Mitbewohner ausgezogen, meldet sich nicht mehr, hat seine Sachen hier gelassen, ab wann darf ich die Sachen verkaufen?

8 Antworten

Ich würde den Mitbewohner anschreiben und ihn auffordern, innerhalb einer gesetzten Frist die Sachen abzuholen.

Ist der Aufenthaltsort des ehem. Mitbewohners nicht bekannt und dieser nicht zu erreichen, würde ich die Sachen vielleicht noch 2 Monate in der Wohnung belassen.

Nach Ablauf dieser Zeit würde ich die Sachen entsorgen lassen.Keiner kann von mir verlangen, dass ich Eigentum eines anderen, der offenbar kein Interesse mehr an seinem Eigentum hat, meine Wohnung als Lagerstätte zur Verfügung stelle.

Kann mir nicht vorstellen, dass ich dazu verpflichtet wäre, das Eigentum des ehem. Mitbewohners auf unbestimmte Zeit in meiner Wohnung belassen zu müssen.

Darfst Du nicht, das ist nicht Dein Eigentum.