Darf ich einem Minderjährigen einen Motorroller verkaufen?

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Der Kauf ist nur rechtsgültig, wenn seine Eltern damit einverstanden sind.

Tja, entweder §§ 107 f. oder § 110 BGB. Dem dem Preis könnte es kritisch sein. Aber wenn er den Führerschein hat und das Geld dabei, würde ich einen Fall es § 110 BGB annehmen. Aber am besten, du hast ne Zustimmung der Eltern des 16jährigen.

Da der Handel nicht verboten ist, darfst Du auch verkaufen. Motorroller sind gesetzlich nicht verboten und unterliegen auch nicht dem besonderen Jugendschutz wie Alokohl. Daher darf so was auch an Säuglinge unter 1 jahr verkauft werden. Und das darf sogar jedes Kind unter 18 Jahren. Ob allerdings der Kaufvertrag bzw. der Verkauf wirksam ist und der Käufer auch den Kaufpreis bezahlen muss, selbst wenn er den Roller bekommen hat, hängt davon ab, ob der Vertrag zwischen mindestens zwei geschäftsfähigen Parteien zustande gekommen ist oder für einen Geschäftsunfähigen der gesetzliche Vertreter gehandelt oder zumindest dem Treiben seines minderjährigen Schützlings zugestimmt hat oder nicht. Ist der Minderjährige bereits älter als 7 Jahre, darf er selbst Verträge schließen, muss sie aber vom gesetzlichen Vertreter genehmigen lassen. Zieht der sogar mit eigenem Geld los und zahlt damit sofort, wird der Vertrag sofort wirksam, also auch ohne Genehmigung, sofern dem Jugendlichen bzw. Kind das Geld vom gesetzlichen Vertreter oder von einem Dritten mit Zustimmung des Vertreters dafür zur freien Verfügung gestellt worden sind. Das kann bei Deinem Kaufinteressenten bereits der Fall sein. Um Dich aber gegen böse Überraschungen auch bei Bargeldübergabe abzusichern, solltest Du Dich vorsorglich um die Meinung der Eltern oder des Vormundes des Käufers kümmern.

Ich denke schon da er ja, wie ich annehme einen Führerschein hat und deshalb dieses Gefährt auch fahren darf. Mein Bruder hat schon mit 15 ein Moped im Internet gekauft und da hat es keine Problehme gegeben und dieses Motorrad hat sogar einem Polizisten gehört.

Das muss ja auch keine Probleme geben. Es kann aber Probleme geben, da solche Verträge mit minderjährigen schwebend Unwirksam sind, d.h. die Eltern könne ihr Veto einlegen und dann ist der Kaufvertrag hinfällig.

Ok ist zwar schon älter, aber ich denke mal das mehrere Leute hinter diesem Problem stehen. So: BGB § 106: Minderjährige ab 7 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. BGB § 110 ("Taschengeldparagraph"): Minderjährige können ohne Zustimmung der Eltern einen Vertrag abschließen, wenn der Minderjährige die vertragliche Leistung (Preis) mit Mitteln bewirkt, die ihm zu seiner freien Verfügung überlassen worden sind.