iPad von Firma kaputt gemacht?


24.01.2020, 18:42

Oder werde ich die kompletten Kosten eines Neuen übernehmen müssen? Also den Originalpreis? (Ich meine ohne „Firmenrabatt“ oder so)


24.01.2020, 18:52

Kann es auch sein, dass meine Versicherung den Schaden übernimmt? zB Haushaltsversicherung? Weil wenn man zB das Handy von einem Freund kaputt macht (unabsichtlich natürlich) wird es meistens bezahlt?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde das offen melden. Das ein tragbares Gerät runterfällt, kann jedem mal passieren. Davon abgesehen muss das neue Gerät wahrscheinlich wieder nach Firmenrichtlinien eingerichtet werden, Firmensoftware drauf, Netzwerkeinstellungen rein usw. - das kannste gar nicht selber machen.

Du hast eine gute Chance, dass Du für den Schaden nicht aufkommen musst. Und wenn doch, dann tust Du das halt, und dann macht man Dir auch keinen Vorwurf.

Vor vielen Jahren habe ich mal vor einem ähnlichen Problem gestanden. Mit dem Firmenwagen auf der Autobahn die Leitplanke entlanggeschrammt. Reparatur kostete 7000 €. Damals habe ich mir die gleichen Fragen gestellt wie Du heute und war auch bei einem Autohaus, um die Kostenhöhe in Erfahrung zu bringen. Am Ende habe ich es dann aber doch gemeldet. War auch kein Ding und wurde von der Versicherung der Firma übernommen.

cansweroo 
Fragesteller
 24.01.2020, 18:48

Wow ok, vielen Dank für deine Antwort und Erfahrung!
Also du findest es nicht schlimm, dass mir das passiert ist? Ich will auf keinen Fall, dass er denkt, ich gehe unachtsam mit „seinen“ Geräten um

Ich werde natürlich für ein Neues bzw. für den Schaden aufkommen, das ist keine Frage.

Das musst du gar nicht, weil du bei leichter Fahrlässigkeit nicht haftest.

Aber ich wollte fragen, ob jemand weiß, ob Firmen Geräte standardmäßig versichert sind?

"Standardmäßig" nicht. Aber vielleicht. Der AG könnte eine Elektronik Pauschalversicherung haben.

Kann es auch sein, dass meine Versicherung den Schaden übernimmt? zB Haushaltsversicherung? Weil wenn man zB das Handy von einem Freund kaputt macht (unabsichtlich natürlich) wird es meistens bezahlt?

Es gibt Privathaftpflichtversicherungen die bis zu gewissen Summen auch Versicherungsschutz für Schäden bieten, die man als AN seinem AG zufügt. Aber "Versicherungsschutz" heißt hier eben "den unberechtigten Anspruch abwehren" und nicht "zahlen".

Wenn es abgesprochen war, handelt es sich um Arbeitsmittel und wenn der Schaden nicht vorsätzlich entstanden ist, haftet allein der Arbeitgeber.

Das ist die rechtliche Situation.

Inwieweit er sich daran hält wirst du ja sehen. Aber rein rechtlich brauchst du nichts zu zahlen.

Reparieren lassen darfst du es ohne Zustimmung auf keinen Fall, das wäre je nachdem was darauf ist, unter Umständen sogar ein Kündigungsgrund.

cansweroo 
Fragesteller
 24.01.2020, 18:55

Danke, das ist sehr hilfreich!
werde vermutlich aber trotzdem was dazuzahlen, hab echt ein schlechtes Gewissen

Daywalker1965  24.01.2020, 18:58
@cansweroo

Musst du wissen 😎

Frage deinen Arbeitgeber, ob eine Elektronikversicherung besteht. Diese übernimmt dann die Reparaturkosten, bzw. ersetzt den Wiederbeschaffungspreis ( abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes).

Dei AG kann dich für den Schaden nicht haftbar machen!

Gegenfragen:

Was wurde für diese Hardware zwischen dir und dem AG bei einem Schaden vertraglich vereinbart?

Außerdem, hast du eine Privathaftpflichtversicherung die für Schäden an Geräten des Arbeitgebers aufkommt?

cansweroo 
Fragesteller
 24.01.2020, 18:54

Gar nichts, weder schriftlich noch mündlich.

Ja, das dachte ich mir auch gerade (hab meine Frage ergänzt), dachte die Haushaltsversicherung kommt dafür auf, danke!

wattdennnu2  24.01.2020, 19:22
Einen Schaden, den ein Mitarbeiter durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat, muss der Arbeitgeber selbst tragen. Die finanzielle Existenz des Arbeitnehmers wird durch diese Rechtslage geschützt. Beruht der Schaden jedoch auf einer mittleren oder groben Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers, muss dieser teilweise oder vollständig haften.

https://www.vhv.de/versicherungen/haftpflichtversicherung/privat/fehler-job