meine adresse beim lohnabrechnung behalten?

3 Antworten

Du bist verpflichtet deinem Arbeitgeber die neue Adresse mitzuteilen, eine der Nebenpflichten des Arbeitverhältnisses ist die Auskunfts- und Mitteilungspflicht des Arbeitnehmers.

Die Pflicht einen Adresswechsel mitzuteilen ergibt sich in der Rechtssprechung aus § 242 BGB

Nein. Sobald du dich ummeldest und ich empfehle dringend dies zu tun, ist deine Adresse bekannt.

Zumal mir auch kein plausibler Grund einfällt der dem entgegenspricht.