Mein neuer Nachbar hat eine Hundezucht. Müßte er eine Nutzungsänderung beantragen?

2 Antworten

Eine sogenannte „gewerbsmäßige“ Hundezucht und damit erlaubnispflichtig nach §11 Absatz 1 Nr.3 Tierschutzgesetz, wird im Sinne der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetz dann „angenommen,“ wenn ein Züchter drei oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen (Haltungseinheit) hält oder drei oder mehr Würfe im Jahr „hat“..

Alles andere müsstest Du mit Deinem Nachbarn direkt abkaspern. In meiner Welt sage ich einfach mal "Hallo" und "das sind ja tolle Hunde" und mache mir ein Bild. Alles weitere würde ich vom Tierschutz und von dem Ausmaß der Störung für mich abhängig machen.

Wenn Du einen neuen Feind brauchst, musst Du Dich ans Veterinäramt wenden. Die sind zuständig. Zeugen und Fotos wären dann natürlich sinnvoll.


Selbstverständlich müsste er ein Gewerbe anmelden, wenn er es nicht schon hat. Und das er im Garten diese viele Hunde hält, dafür müsste er auch eine Genehmigung haben. Frage mal bei der Gemeine nach.