mein Sohn, 12 J, hat im Internet ohne meine Erlaubnis Spiele-Upgrades bestellt u über meinen Paypal account 200€ bezahlt. Wie sieht die Rechtslage aus?

12 Antworten

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Der Schritt über paypal zu gehen und den Anbieter zu kontaktieren, war richtig.

Grundlegend hat man lt. Fernabsatzrecht 2 Wochen Widerrufsrecht. Auch wenn einer der beiden Dienstleistungen (Käufe) bereits in Anspruch genommen wurde, gehe ich selbst davon aus, dass Sie beide Käufe zurückerstattet bekommen (sofern die 2 Wochen nicht verstrichen sind).

Zudem würde ich künftig bei paypal nicht mit mehr das PW automatisch hinterlegen lassen :)

AnReRa  11.11.2016, 12:20

Das gilt für den Kauf eines Produktes.
Wenn ich das Geschäftsmodell aber richtig verstehe, wird hier aber nichts 'gekauft' sondern es handelt sich um eine 'Spende'.

Schließt man mit einem Kauf im Shop ein Abonnement ab, welches sich monatlich automatisch verlängert?

Wir bieten keine Abonnements an. Nach einer Spende bei uns fallen keine weiteren Kosten an.

Die Frage ist wie weit geht die Aufsichtspflicht, bzw. wann ist man dieser nicht nachegkommen.

Der Sohn hat also keinen separaten Account an deinem Rechner und in deinem sind - wie eigentlich bei jedem Menschen - die Passwörter Auto-Fill.

Grundsätzlich ist hier rechtlich kein Vertrag zwischen deinem Sohn und dem Anbieter zustande gekommen, da du diesem die Zustimmung verweigerst.

Heißt der Anbieter hat keinen Anspruch auf Bezahlung und der Sohn hat keinen Anspruch auf die gekauften Güter.

Ferner besteht die Möglichkeit des Widerrufs.

Du alleine bist für Deinen Account verantwortlich. Wenn Du so leichtsinnig bist, Dein Handy im eingeloggten Zustand Deinem Sohn zu überlassen, bist Du auch verantwortlich.
Was kann da der Verkäufer dafür? Wieso willst Du den Verkäufer bestrafen und nicht Deinen Sohn? Stehe zu dem Kauf und entziehe Deinem Sohn solange das Taschengeld, bis alles abgezahlt ist.

Wenn du beweisen kannst, dass dein Sohn den Kauf ohne deine Zustimmung und ohne dein Wissen getätigt hat hättest du grundsätzlich gute Karten den Kaufvertrag anzufechten bzw. er währe ohne deine Zustimmung als sorgeberechtigtem Elternteil nicht wirksam geworden. Aber, da du die Passwörter nicht sicher vor Missbrauch aufbewahrt hast und somit der Beweis, dass du nicht daneben gesessen hat, unmöglich ist und im Zweifel eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegen könnte, hast du hier Pech.

Du  wirst dein Geld nicht zurückverlangen können.

http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-haftung-unbefugte-nutzung-mitgliedskonto-bgh.htm

Ich darf auf ein Urteil des BGH verweisen, sage aber auch ganz offen und ehrlich, so einfach wird sich der Anbieter nicht aus dem Vertrag lassen und zudem wird er wegen Anfechtung Schadenersatz verlangen.

Ich würde daher in dem Fall ausnahmsweise bezahlen, den Sohn für die nächsten Monate und Jahre das Taschengeld sperren bis die Summe abgezahlt ist und ihn nur noch mit eingeschränkten Rechten und mit eigenen Account an deinem PC lassen und deinen vor Zugriff per Passwort schützen.