Lohnnachzahlung trotz Erbausschlagung?

3 Antworten

Fraglich ist, ab die arbeitsvertragliche Lohnfortzahlung unter das Erbe fällt.

Falls ja, wäre die Bitte der direkten Zahlung auch eine Erbannahme.

Ich hatte keinesfalls vor, das Geld selbst bzw direkt anzunehmen - das wäre dann mit Sicherheit eine Erbannahme.

Wäre es möglich, dass ich das Geld an vom Arbeitgeber an Jemanden auszahlen lasse, dem mein Sohn Geld schuldete (weswegen wir das Erbe ausgeschlagen haben)?

@Elke1010

Ich würde nichts veranlassen, was meine Erbausschlagung infrage stellen könnte.

@Elke1010

Nein, du kannst gar nichts veranlassen, außer dem Nachlassgericht Mitteilung davon zu machen. Das setzt sich dann mit dem Betieb in Verindung.

Mein Beileid.

Wende dich an das Nachlassgericht. Das Geld muß an den Staat gehen, der das Erbe ja abwickeln muß, wenn es keine anderen Erben gibt, bzw. wenn sie ausgeschlagen haben. Teile dort mit, dass es noch austehenden Lohn gibt und reiche die Abrechnung dort ein.

Nein. Lohnnachzahlungen sind Nachlassaktiva, die nach allseitiger Ausschlagung dem dem Landesfiskus als Rechtsnachfolger des Verstorbenen anfallen.

Das Geld darf weder der Arbeitgeber Dritten überweisen noch es von dir weitergeben werden, was den Stratatbestand der Unterschlagung hergäbe :-O