Wer zahlt die Reparatur eines defekten Toilettenspülkasten?

10 Antworten

Ist der Spülkasten Sondereigentum?

Wenn ich das richtig verstehe, dann ja!

http://www.haus.de/PH2D/ph2d.htm?snr=7964

Sondereigentum Das Sondereigentum gehört Ihnen ganz alleine. Ihre Wohnung und die Räume, die Sie laut Teilungserklärung erworben haben. Die Farbe auf Fenstern und Haustür innerhalb der Wohnung sind ebenfalls Bestandteil des Sondereigentums. Genauso wie die vom Verkäufer bereits eingebauten Einrichtungen, zum Beispiel die Badewanne oder der Teppichboden.

Gemeinschaftseigentum Das Gemeinschaftseigentum ist alles, was für den Bestand und die Sicherheit des Hauses erforderlich ist. Dazu gehören auch Installationen, Anlagen und Einrichtungen, die alle Bewohner gemeinschaftlich nutzen – außerdem das Grundstück.

Der Spülkasten gehört dir ganz alleine, deshalb bist du auch für die Reparatur zuständig. Alles vor deiner Wohnungstür und was von außen zu sehen ist ist Sondereigentum.

Der Spülkasten gehört zu deiner Wohnung, also zu deinem Sondereigentum. Und daher darfst du die Reparatur beauftragen und auch bezahlen. Es sei denn, die Eigentümer haben was anderes geregelt. Aber da gehe ich nicht von aus.

Der Spülkasten ist in deiner Wohnung und gehört auch zur Wohnung. Du darfst ihn ausbauen, du darfst ihn anmalen, du darfst ihn aber auch reparieren lassen. ;-)
Ferner darfst du aber auch dafür zahlen. ;-P
Zig-Tausende € für eine Eigentumswohnung ausgeben - aber wegen ein paar Euro Reparaturkosten für den Spülkasten die große Flatter kriegen.

Also -noch so eine Frage und du kannst wieder schlafen gehen !

Deine Eigentumswohnung Dein Spülkasten - Deine Reparatur -deine Kosten