Gasetagenheizung wer bezahlt was?

7 Antworten

Was steht in Deinem Mietvertrag?

Wenn da drin steht, dass Du dafür verantwortlich bist, dass die Therme einmal jährlich gewartet wird, ist es Deine Aufgabe dazu eine Firma zu beauftragen und die Rechnung direkt zu bezahlen.

Steht aber drin, dass die Wartung einmal jährlich durchgeführt wird und Du hast die Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung zu bezahlen, bleibt das Sache der HV, einmal im Jahr eine Firma zwecks Wartung zu schicken.

Was ist der Unterschied?

Im ersten Fall kannst Du eine Firma Deines Vertrauens beauftragen und vielleicht auch aus mehreren günstigen Angeboten das günstigste für Dich auswählen. Du musst dafür sorgen, dass die Therme tatsächlich gewartet wird.

Im zweiten Fall musst Du zahlen, was verlangt wird und Wartung einmal im Jahr hinnehmen, egal, ob sie im Frühjahr oder im Herbst oder wann immer gemacht wird. Die HV steht selbst in der Verantwortung und Du kannst bei Versäumnis sogar verlangen, dass die Therme gewartet wird, denn schließlich geht es um Deine Sicherheit und Deine Heizkosten.

In Deinem Fall würde ich allerdings die Rechnung zurück weisen und darauf verweisen, dass die letzte Wartung im September 2017 stattfand, dass die Wartung von Dir selbst beauftragt wird und dass es sich um eine Reparatur handelte, die überdies wenig erfolgreich war.

Ansonsten an den Mietvertrag halten.

Im Mietvertrag steht so direkt nichts oder ich habe es übersehen. Der ist noch von der alten HV und wirklich sehr allgemein gehalten. Da wurde nur per Brief informiert, dass die Wartung einmal jährlich durch den Mieter zu beauftragen ist und welche Firma.

@lula1989

Wenn im Mietvertrag nichts ausdrücklich steht, aber die Position Wartung der Gastherme als Bestandteil der Betriebskosten ausgewiesen wird, ist es nicht Deine Aufgabe, Dich um die Wartung zu kümmern. Du hast sie nur zu bezahlen. Ob die Wartung dann im Frühjahr oder im Herbst oder zu anderer Zeit stattfindet, ist dann egal.

Achte bei der Rechnung dann nur darauf, dass nicht Reparatur als Wartung abgerechnet wird.

Für Reparaturen ist der Vermieter / die HV verantwortlich, selbstverständlich auch kostenmäßig. Weise die Rechnung deshalb entschieden zurück.

Die Reparatur ist als Wartung deklariert und ich soll es nun bezahlen. Ist das so rechtens?

Ja. Wartungskosten einer Einzelgastherme können unmittelbar vom M getragen verlangt werden.

Die Behauptung, es habe sich dabei um eine Reparatur gehandelt musst du beweisen, wenn du diese Forderung stellst: Sind größere Ersatzteile auf der Rechnung berechnet oder wurde sie gereingt, weil Verschmutzung den Ausfall herbeiführte?

Der Monteur hat deiner Vermutung entgegenstehend genau diese Wartungsarbeiten ausgewiesen.

G imager761

Wartungskosten sind auf den Mieter umlegbar - werden ergo vom Mieter bezahlt.

Reparaturkosten gehen zu Lasten des Vermieters und sind keine Wartungskosten. Die Rechnung würde ich nun zurückschicken mit dem Hinweis, dass die jährliche Wartung durch dich durchgeführt wird, wie mietvertraglich vereinbart. (Kopie der letzten Wartung) Sind in der Rechnung überhaupt Wartungskosten enthalten oder handelt es sich ausschließlich um Reparaturkosten? Handelt es sich tatsächlich nur um Wartungskosten kannst du diese bezahlen, brauchst dann aber in diesem Jahr keine Wartung mehr durchführen zu lassen. Es wäre ratsam sich mit der HV mal in Verbindung zu setzen, wie die das mit der Wartung der GEH durchzuführen gedenkt. Ob diese zukünftig durch die HV in Auftrag gegeben werden und dann über die Nebenkosten abgerechnet werden - oder ob du das als Mieter weiterhin selbst in die Hand nehmen sollst. Möglicherweise hat die neue HV nicht die leiseste Ahnung davon, wie das bisher gehandhabt wurde.

Nein, Wartungskosten kann man als Nebenkosten abrechnen bzw mit in die Nebenkostenabrechnung reinpacken, aber Reparaturkosten sind nicht Teil der Nebenkosten. Somit solltest du da mal nachfragen, denn da scheint was nicht zu passen.

Ich muss jedes Jahr die Wartungskosten für meinen Etagenheizung und Boiler selbst bezahlen!

@Graffias

Muss jeder, beim einen wirds halt über die Nebenkosten mit abgerechnet und beim anderen halt direkt^^ wichtig ist was im Mietvertrag steht!

Die Wartung im letzten Jahr hatte ich auch selbst bezahlt, dort sind auch schon Reparaturen durchgeführt worden. Allerdings sind zwei getrennte Rechnungen erstellt worden. Die Wartung an mich und die Reparatur an den Vermieter.

@lula1989

Dann frag halt nochmal nach. evtl ist die Wartung direkt mit gemacht worden und du hast nur die Rechnung von der Wartung bekommen, die andere ging evtl an den Vermieter!

Was sagt denn der Vermieter dazu?

@AudiA489

Stimmt das kann natürlich sein. Wäre natürlich gut gewesen von der Heizungsfirma oder der Hausverwaltung mal ne Info darüber zu bekommen, damit man sich nicht über drei Monate später ankommende Rechnungen wundert.