übernimmt die Haftpflicht Versicherung einen Schaden an einem Auto?

5 Antworten

Ein derartiger Schaden ist aus mehreren Gründen nicht vom Versicherungsschutz einer Privathaftpflichtversicherung umfasst.

Loroth  27.05.2014, 10:21

Begründung?

Reicht den Schaden genau so erst mal ein, bei deiner Privaten Haftpflichtversicherung.

Gefälligkeitshandlungen sind nicht überall ausgeschlossen, vielleicht habt ihr ja ein Top-Produkt und dort sind solche kleinen Gefälligkeiten mit eingeschlossen.

Nächster Stoplerstein ist die vom Hans besagte Benzinklausel. Allerdings gibt es zahlreiche Urteile dazu, welche genau gegenteilig ausfielen. Weil es um den Gebrauch eines KFZ geht. Gebraucht wer ein Auto, wenn er es für seine Schwiegereltern putzt? Könnten sich die Gerichte mit beschäftigen und zu unterschiedlichen Meinungen kommen.

Jedoch ist das nicht euer Part, sondern der eurer Privathaftpflicht. Die wehrt unberechtigte Ansprüche ggf. auch ab und übernimmt damit die Funktion einer Rechtsschutzversicherung.

Also erst mal einreichen und dann werdet ihr sehen.

Die Fahrzeugpflege gehört zum Betriebsrisiko eines KFZ. Das ist grundsätzlich von der Privathaftpflicht ausgeschlossen. (Benzinklausel). Außerdem handelt es sich um eine Gefälligkeitshandlung.

Loroth  27.05.2014, 10:21

Wenn ich´s richtig verstanden habe, war der Freund weder Fahrer noch Halter noch Eigentümer des Fahrzeugs: Die Bezinklausel greift also nicht.

Außerdem ist nicht aus dem Betrieb des Fahrzeugs ein Schaden entstanden, sondern am Fahrzeug selbst.

Und Gefälligkeitsleistungen können ja sehr wohl mittlerweile mitversichert sein...

Muss nicht unbedingt sein. Es kommt auf die Vertragsbedingungen an...

Hallo Linchen1989,

wohnen du und dein Freund bei deinen Eltern? Hab Ihr eine eigene Haftpflichtversicherung?

Linchen1989 
Beitragsersteller
 24.05.2014, 19:58

Nein mein Freund hat auch eine eigene Haftpflicht Versicherung, Word wohnen auch nicht bei meine Eltern

fragmichdurch13  25.05.2014, 11:18
@Linchen1989

Was schreibe ich denn jetzt noch ?!?... die Frage wurde schon beantwortet. Ich schließe mich „ BenniXYZ „ an…. :-)

Viel Glück