Eigene Wohnung mit 19, kein einkommen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Damit eine Wohnung in Deinem Alter vom Amt übernommen wird oder es entsprechende Zuschüsse gibt, müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen, die einen Verbleib im Elternhaus unzumutbar machen.

Bei uns im Bezirk verlangt das Jobcenter bis 21 z.B. immer eine Stellungnahme vom Jugendamt, bevor es eine entsprechende Unterstützung genehmigt.

"familiäre Probleme", "Stress mit den Eltern" oder "regelmäßige Streitereien" reichen da als wichtige Gründe bei weitem nicht aus. Da liegt die Meßlatte höher.

Ich kenne auch vereinzelte Fälle, da hat das Gutachten eines Facharztes (z.B. Kinder- & Jugendpsychaters) gereicht. Der Arzt hat aus gesundheitlichen Gründen den Auszug aus dem Elternhaus dringend empfohlen & dann hat das Jobcenter bzw. Jugendamt entsprechend eine auswärtige Unterbringung finanziert.

Auch wäre ein vorrangiger Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern noch zu prüfen.

Einfach irgendwo hingehen & sich irgendeinen Schein abholen: so läuft das nicht...

Geh doch einfach einmal zur BH und frag da nach - so würde ich es zumindest machen.

Coffeman444  24.04.2017, 14:06

Ach und für die Deutschen hier... BH = Bezirkshauptmannschaft

sweetjesus9688 
Fragesteller
 24.04.2017, 14:09

nicht das ich wüsste das sowas in Hamm vorhanden ist :D 

Coffeman444  24.04.2017, 14:29
@sweetjesus9688

In jedem Bezirk in Österreich gibt es eine Bezirkshauptmannschaft^^ Die Unterteilung ist ja - Österreich, Bundesländer, Bezirke, Gemeinden.

stern311  24.04.2017, 14:37
@Coffeman444

Hamm scheint nicht in Österreich zu liegen.

markusher  24.04.2017, 19:15
@Coffeman444

wir sind hier aber in deutschland und nicht in österreich. wen tangiert also dein hauptmann?

Coffeman444  24.04.2017, 19:19
@markusher

... niemand hier redet von einem Hauptmann... die Bezirkshauptmannschaft ist in Österreich für solche Fälle zuständig.

"Wir" sind hier nicht in Deutschland! - Ich bin in Österreich. (Gutefrage.net endet soweit ich das sehen kann nicht auf .de oder .at - insofern ist es legitim wenn ich meine Frage damit beantworte)

markusher  24.04.2017, 19:20
@Coffeman444

ja das sit schön für dich. es geht hier aber nicht um österreich, wie du sicher erkennen kannst. es sind fragen aus deutschland - ganz klar erkennbar. hier gibts keine hauptmänner mehr im jahr 2017--. wir reden vom jobcenter, dem sgb2 und alg2 ansprüche.

Coffeman444  24.04.2017, 19:38
@markusher

Bitte hör auf das "Hauptmänner" zu nennen - das hat mit dem Begriff nicht das Geringste zu tun... es ist eine Bezirkshauptmannschaft... das ist doch wohl nicht so schwer.

Definition lt. Google:

Eine Bezirkshauptmannschaft (landläufig: die BH)
ist die allgemeine Verwaltungsbehörde Österreichs in erster Instanz.
Sie ist eine der beiden Ausprägungen der Bezirksverwaltungsbehörde, die
andere ist die Stadt mit eigenem Statut.

Jugendamt und Jobcenter sind die Ansprechpartner.

Was für Verhältnisse sind das denn? Warum soll nun die Allgemeinheit für Deine Wohnung bezahlen?

Such dir nen Job, dann kannste auch ne Wohnung bezahlen.

So würden eh Deine Eltern heran gezogen für die Kosten....die freuen sich sicher!

sweetjesus9688 
Fragesteller
 24.04.2017, 14:17

familiäre Probleme halt, und ja bin ja auf Ausbildungssuche aber halte es halt nicht mehr in dieser Umgebung aus. Hab gehört gibt halt die Möglichkeit unter 25 so ein Schein zu beantragen womit man dann eine Wohnung suchen kann die einen größenteils gezahlt wird.(eigene Wohnung = weniger Stress = schneller Fuß fassen in der Berufswelt)

Topotec  24.04.2017, 14:27
@sweetjesus9688

Gezahlt wird? Was ist das für eine schmarotzende Ansicht?!

Die Bude, solltest Du überhaupt eine bekommen, was ich bezweifle, wird von deinen Eltern gezahlt werden müssen, ebenso Dein Lebensunterhalt.

Eigene Wohnung ist zudem wesentlich mehr Stress als bei Mami zu wohnen...Du musst Dich um alles kümmern, das alles gezahlt wird, der Haushalt, Einkaufen, Wäsche, alleine Aufstehen etc. pp.

Such doch erst mal eine Arbeit, mit der Du regelmäßiges Einkommen generierst, statt erst mal uns gleich von Anfang an auf der Tasche zu liegen!

stern311  24.04.2017, 14:35
@Topotec

Das Problem ist, wenn die Eltern unter dem Selbstbehalt liegen, müßten sie zwar, können aber nicht.

markusher  24.04.2017, 19:17
@Topotec

die eltern müssen garnichts. sie könnten ihn einfach rauswerfen: dann hätte er einen grund eine wohnung zu beantragen und würde das auch alles bekommen: kdu, regelsatz erwachsener singel, erstausstattung, renovierungskosten etc. die eltern müssen garnix zahlen, nicht mal wenn sie über dem selbstbehalt von 1300 euro lägen. er ist nicht in ausbildung und somit ist auch kein unterhalt fällig.