrag) in § 662 ff. BGB."

Ich weiß nicht, ob das der richtige Weg für Euch ist.

Ich denke Ihr solltet zu einem Rechtsanwalt oder zu einer sozialen Beratungsstelle (Caritas, Diakonie, etc) und Euch gut beraten lassen.

Solche Fälle sind nicht selten und da muß man sich wirklich fachlich richtigen Rat holen, ansonsten war alles umsonst.

Hey, hab zwar nicht den ganzen Zusammenhang kapiert aber im großen und ganzen gehts darum dass die Tochter eine vorsorgevollmacht bekommt um sich, bei einem Notfall um alles wichtige kümmern zu können. Also wenn ihr eine vorsorgevollmacht machen wollt, dann gleich richtig und zum Notar gehen. Diese "Ankreuzvollmachten" die es gibt werden zum Beispiel soweit ich weiß nicht in der Bank akzeptiert. alles gute

Eine Vorsorgevollmacht kann jeder ausstellen, der seinen Willen frei äußern kann. Sie ist entweder sofort gültig, wenn man das will. Oder man legt fest, dass sie erst dann Gültigkeit erhält, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird, dass die betroffene Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.

Banken verlangen eine extra ausgestellte Konto-/Depotvollmacht. Diese muss zur Unterschriftsbestätigung in der Bank ausgefüllt werden.

Ein Notar braucht nur hinzugezogen zu werden, wenn auch Rechte zur Eigentumsangelegenheiten betroffen sind.

Die Dame sollte jedoch unbedingt auch eine Patientenverfügung besitzen (wie alle Erwachsenen in D: Bsp. Unfall, Schlaganfall, schwere Kranheit) Zwar gibt es Dutzende von Vorlagen und Mustern, vor denen Experten jedoch warnen.

Näheres zu PV und VV erfährt man unter http://patientenverfuegung-online.net

G. Pfeifer