Meine eigenen sachen als Minderjähriger verkaufen?

4 Antworten

Du bist nach §106 BGB nur beschränkt geschäftsfähig.

In § 108 (1) BGB heißt es insbesondere:

"Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab."

Das bedeutet - zwar kannst Du Deine Sachen verkaufen, wenn allerdings Deine Eltern danach sagen, dass sie dies nicht erlauben, wird der Verkauf unwirksam und das ganze muss rückgängig gemacht werden - könnte eine unangenehme Situation werden. Rechtlich gesehen also vorher mit Deinen Eltern absprechen.

Wenn deine Mutter dagegen ist solltest du es nicht machen, die macht dir sicher die Hölle heiß ;)

nein, weil du beschränkt geschäftsfähig bist und das einverständnis deiner Eltern brauchst, sonst ist das Geschäft schwebend unwirksam

im grunde ist es dein eigentum und damit kannst du machen was du willst aber wenn deine mutter dagegen ist würde ich es sein lassen den das kann noch böse für dich enden. mütter können ziemlich stur und ungerecht werden...